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Polizei- und Feuerwehrmeldungen am 24.11.2025 aus Bayern

Lesen Sie in unserem Live-Ticker die aktuellen Polizei- und Feuerwehrmeldungen aus Bayern vom 24.11.2025

Foto: unsplash

Der Liveticker wird ständig aktualisiert.

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24.11.2025 – 16:22

POL Schwaben Nord: Polizei ermittelt nach Diebstahl eines E-Scooters

Augsburg (ost)

Autobahn A8, Rastplatz Augsburg-Ost, Richtung München - Am Sonntag (23.11.2025) wurde ein E-Scooter auf dem Autobahnrastplatz Augsburg-Ost gestohlen.

In der Zeit zwischen 15:00 Uhr und 17:00 Uhr wurde ein E-Scooter der Marke Xiaomi Typ Electronic Scooter 5 von einem oder mehreren unbekannten Tätern entwendet.

Der entstandene Schaden beläuft sich auf einen niedrigen dreistelligen Betrag.

Die Polizeiinspektion Augsburg Ost führt nun Ermittlungen wegen Diebstahls durch und bittet um Zeugenaussagen unter der Telefonnummer 0821/323-2310.

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Polizeipräsidium Schwaben Nord
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Telefon: 0821 323 - 1013 /-1014 /-1015
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24.11.2025 – 16:22

POL Schwaben Nord: Polizei ermittelt nach Autorennen

Augsburg (ost)

Stadtzentrum - Am Samstag (22.01.2025) fuhren mehrere Autos mit zu hoher Geschwindigkeit auf der Haunstetter Straße.

Um 14:00 Uhr meldete ein Zeuge mehrere Autos, die in Richtung Stadtzentrum mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs waren. Sie überholten sich, hatten Warnblinker an und hupten. Die Polizei war schnell vor Ort und kontrollierte einige Fahrzeuge.

Die Polizeiinspektion Augsburg Süd ermittelt nun wegen eines illegalen Autorennens und bittet um Zeugenhinweise unter der Telefonnummer 0821/323-2710.

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24.11.2025 – 16:21

POL Schwaben Nord: Polizei vollzieht mehrere Durchsuchungsbeschlüsse im Rotlicht- und Drogenmilieu

Augsburg (ost)

PP Schwaben Nord - Am Mittwoch (19.11.2025) wurde eine umfangreiche Durchsuchungsaktion durchgeführt.

Polizeibeamte der Inspektion Mitte haben in den letzten Monaten intensiv wegen des Verdachts auf unerlaubten Drogenhandel ermittelt. Der Verdacht richtete sich gegen mehrere Personen, die anscheinend über einen längeren Zeitraum mit Drogen gehandelt hatten.

Im Zuge dieser Untersuchungen wurden am Mittwoch mehrere Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft Augsburg erlassen wurden. Spezialisten der Kriminalpolizei und Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei unterstützten die Einsatzkräfte des PP Schwaben Nord.

Bei den Durchsuchungen wurden insgesamt vier Objekte in Augsburg und Nördlingen durchsucht. Die Durchsuchungen erstreckten sich auf Wohnungen, Geschäftsräume und ein Bordell in der Innenstadt von Augsburg. Dabei wurden umfangreiche Beweismittel, darunter Drogen, Waffen und eine große Menge Bargeld, sichergestellt.

Nach den Durchsuchungen wurden vier Personen im Alter von 31 bis 56 Jahren vorläufig festgenommen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die Personen wieder freigelassen.

Die Ermittlungen der Polizei unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Augsburg dauern an. Aufgrund der laufenden Ermittlungen können derzeit keine weiteren Informationen bekannt gegeben werden.

Zwei der Verdächtigen haben die deutsche Staatsbürgerschaft. Die anderen beiden Verdächtigen besitzen die rumänische bzw. spanische Staatsbürgerschaft.

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24.11.2025 – 16:21

POL Schwaben Nord: Polizei nimmt aggressive Fahrraddiebe fest

Augsburg (ost)

Stadtzentrum - Am Sonntag (23.11.2025) haben ein 31-jähriger und ein 26-jähriger Mann ein Fahrrad aus der Völkstraße gestohlen.

Um 23:00 Uhr sah ein Zeuge die betrunkenen Männer, wie sie ein E-Bike wegschleppten, und informierte die Polizei.

Die Polizisten stoppten die Männer vor Ort und sicherten das Fahrrad. Bei der folgenden Durchsuchung wurde ein Bolzenschneider und weitere gestohlene Gegenstände gefunden.

Während der Aufnahme der Anzeigen beleidigten und bedrohten die Männer die Polizisten vor Ort. Sie waren auch betrunken und aggressiv. Aufgrund ihres Verhaltens verbrachten die Männer die Nacht im Polizeigewahrsam.

Das gestohlene Fahrrad ist ein E-Mountainbike der Marke Corratec. Der Besitzer des E-Mountainbikes konnte bisher nicht ermittelt werden. Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Augsburg Mitte unter der Telefonnummer 0821/323-2110 entgegen. Zeugen des Vorfalls oder der Besitzer des E-Bikes werden gebeten, sich zu melden.

Die Männer besitzen die tschechische Staatsbürgerschaft.

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24.11.2025 – 16:20

POL Schwaben Nord: Polizei ermittelt nach Trunkenheitsfahrt

Augsburg (ost)

Oberhausen - Am Sonntag (23.11.2025) fuhr eine 46-jährige Autofahrerin betrunken in der Donauwörther Straße.

Gegen 23:45 Uhr wurde die Autofahrerin von der Polizei kontrolliert. Der Alkoholtest ergab einen Wert von 2,6 Promille. Im Auto wurden außerdem verschiedene Drogen gefunden.

Die Polizisten stoppten die Weiterfahrt und nahmen den Autoschlüssel und Führerschein der 46-Jährigen in Verwahrung. Zudem wurde eine Blutprobe angeordnet, um den Alkoholspiegel zu bestimmen.

Das Auto der 46-Jährigen ist beschädigt. Bisher konnte jedoch kein Unfall zugeordnet werden. Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Augsburg 5 unter der Telefonnummer 0821/323-2510 entgegen.

Die Polizei ermittelt nun wegen Trunkenheit am Steuer und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Es wird auch geprüft, ob die Frau unter dem Einfluss von Drogen gefahren ist.

Die 46-Jährige besitzt die polnische Staatsbürgerschaft.

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24.11.2025 – 16:20

POL Schwaben Nord: Polizei ermittelt nach Autodiebstahl

Augsburg (ost)

Haunstetten - Zwischen Dienstag (18.11.2025) und Freitag (21.11.2025) wurde ein Auto in der Hirsestraße von einem oder mehreren unbekannten Tätern gestohlen.

Das gestohlene Fahrzeug, ein schwarzer Nissan Navara mit auffälliger grau / gelber Beklebung, wurde in einer Parkbucht abgestellt und von dort entwendet.

Der Wert des gestohlenen Autos liegt im mittleren vierstelligen Bereich.

Die Kriminalpolizei ermittelt nun wegen des besonders schweren Diebstahls eines Kraftfahrzeugs und bittet um Zeugenhinweise unter der Telefonnummer 0821/323-3821.

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24.11.2025 – 16:19

POL Schwaben Nord: Polizei ermittelt nach Fahrraddiebstählen

Augsburg (ost)

Oberhausen - In der Nacht von Samstag auf Sonntag (22./23.11.2025) wurden zwei Fahrräder aus Kellerräumen in der Neuhäuser Straße gestohlen.

Zwischen 20:00 Uhr (Samstag) und 12:00 Uhr (Sonntag) wurden zwei Fahrräder der Marke Cube in den Farben schwarz / rot und grau / schwarz von einem oder mehreren unbekannten Tätern entwendet.

Der Schaden beläuft sich auf einen Betrag im vierstelligen Bereich.

Die Polizeiinspektion Augsburg 5 ermittelt nun wegen eines besonders schweren Falls von Diebstahl und bittet um Zeugenaussagen unter der Telefonnummer 0821/323-2510.

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24.11.2025 – 16:19

POL Schwaben Nord: Polizei ermittelt nach Einbruchsversuch

Augsburg (ost)

In Hochzoll - Am Mittwoch (19.11.2025) gab es einen Versuch eines Einbruchs in einem Reihenhaus in der Straße "Breitachweg".

Um 02:00 Uhr versuchte ein unbekannter Täter gewaltsam in ein Reihenhaus einzudringen, was jedoch nicht gelang. Durch den Einbruchsversuch entstand ein geringer Sachschaden.

Die Kriminalpolizei Augsburg führt nun Ermittlungen wegen versuchten Einbruchdiebstahls durch und nimmt Zeugenhinweise unter der Telefonnummer 0821/323-3821 entgegen.

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24.11.2025 – 16:10

POL-MFR: (1108) Sicher durch den Zauber der Weihnachtszeit - Das Polizeipräsidium Mittelfranken informiert über den Nürnberger Christkindlesmarkt

Nürnberg (ost)

In wenigen Tagen ist es wieder soweit. Das Nürnberger Christkind eröffnet am 28.11.2025 den Nürnberger Christkindlesmarkt. Das Polizeipräsidium Mittelfranken informiert über Sicherheitsmaßnahmen und gibt Tipps zum Thema Taschendiebstahl.

Die allgemeine Sicherheitslage stellt sich - wie schon in den vorherigen Jahren - unverändert dar. Aufgrund des großen Besucheraufkommens, der zentralen Lage und der offenen Zugangsmöglichkeiten haben Weihnachtsmärkte generell eine spezielle Gefährdungsrelevanz. Es liegen den Sicherheitsbehörden derzeit jedoch keine Informationen oder Hinweise vor, die eine konkrete Gefährdung, insbesondere für den Nürnberger Christkindlesmarkt, nahelegen würden.

Die Gesamtverantwortung für die Sicherheit auf dem Nürnberger Christkindlesmarkt liegt beim Veranstalter, der Stadt Nürnberg. In gewohnter Weise arbeiten jedoch alle beteiligten Sicherheitsbehörden eng zusammen und sind, besonders in der Adventszeit, in ständigem Austausch. Gemeinsam wurden bestehende Sicherheitskonzepte überprüft, teilweise angepasst und sinnvoll erweitert - insbesondere vor dem Hintergrund der Ereignisse in Magdeburg im letzten Jahr.

Um die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher weiter zu steigern, hat die Stadt Nürnberg in diesem Jahr zusätzliche Zufahrtssperren eingerichtet. Diese ergänzen die bereits vorhandenen baulichen Sicherungen an kritischen Zugängen und Zufahrten des Marktes.

Zur Zeit des Christkindlesmarktes setzt das Polizeipräsidium Mittelfranken zahlreiche uniformierte und zivile Kräfte ein. Neben mehreren Präsenzposten auf dem Marktgelände sind Beamte im Rahmen regelmäßiger Streifengänge für Fragen und Anliegen der Besucherinnen und Besucher jederzeit ansprechbar. Nach der Änderung des Waffengesetzes im Oktober 2024 und dem daraus resultierenden Messerverbot bei Großveranstaltungen werden die Beamten auch in diesem Jahr selektive Taschenkontrollen durchführen. Allgemeine Zugangskontrollen sind nicht geplant.

Wie bei allen Großveranstaltungen ist die Gefahr, Opfer von Taschendiebstählen zu werden, auch auf dem Nürnberger Christkindlesmarkt erhöht. Die Polizei setzt in diesen Deliktsbereichen auf zivile Kräfte zur Vorbeugung und Aufdeckung solcher Eigentumsdelikte. Zudem appelliert die Polizei an alle Besucherinnen und Besucher, einfache Vorsichtsmaßnahmen zu befolgen:

Dem Polizeipräsidium Mittelfranken ist es ein besonderes Anliegen, allen Besucherinnen und Besuchern des Nürnberger Christkindlesmarkts ein berechtigt gutes und sicheres Gefühl zu vermitteln. Die eingesetzten Beamtinnen und Beamten sind umfassend vorbereitet, sichtbar präsent und jederzeit ansprechbar. Die Bilanz aus dem Jahr 2024 zeigt lediglich rund ein Dutzend Taschendiebstähle und keinerlei Gewaltdelikte. "Damit ist der Nürnberger Christkindlesmarkt genau das, was er sein sollte - ein besinnlicher und friedlicher Ort", wie die Einsatzleiterin des Nürnberger Christkindlesmarkts 2025, Polizeidirektorin Franziska Titz, im Rahmen der Pressekonferenz der Stadt Nürnberg am heutigen Montagvormittag betonte.

Erstellt durch: Janine Mendel

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24.11.2025 – 15:18

POL-MFR: (1107) Ermittlungserfolg der Umweltkommission bei der Kriminalpolizei Nürnberg - Mehrere Tatverdächtige ermittelt

Nürnberg (ost)

In den vergangenen Monaten gab es vermehrt falsche Handwerker im Bereich des Polizeipräsidiums Mittelfranken, die Dachsanierungen mit asbesthaltigen Wellzementplatten zu überhöhten Preisen anboten. Die Kriminalpolizei konnte mehrere Verdächtige identifizieren.

Im zweiten Halbjahr 2025 stellte das Polizeipräsidium Mittelfranken einen Anstieg von Fällen fest, in denen Personen vorgaben, Handwerker zu sein, um Dachsanierungen und die Entsorgung von asbesthaltigen Wellzementplatten anzubieten. Bereits in den Jahren 2019 bis 2020 gab es eine Zunahme solcher Vorfälle im zweistelligen Bereich. In vielen Fällen entsorgten die Täter illegal die asbesthaltigen Platten in den Wäldern Mittelfrankens.

Von Juli 2025 bis November 2025 wurde erneut ein Anstieg dieser Taten verzeichnet. In zehn Fällen verlangten die Verdächtigen überhöhte Preise für ihre Dienstleistungen. In einem Fall konnte eine illegale Ablagerung im Nürnberger Stadtteil Kraftshof einem der gemeldeten Vorfälle zugeordnet werden.

Aufgrund des erneuten Anstiegs führte das Fachkommissariat 12 des Kriminalfachdezernats 1 in Nürnberg umfangreiche Ermittlungen und Tatortarbeiten im Bereich Umweltdelikte durch. Dank aufgefundener Beweismittel und intensiver Ermittlungsarbeit gelang es dem Fachkommissariat 12, etwa 23 Verdächtige zu identifizieren und alle bekannten Fälle aufzuklären. Die Verdächtigen sind Rumänen und Ungarn im Alter von 19 bis 51 Jahren.

Im Rahmen der Ermittlungen konnten auch zwei Kleintransporter beschlagnahmt werden, die von den Verdächtigen bei den Taten verwendet wurden. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf etwa 70.000 Euro.

Die Verdächtigen müssen sich nun wegen Betrugsverdachts, unerlaubtem Umgang mit Abfällen und Verstoß gegen das Chemikaliengesetz strafrechtlich verantworten.

Informationen zum Umgang mit Asbest:

Asbest ist ein gesundheitsgefährdender Stoff, der aus feinen Fasern besteht. Das Hauptproblem entsteht, wenn diese Fasern durch mechanische Bearbeitung (z.B. Schneiden, Brechen usw.) freigesetzt und eingeatmet werden. Schon geringe Mengen können schwerwiegende Erkrankungen verursachen.

Die Herstellung und Verwendung von Asbest sind seit 1993 in Deutschland und seit 2005 in der gesamten EU verboten. Aufgrund der erheblichen Gesundheitsgefahr sind bei der Entsorgung strenge Schutzmaßnahmen vorgeschrieben.

Die Entsorgung ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt, birgt jedoch erhebliche Risiken. Im gewerblichen Bereich ist auch Sachkenntnis erforderlich. Privatpersonen wird empfohlen, einen zugelassenen Fachbetrieb mit der Entsorgung zu beauftragen.

Die ordnungsgemäße Entsorgung dient dem Schutz von Umwelt und Gesundheit. Illegale Entsorgung ist strafbar.

Gemäß §326 StGB kann der unerlaubte Umgang mit krebserzeugenden Stoffen wie Asbest oder deren Beseitigung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Erstellt von: Michael Sebald

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24.11.2025 – 14:48

POL-MFR: (1106) Versammlungsgeschehen in Nürnberg am 25.11.2025 - Verkehrslagemeldung

Nürnberg (ost)

Am Dienstag (25.11.2025) wird in der Nürnberger Innenstadt eine Demonstration mit einem Umzug abgehalten. Es wird erwartet, dass Verkehrsteilnehmer auf Verzögerungen vorbereitet sind.

Im Rahmen der Veranstaltung "Tag gegen Gewalt gegen Frauen" ist ein Umzug geplant, der zwischen 18:00 Uhr und 21:30 Uhr auf dem folgenden Streckenverlauf stattfinden soll:

Königstraße (vor der Lorenzkirche) - Ecke Bahnhofsplatz - Frauentorgraben - Am Plärrer - Ludwigstor - Ludwigsstraße - Jakobsplatz - Ludwigsplatz (Ehekarussell) - Hefnersplatz - Karolinenstraße - Königstraße (vor der Lorenzkirche).

Während des Umzugs werden zeitweise Straßensperrungen erforderlich sein. Insbesondere der Fahrzeugverkehr könnte davon betroffen sein. Es wird empfohlen, den Anweisungen der Polizeibeamten zu folgen und den Bereich der Umzugsstrecke in den Abendstunden nach Möglichkeit zu umfahren.

Erstellt von: Michael Sebald

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24.11.2025 – 13:59

Bundespolizeidirektion München: Nigrischer Honigtransport oder organisierte Schleusung?Bundespolizei beschuldigt Nigrer der Schleuserei

Rosenheim (ost)

Am Sonntag, dem 23. November, hat die Bundespolizei am Bahnhof in Rosenheim vier Staatsangehörige aus Niger festgenommen. Die Männer waren zuvor mit einem Zug von Österreich nach Deutschland gereist. Sie gaben an, sich wegen einer Honiglieferung aus ihrem Heimatland getroffen zu haben. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten jedoch weder Honig noch die erforderlichen Einreisepapiere und beschuldigten sogar zwei der vier Migranten des Einschleusens von Ausländern.

Es stellte sich heraus, dass die beiden mutmaßlichen Schleuser im Alter von 27 und 36 Jahren zuvor als Asylbewerber in Sachsen-Anhalt gemeldet waren. Einer von ihnen erklärte spontan, dass sie sich mit ihren 33- und 36-jährigen Landsleuten treffen wollten, die zuvor in Italien registriert worden waren, um eine Honigübergabe aus dem Niger zu arrangieren. Die Bundespolizisten fanden jedoch keine Hinweise auf einen solchen "Honigtransport" und auch keine Einreisepapiere - weder bei den Migranten aus Italien noch bei den Asylbewerbern aus Deutschland. Die Bundespolizei in Rosenheim geht vielmehr davon aus, dass die vermeintlichen "Honigtransporteure" von anderen Afrikanern abgeholt wurden, um sie zu einem Zielort in Deutschland zu führen.

Alle vier Niger wurden jeweils wegen eines illegalen Einreiseversuchs angezeigt. Gegen die offensichtlichen Abholer leitete die Bundespolizei auch Verfahren wegen Einschleusens von Ausländern ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden sie den zuständigen Ausländerbehörden übergeben, die über ihren weiteren Verbleib im Land entscheiden müssen. Die Männer, die offenbar eingeschleust wurden, mussten das Land wieder verlassen und wurden nach Österreich zurückgeschickt.

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Dr. Rainer Scharf

Bundespolizeiinspektion Rosenheim | Pressestelle
Burgfriedstraße 34 | 83024 Rosenheim
Telefon: 08031 8026-2200
Fax: 08031 8026-2099
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E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de
Internet: www.bundespolizei.de | X: bpol_by

Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der
Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier
Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die
Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen
sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450
Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze
besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem
etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen
Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern
sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt
die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern
und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von
Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie
über oben genannte Kontaktadresse oder unter www.bundespolizei.de
sowie unter www.x.com/bpol_by .

24.11.2025 – 12:18

Bundespolizeidirektion München: Explosive Fracht im Einreisezug aus Tschechien - Böllerschmuggel gestopptEin Schmugglerduo transportiert fast 30 kg erlaubnispflichtige Böller mit dem Zug aus Tschechien nach Deutschland.

Selb (ost)

Selb/Marktredwitz, 24.11.2025

Am 22. November 2025 wurde während einer Überprüfung eines Passagiers im Einreisezug RE 33 von Cheb nach Marktredwitz ein 18-jähriger Syrer von Beamten der bayerischen Grenzpolizei überprüft. Der junge Mann aus Hanau hatte zusammen mit seinem 19-jährigen Kameraden auf einem Markt in der Nähe der Grenze in Tschechien große Mengen an genehmigungspflichtigen Feuerwerkskörpern gekauft und plante, sie mit dem Zug zu transportieren. Es war geplant, dass sein Freund ihn am Bahnhof abholt und die explosive Fracht mit dem Auto weiterbefördert. Auch dieser wurde vor Ort von Einsatzkräften kontrolliert. Insgesamt hatten die beiden 1.640 Feuerwerkskörper mit einem Gewicht von 27 Kilogramm dabei. Die Nettosprengstoffmenge des genehmigungspflichtigen Feuerwerks betrug fast zehn Kilogramm. Selbst bei erlaubten Feuerwerkskörpern darf man privat nur ein Kilogramm aufbewahren.

Die Feuerwerkskörper wurden beschlagnahmt, die beiden Verdächtigen müssen mit schwerwiegenden Konsequenzen rechnen. Die Bundespolizeiinspektion Selb ermittelt wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. Für einen solchen Verstoß sieht der Gesetzgeber Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen vor. Außerdem muss der Verursacher die Kosten für die Vernichtung der verbotenen Feuerwerkskörper tragen. Da der 18-Jährige auch keinen Reisepass bei sich führte, muss er sich zusätzlich wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz verantworten.

Die Bundespolizeiinspektion Selb warnt vor der Einfuhr dieser in Deutschland nicht zugelassenen Feuerwerkskörper. Neben den zu erwartenden Strafen und Kosten stellt dieses Feuerwerk auch eine erhebliche Gefahr für die eigene Gesundheit dar, da es oft unkontrolliert abbrennt und nicht den in Deutschland geltenden Sicherheitsvorschriften entspricht.

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Reinhard Maschewski
_______________________________________________
Bundespolizeiinspektion Selb | Öffentlichkeitsarbeit
Ringstraße 55 | 95100 Selb

Telefon: 09287 9651-1105
Mobil: 0175-9020574
E-Mail: reinhard.Maschewski@polizei.bund.de
E-Mail: bpoli.selb.presse@polizei.bund.de
Internet: www.bundespolizei.de

24.11.2025 – 12:01

POL-MFR: (1105) Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss - Drei Personen leicht verletzt

Fürth (ost)

Am Samstag (22.11.2025) gab es in Dambach, einem Stadtteil von Fürth, einen Verkehrsunfall, bei dem Alkohol im Spiel war. Zwei Autos kollidierten, wodurch drei Personen verletzt wurden.

Um 16:10 Uhr fuhr ein 33-jähriger Mann (deutsch) mit seiner 31-jährigen schwangeren Frau (sri-lankisch) und ihrem 3-jährigen Kind in einem Mercedes die Parkstraße in Richtung Fuchsstraße entlang. Ein 49-jähriger Mercedesfahrer (deutsch) kam in einer Kurve auf die Gegenfahrbahn und prallte frontal gegen das Fahrzeug des 33-Jährigen. Alle drei Insassen des Mercedes wurden mit leichten Verletzungen ins Krankenhaus gebracht. Der Fahrer des anderen Autos schien unverletzt zu sein.

Die Polizeibeamten in Fürth stellten fest, dass der 49-Jährige stark betrunken war, mit über 2 Promille. Sein Führerschein wurde vor Ort eingezogen und ein Arzt führte eine Blutentnahme durch. Beide Autos waren nicht mehr fahrtüchtig und mussten von einem Abschleppdienst von der Straße entfernt werden. Der Sachschaden beläuft sich insgesamt auf etwa 15.000 Euro.

Gegen den 49-Jährigen leiteten die Polizisten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässiger Körperverletzung ein.

Verfasst von: Michael Sebald / mc

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24.11.2025 – 11:50

POL-MFR: (1104) Einbruch in Bar - Zeugenaufruf

Oberasbach (ost)

In den frühen Morgenstunden des Sonntags (23.11.2025) drang ein Unbekannter in eine Bar in Oberasbach ein. Die Polizeiinspektion Stein bittet um Hinweise von Zeugen.

Um 05:15 Uhr gelangte der Täter über ein Fenster in der Rothenburger Straße in die Bar. Dort brach er einen Geldspielautomaten auf und stahl das Bargeld aus der Geldkassette. Die genaue Höhe des Sachschadens ist noch unbekannt.

Der Kriminaldauerdienst Mittelfranken führte eine Spurensicherung vor Ort durch. Die Polizeiinspektion Stein wird die weiteren Ermittlungen übernehmen. Personen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben oder sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0911 967824-0 bei der Polizeiinspektion Stein zu melden.

Verfasser: Kai Schmidt / mc

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24.11.2025 – 11:44

POL-MFR: (1103) Straßenräuber flüchten unerkannt - Zeugen gesucht

Nürnberg (ost)

Am Samstagabend (22.11.2025) wurden zwei Unbekannte in Gostenhof einem 56-Jährigen beraubt. Die Polizei sucht nach Zeugen.

Um 20:00 Uhr befand sich der 56-jährige Mann alleine zu Fuß auf der Fürther Straße zwischen Zick- und Willstraße. Plötzlich stießen ihn zwei Unbekannte von hinten um und stahlen seine Geldbörse. Danach flüchteten die Täter.

Da der Angriff überraschend von hinten kam, konnte der 56-Jährige die Unbekannten nicht beschreiben oder ihre Fluchtrichtung angeben. Er erlitt leichte Verletzungen durch den Sturz. Der Wert des gestohlenen Geldes beträgt etwa 100 Euro.

Das zuständige Fachkommissariat der Nürnberger Kriminalpolizei hat die Untersuchungen übernommen und bittet Zeugen, die Informationen über die Tat oder die unbekannten Täter haben, sich unter der Telefonnummer 0911 2112 - 3333 beim Kriminaldauerdienst zu melden.

Verfasst von: Kai Schmidt / mc

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24.11.2025 – 10:18

FW-M: Notfallrettung am Alten Peter (Altstadt)

München (ost)

Am Sonntag, dem 23. November 2025, um 14.50 Uhr

Auf dem Petersplatz

Ein weiblicher Mensch wurde am Sonntagnachmittag von der Feuerwehr München gerettet. Aufgrund eines medizinischen Notfalls musste sie von der Aussichtsplattform des Alten Peter abgeseilt werden.

Um 14.50 Uhr wurden die Einsatzkräfte der Feuerwehr München in die Altstadt gerufen. Eine 35-jährige Person war beim Abstieg vom Alten Peter gestürzt und hatte sich ernsthafte Verletzungen zugezogen. Ein Notarztwagen und ein Rettungswagen waren bereits vor Ort und baten um Unterstützung, da die Frau nicht über das schmale Treppenhaus gerettet werden konnte. Aufgrund ihrer Verletzungen musste sie liegend transportiert werden.

Das Team der Höhenretter der Feuerwehr München errichtete daraufhin eine Seilrutsche von der Aussichtsplattform in etwa 60 Metern Höhe bis zum Boden. Auf diese Weise konnte die Patientin in Begleitung eines Höhenretters sicher zu Boden gebracht werden. Viele Menschen beobachteten den Einsatz und applaudierten spontan für die Rettungsaktion.

Die Frau wurde mit einem Notarztwagen in eine Klinik in München gebracht. Wie es zu dem Sturz kam, ist der Feuerwehr nicht bekannt.

(bro)

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24.11.2025 – 09:00

HZA-N: Weihnachten und Black Friday: Wichtige Hinweise des Zolls zu Bestellungen und Geschenken aus dem Ausland

Nürnberg (ost)

In der Vorweihnachtszeit und rund um den Black Friday erreicht das Versandaufkommen im Onlinehandel und bei Geschenksendungen seinen jährlichen Höhepunkt. Wer Geschenke oder Schnäppchen im Ausland bestellt, sollte nicht nur Lieferzeiten im Blick haben: Auch zoll- und steuerrechtlich gibt es einiges zu beachten.

Was gilt bei Paketen aus Nicht-EU-Staaten?

Bitte beachten Sie, dass bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren nur bestimmte Mengen abgabenfrei sind (z.B. 50 Zigaretten, 1 Liter Spirituosen und alkoholhaltige Getränke, 500 Gramm Kaffee).

Was gilt bei Paketen aus dem EU-Inland?

Sendungen innerhalb der EU können grundsätzlich ohne Zollformalitäten abgewickelt werden. Bei einer Paketsendung mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren (wie zum Beispiel alkoholische Getränke, sonstige alkoholhaltige Waren und Kaffee) aus einem EU-Mitgliedstaat nach Deutschland ist jedoch die entsprechende Verbrauchsteuer zu entrichten. Dies gilt auch für Geschenksendungen mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren, die auf dem Postweg von privat an privat versandt werden.

Achtung bei Fälschungen und fehlenden Kennzeichnungen

Vermeintlich günstige Markenprodukte können sich als Fehlkauf erweisen, wenn sie gefälscht sind. Bestellungen solcher Produkte können rechtliche Folgen haben, da der Zoll gefälschte Waren grundsätzlich beschlagnahmt. Oft wird der Kaufpreis nicht zurückerstattet und der Marken- bzw. Rechteinhaber kann zivilrechtliche Ansprüche geltend machen.

Auch die Produktsicherheit sollte beim Online-Shopping nicht außer Acht gelassen werden, um gesundheitliche Risiken vor allem bei Spielzeug, Elektronik, Kosmetik oder Medizinprodukten zu vermeiden. Stellt der Zoll fest, dass Produkte die EU-Standards nicht erfüllen, entscheidet die zuständige Marktüberwachungsbehörde über die Einfuhr. Fehlen CE-Kennzeichen oder wichtige Warnhinweise, kann die Ware zurückgewiesen oder vernichtet werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten deshalb auf korrekte Kennzeichnungen achten, bei Produkt- und Herkunftsinformationen sowie unrealistisch günstig erscheinenden Angeboten genau hinsehen und nur bei seriösen Anbietern bestellen.

Tabakwaren

Paketsendungen nach Deutschland mit Tabakwaren (wie Zigaretten, Rauchtabak oder Zigarren) und Substitute für Tabakwaren (Liquids für E-Zigaretten und deren Mischkomponenten, Einweg-E-Zigaretten) ohne gültige deutsche Steuerzeichen sind verboten. Tabakwaren bzw. deren Substitute ohne deutsches Steuerzeichen werden durch den Zoll beschlagnahmt.

Wie Sie sich informieren können

"Schnäppchen aus dem Ausland können teuer werden, wenn Einfuhrvorschriften und mögliche Abgaben nicht berücksichtigt werden. Ich empfehle daher, sich vorher auf www.zoll.de gründlich zu informieren", betont Martina Stumpf, Pressesprecherin des Hauptzollamts Nürnberg.

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich auf der Website des Zolls umfassend über die Einfuhrbestimmungen informieren. Für schnelle Auskünfte steht dort der Chatbot "TinA" zur Verfügung. Mit dem Abgabenrechner lässt sich dort zudem ermitteln, welche Einfuhrabgaben voraussichtlich anfallen.

Link: "Chatbot TinA" https://tina-zoll.bundesbots.de/

Link: "Abgabenrechner" https://www.zoll.de/DE/Service/Online-Rechner/Zoll_und_Post/zoll_und_post.html

Link: "Infos zu Paketsendungen und Internetbestellungen" https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Internetbestellungen/internetbestellungen_node.html

Link: "FAQs zu Postsendungen" https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Fragen-Antworten/fragen-antworten_node.html

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Hauptzollamt Nürnberg
Pressesprecherin
Martina Stumpf
Telefon: 0911-9463-1118
E-Mail: presse.hza-nuernberg@zoll.bund.de
www.zoll.de

24.11.2025 – 08:25

HZA-LA: Weihnachten und Black Friday: Wichtige Hinweise des Zolls zu Bestellungen und Geschenken aus dem Ausland

Landshut (ost)

Während der Vorweihnachtszeit und rund um den Black Friday erreicht das Versandaufkommen im Onlinehandel und bei Geschenksendungen seinen jährlichen Höhepunkt. Personen, die Geschenke oder Schnäppchen im Ausland bestellen, müssen nicht nur Lieferzeiten im Auge behalten: Auch zoll- und steuerrechtliche Aspekte sind zu beachten.

Was muss beachtet werden, wenn Pakete aus Nicht-EU-Ländern kommen?

 Bei Bestellungen im Wert von bis zu 150 Euro: Es fällt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) von 19% (bzw. 7% bei bestimmten Waren wie Lebensmitteln oder Büchern) an, sowie Verbrauchsteuern bei alkoholischen Getränken (z.B. Bier, Spirituosen, Sekt, Liköre), anderen alkoholhaltigen Waren oder Kaffee.  Bei Bestellungen im Wert über 150 Euro: Es fällt die EUSt von 19% bzw. 7% an, sowie zollabhängige Gebühren und Verbrauchsteuern bei alkoholischen Getränken, anderen alkoholhaltigen Waren oder Kaffee.  Geschenksendungen (unentgeltlich von Privatperson zu Privatperson, sofern die Waren nicht verboten oder mengenbeschränkt sind): bis 45 Euro abgabenfrei. Bitte beachten Sie, dass bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren nur bestimmte Mengen abgabenfrei sind (z.B. 50 Zigaretten, 1 Liter Spirituose und alkoholhaltige Getränke, 500 Gramm Kaffee).

Was muss beachtet werden, wenn Pakete aus dem EU-Inland kommen?

Sendungen innerhalb der EU können im Allgemeinen ohne Zollformalitäten abgewickelt werden. Bei Paketsendungen mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren (wie alkoholische Getränke, andere alkoholhaltige Waren und Kaffee) aus einem EU-Mitgliedsstaat nach Deutschland muss jedoch die entsprechende Verbrauchsteuer entrichtet werden. Dies gilt auch für Geschenksendungen mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren, die auf dem Postweg von privat an privat versandt werden.

Vorsicht bei Fälschungen und fehlenden Kennzeichnungen

Scheinbar günstige Markenprodukte können sich als Fälschungen entpuppen, was zu rechtlichen Konsequenzen führen kann, da der Zoll gefälschte Waren in der Regel beschlagnahmt. Oft wird der Kaufpreis nicht erstattet und der Marken- oder Rechteinhaber kann zivilrechtliche Schritte einleiten.

Auch die Produktsicherheit sollte beim Online-Shopping nicht vernachlässigt werden, um gesundheitliche Risiken bei Spielzeug, Elektronik, Kosmetik oder Medizinprodukten zu vermeiden. Wenn der Zoll feststellt, dass Produkte nicht den EU-Standards entsprechen, entscheidet die zuständige Marktüberwachungsbehörde über die Einfuhr. Fehlen CE-Kennzeichnungen oder wichtige Warnhinweise, kann die Ware zurückgewiesen oder vernichtet werden.

Verbraucher sollten daher auf korrekte Kennzeichnungen achten, bei Produkt- und Herkunftsinformationen sowie unrealistisch günstigen Angeboten genau hinschauen und nur bei vertrauenswürdigen Anbietern bestellen. Tabakwaren

Paketsendungen nach Deutschland mit Tabakwaren (wie Zigaretten, Rauchtabak oder Zigarren) und Ersatzprodukten für Tabakwaren (Liquids für E-Zigaretten und deren Mischkomponenten, Einweg-E-Zigaretten) ohne gültige deutsche Steuerzeichen sind verboten. Tabakwaren oder deren Ersatzprodukte ohne deutsches Steuerzeichen werden vom Zoll beschlagnahmt.

Wie Sie sich informieren können

"Schnäppchen aus dem Ausland können teuer werden, wenn Einfuhrvorschriften und mögliche Abgaben nicht berücksichtigt werden. Ich empfehle, sich vorher auf www.zoll.de gründlich zu informieren", betont Petra Seidl, Leiterin des Hauptzollamts Landshut.

Verbraucher können sich auf der Website des Zolls umfassend über die Einfuhrbestimmungen informieren. Für schnelle Auskünfte steht dort der Chatbot "TinA" zur Verfügung. Mit dem Abgabenrechner lässt sich zudem ermitteln, welche Einfuhrabgaben voraussichtlich anfallen.

Link: "Chatbot TinA" https://tina-zoll.bundesbots.de/

Link: "Abgabenrechner" https://www.zoll.de/DE/Service/Online-Rechner/Zoll_und_Post/zoll_und_post.html

Link: "Infos zu Paketsendungen und Internetbestellungen" https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Internetbestellungen/internetbestellungen_node.html

Link: "FAQs zu Postsendungen" https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Fragen-Antworten/fragen-antworten_node.html

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Hauptzollamt Landshut
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24.11.2025 – 07:00

HZA-M: Zoll entdeckt seltene Singvögel

München (ost)

Am Ende des Monats Oktober passierte eine Passagierin den grünen Ausgang für Waren ohne Anmeldung am Flughafen München, als die Zöllner sie zur Kontrolle aufforderten. Während der Überprüfung entdeckten die Beamten sieben Singvögel, die in drei Pappschachteln im Handgepäck verpackt waren.

Die Tiere wurden an die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen übergeben. Die Tierärzte am Flughafen München nahmen die Tiere in Obhut. Einige der Vögel zeigten deutliche Anzeichen von Krankheit, weshalb sie zur weiteren Behandlung in eine Tierklinik gebracht wurden. Trotz sofortiger tiermedizinischer Maßnahmen verstarb einer der Vögel wenige Tage nach der Entdeckung.

"Gegen die Frau wurde ein Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet", sagte Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München.

Schulabschluss - und was dann? Tag der Ausbildung beim Zoll in München Wer Interesse an einer Karriere als Zöllner hat, hat am 26.09.2026 die Gelegenheit, sich persönlich vor Ort zu informieren. An diesem Tag findet ein Informationstag in der Landsberger Straße statt, zu dem sich alle Interessierten unter presse.hza-muenchen@zoll.bund.de anmelden können.

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Hauptzollamt München
Pressesprecher
Thomas Meister
Telefon: 089 - 975 90717
E-Mail: Thomas.Meister2@zoll.bund.de
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Redaktioneller Hinweis: Unser Liveticker basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

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