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Prag: Bundespolizei vollstreckt drei Haftbefehle

Am Donnerstag wurden in Furth im Wald drei tschechische Straftäter mit Haftbefehl festgenommen. Einer davon hatte ein verbotenes Springmesser im Gepäck.

Festnahme
Foto: Presseportal.de

Waldmünchen (ost)

In Furth im Wald haben Bundespolizisten am Donnerstag (15. Mai) drei gesuchte Straftäter festgenommen. Alle Personen waren tschechische Staatsbürger, die im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen überprüft wurden.

Um 14:30 Uhr überprüften Bundespolizisten in einem Zug aus Prag einen 74-jährigen Tschechen. Eine Überprüfung der Personalien im polizeilichen Fahndungssystem ergab, dass der Mann gesucht wurde. Der 74-Jährige war wegen Beleidigung von der Staatsanwaltschaft Deggendorf zur Festnahme ausgeschrieben. Bei der Durchsuchung seines Gepäcks wurde zudem ein verbotenes Springmesser gefunden. Die Bundespolizisten beschlagnahmten die verbotene Waffe und ermitteln wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Da der Mann die Geldstrafe von über 3000 Euro nicht bezahlen konnte, muss er nun eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Bundespolizisten brachten den 74-Jährigen in die Justizvollzugsanstalt Amberg.

Bei einer gemeinsamen Ausreisekontrolle von Bundespolizei und Landespolizei um 10:45 Uhr am ehemaligen Grenzübergang Furth im Wald / Schafberg stellten die Beamten beim Abgleich der Daten eines 46-jährigen Tschechen fest, dass eine Fahndungsnotierung zur Strafvollstreckung vorlag. Der Tscheche war wegen Einschleusens von Ausländern von der Staatsanwaltschaft Dresden zur Festnahme ausgeschrieben. Er war zu einer Geldstrafe von 10216 Euro verurteilt worden und hatte diese bisher nicht beglichen. Da der Mann jedoch nun seine Justizschulden begleichen konnte, erlaubten ihm die Beamten die Weiterreise.

Um Mitternacht kontrollierten Fahndungskräfte am Grenzübergang Furth im Wald einen 43-jährigen Tschechen, der als Mitfahrer in einem tschechischen Taxi einreiste. Der Mann konnte keine Grenzübertrittspapiere vorweisen, gab jedoch an, tschechischer Staatsbürger zu sein. Nach Feststellung und Bestätigung der Personalien des 43-Jährigen ergab ein Abgleich im polizeilichen Fahndungssystem, dass die Justiz nach ihm per Haftbefehl suchte. Der Tscheche war wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis von der Staatsanwaltschaft Weiden zur Festnahme ausgeschrieben. Die Beamten überreichten dem Mann den Haftbefehl. Da er den geforderten Geldbetrag von über 800 Euro nicht bezahlen konnte, brachten die Beamten den 43-Jährigen in die Justizvollzugsanstalt Weiden zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe.

Quelle: Presseportal

nf24