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Regensburg: Zoll stellt drei Kilogramm Drogen auf der A3 sicher

Zöllner fanden Clephedron-Hydrochlorid in Rucksack eines 38-jährigen Niederländers. Verurteilung zu 2 Jahren und 9 Monaten Freiheitsstrafe.

Bild 1 (Hauptzollamt Regensburg): Ein Beutel sichergestelltes Clephedron-Hydrochlorid (4-CMC) auf der Waage
Foto: Presseportal.de

Regensburg (ost)

Über drei Kilogramm des Betäubungsmittels Clephedron-Hydrochlorid stellten Zöllnerinnen und Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) des Hauptzollamts Regensburg bei einer Kontrolle auf der A3 sicher. Ein 38-jähriger Niederländer wurde inzwischen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.

Die Einsatzkräfte kontrollierten Ende April an der Anschlussstelle Wörth an der Donau/Wiesent einen Pkw mit niederländischer Zulassung. Der Fahrer gab an, aus den Niederlanden zu kommen und auf dem Weg zu einer Hochzeit nach Wien zu sein. Die Frage nach mitgeführten Betäubungsmitteln und Waffen verneinte er.

Bei der Kontrolle entdeckten die Zöllner im Rucksack des Mannes drei vakuumverpackte Beutel mit einer kristallinen Substanz. Der Reisende gab an, nicht zu wissen, worum es sich dabei handele. Ein vor Ort durchgeführter Drogenschnelltest reagierte positiv auf Amphetamin. Das Gesamtgewicht der drei Beutel betrug rund 3,05 Kilogramm. Eine spätere Untersuchung der sichergestellten Substanz ergab, dass es sich nicht um Amphetamin, sondern um Clephedron-Hydrochlorid (4-CMC) handelt.

Bei der weiteren Kontrolle fanden die Einsatzkräfte im Rucksack außerdem fünf kleine Behältnisse mit Kokainanhaftungen. Der Mann gab an, gelegentlich Kokain zu konsumieren. Ein an seinen Händen durchgeführter Drogentest reagierte positiv auf Kokain. Wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde der 38-Jährige vorläufig festgenommen.

Am 12. Oktober 2026 verurteilte das Amtsgericht Regensburg (Schöffengericht) den Niederländer wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Mann befindet sich weiterhin in Haft. Laut Wirkstoffgutachten wurden rund 2.967 Gramm des Betäubungsmittels festgestellt. Die Grenze zur nicht geringen Menge wurde damit um das 77-Fache überschritten.

“Der Aufgriff verdeutlicht wie wichtig Kontrollen auf unseren Straßen sind. Unserer Kolleginnen und Kollegen leisten täglich einen wichtigen Beitrag dazu, illegale Drogentransporte aufzudecken und Betäubungsmittel aus dem Verkehr zu ziehen”, erklärt Nadine Striegel, Pressesprecherin des HZA Regensburg.

Hintergrund: Clephedron, auch als 4-CMC oder 4-Chlormethcathinon bezeichnet ist eine künstlich hergestellte Substanz mit anregender Wirkung, Sie gehört zu einer Gruppe von Drogen, die ähnlich wie Amphetamin, umgangssprachlich auch “Speed” genannt, wirken können.

Quelle: Presseportal

Statistiken zur Drogenkriminalität in Bayern für 2022/2023

Die Drogenraten in Bayern zwischen 2022 und 2023 blieben relativ stabil. Im Jahr 2022 wurden 50012 Fälle von Drogenkriminalität registriert, während es im Jahr 2023 leicht auf 50746 Fälle stieg. Die Anzahl der gelösten Fälle blieb jedoch hoch, mit 46698 im Jahr 2022 und 46959 im Jahr 2023. Die Anzahl der Verdächtigen ging von 41572 im Jahr 2022 auf 40924 im Jahr 2023 zurück. Unter den Verdächtigen waren 35704 Männer und 5868 Frauen im Jahr 2022, während es im Jahr 2023 35301 Männer und 5623 Frauen waren. Die Anzahl der nicht-deutschen Verdächtigen stieg von 13630 im Jahr 2022 auf 15083 im Jahr 2023. Im Vergleich dazu hatte Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 die höchste Anzahl von Drogenfällen in Deutschland mit 73917 Fällen.

2022 2023
Anzahl erfasste Fälle 50.012 50.746
Anzahl der aufgeklärten Fälle 46.698 46.959
Anzahl der Verdächtigen 41.572 40.924
Anzahl der männlichen Verdächtigen 35.704 35.301
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 5.868 5.623
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 13.630 15.083

Quelle: Bundeskriminalamt

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