Zeitgleiche Durchsuchungen in Gaststätten, Wohnungen und Unterkünften in Rosenheim und Umgebung führte der ZOLL durch.
Rosenheim: Razzia wegen Verdacht auf Einschleusen von Arbeitskräften

Rosenheim, Landkreis Rosenheim, Landkreis Traunstein (ost)
Gleichzeitige Razzien in sieben Restaurants, sieben Mitarbeiterunterkünften und zwei Privatwohnungen wurden am vergangenen Freitagabend vom ZOLL im Auftrag der Staatsanwaltschaft Traunstein im Rahmen eines umfangreichen Ermittlungsverfahrens gegen den Betreiber (Prokurist) mehrerer Gaststätten in Rosenheim und Umgebung wegen des Verdachts des illegalen Einschleusens von Arbeitskräften und des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt durchgeführt. Die Aktion richtete sich auch gegen sechs weitere Personen, gegen die Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthalts laufen. Der hohe Personaleinsatz von über 200 Mitarbeitern der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Rosenheim mit Unterstützung der Hauptzollämter München und Landshut sowie Unterstützung durch Landes- und Bundespolizei war notwendig, da in insgesamt 16 Objekten gleichzeitig durchsucht werden musste, um den Erfolg der Maßnahme nicht zu gefährden. Das Ergebnis des Einsatzes war die erfolgreiche Sicherstellung von Beweismitteln. Zusätzlich wurden alle Geschäftskonten der Beschuldigten zur Deckung des entstandenen Schadens für die Sozialversicherungsträger gepfändet. Sechs Arbeitskräfte wurden wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthalts festgenommen und befinden sich nun in Untersuchungshaft.
Im Laufe des heutigen Tages wurde die Hauptbeschuldigte ebenfalls verhaftet und befindet sich nun ebenfalls in Untersuchungshaft.
Zusätzliche Informationen
Menschenhandel, Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit sind schwere Straftaten. Betroffene arbeiten oft unter schlechten Bedingungen, erhalten keinen oder zu wenig Lohn oder werden unter Druck gesetzt und ausgenutzt. Oft sind sie sich ihrer Rechte nicht bewusst oder haben Angst, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Der Zoll bekämpft im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ausbeuterische Arbeitsbedingungen und Menschenhandel im Zusammenhang mit Beschäftigung. Menschenhandel außerhalb der Beschäftigung und Fälle sexueller Ausbeutung fallen in den Zuständigkeitsbereich der Polizei. Weitere Informationen des Zolls zu diesem Thema finden Sie unter https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Menschenhandel-Arbeitsausbeutung-Zwangsarbeit/menschenhandel-arbeitsausbeutung-zwangsarbeit_node.html
Quelle: Presseportal








