Zöllner decken Betrugsfälle in Regensburger Gastrobetrieben auf und verurteilen Verantwortliche zu Freiheits- und Geldstrafen.
Schwarzarbeit in der Gastronomie: Verstöße aufgedeckt
Regensburg (ost)
Bei den Überwachungstätigkeiten in Gaststätten im Stadtgebiet Regensburg entdeckten Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg zwei Betrugsfälle. Während der Inspektionen wurde festgestellt, dass in einem Gastronomiebetrieb in Regensburg Arbeitnehmer über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren beschäftigt waren, ohne sie ordnungsgemäß bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern anzumelden. Die Löhne für die Mitarbeiter wurden teilweise oder vollständig unter der Hand von den beiden verantwortlichen Unternehmern gezahlt. Die beiden Unternehmer vernachlässigten ihre Verpflichtungen, die Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zu zahlen. Dadurch konnten sie Sozialabgaben in Höhe von etwa 58.000 Euro umgehen. Das zuständige Landgericht Regensburg verurteilte einen der Gastronomen zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten auf Bewährung, während der andere Verantwortliche eine Geldstrafe von 6.300 Euro erhielt. Zusätzlich müssen beide Verurteilte die Verfahrenskosten tragen und für die zurückgehaltenen Sozialversicherungsbeiträge aufkommen.
Im zweiten Fall trafen die Zöllner des Hauptzollamts Regensburg bei einer Kontrolle eines Gastronomiebetriebs im Stadtgebiet Regensburg Anfang Januar 2024 auf einen vietnamesischen Staatsbürger ohne gültigen Aufenthaltstitel, der in der Küche arbeitete. Nach den Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Mann bereits mehrmals wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsrecht aufgefallen war und zuletzt im November 2023 vom Amtsgericht Regensburg zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Aufgrund der Wiederholungstat ordnete die Staatsanwaltschaft Regensburg die Festnahme an, um den Beschuldigten am nächsten Tag vor Gericht zu stellen. In der Verhandlung wurde der Vietnamese zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten ohne Bewährung verurteilt. Die Ermittlungen gegen den Arbeitgeber wegen Beihilfe zur illegalen Beschäftigung und der Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt dauern an.
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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.