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Schwarzarbeitsring aufgedeckt: Bauunternehmer verurteilt

Ein Bauunternehmer aus Regensburg wurde zu fast drei Jahren Haft verurteilt, nachdem er Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von insgesamt 1.350.000 Euro hinterzogen hatte.

Zöllner im Einsatz bei der Baustellenkontrolle
Foto: Presseportal.de

Regensburg (ost)

Basierend auf umfangreichen Untersuchungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg wurde der Eigentümer eines Bauunternehmens mit Sitz in Regensburg zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 11 Monaten verurteilt. In den Jahren 2017 bis 2021 hatte der Unternehmer insgesamt 1.350.000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen hinterzogen.

Die Ermittlungen begannen, als das Gewerbeamt Regensburg die Finanzkontrolle Schwarzarbeit über eine ungewöhnlich hohe Anzahl von Gewerbeanmeldungen im Trockenbau durch EU-Ausländer an der Firmenadresse des Angeklagten informierte. Die Arbeiter behaupteten, als selbstständige Gesellschafter von verschiedenen GbRs tätig zu sein, obwohl sie über ganz Deutschland verteilt lebten.

Die Recherchen ergaben, dass diese Gewerbeanmeldungen auf Veranlassung des Bauunternehmers erfolgten. Tatsächlich wurden die Arbeiter nur auf Stundenbasis bezahlt, unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg der GbRs. Da die Arbeiter den Anweisungen des Bauunternehmers folgten und nur ihre Arbeitskraft einbrachten, handelte es sich um “Scheinselbstständige”, die der Unternehmer als normale Arbeitnehmer hätte anmelden müssen – was er jedoch unterließ.

In der Gerichtsverhandlung gestand der Unternehmer die Vorwürfe vollständig ein und gab zu, aus reinem Eigennutz gehandelt zu haben. Neben dem aktuellen Urteil wurde auch ein Urteil des Amtsgerichts Potsdam aus dem Jahr 2023 berücksichtigt, das eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten auf Bewährung wegen einer ähnlichen Straftat – ebenfalls der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen – vorsah.

Mit dem aktuellen Urteil wird der Bauunternehmer nun insgesamt 2 Jahre und 11 Monate im Gefängnis verbringen müssen.

Hintergrund: Finanzkontrolle Schwarzarbeit und die Baubranche Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ist eine Abteilung des deutschen Zolls, die sich auf die Bekämpfung illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit spezialisiert hat. Sie arbeitet eng mit anderen Behörden wie Arbeitsagenturen, Gewerbeämtern und der Polizei zusammen. Besonders in der Baubranche ist die FKS aktiv, da hier vermehrt Fälle von Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit auftreten.

Der Trockenbau ist besonders anfällig für solche Verstöße, da hier oft flexible Arbeitskräfte eingesetzt werden, die teilweise aus dem Ausland kommen. Durch komplexe Vertragskonstruktionen versuchen unseriöse Unternehmer, ihre Beschäftigten als Selbstständige auszugeben, um Sozialabgaben und andere Verpflichtungen zu umgehen. Dies führt zu erheblichen finanziellen Schäden für die Sozialkassen und verzerrt den fairen Wettbewerb in der Branche.

Im Jahr 2023 führte die FKS bundesweit über 50.000 Prüfungen durch, bei denen rund 3.000 Verdachtsfälle allein in der Baubranche identifiziert wurden. Besonders häufig stießen die Ermittler auf Fälle von Scheinselbstständigkeit, bei denen die Arbeitskräfte offiziell als selbstständig gemeldet waren, tatsächlich aber unter ähnlichen Bedingungen wie reguläre Arbeitnehmer arbeiteten. Die daraus resultierenden Schäden für die Sozialversicherung belaufen sich jährlich auf Millionenbeträge.

Quelle: Presseportal

nf24