Das Großverfahren gegen Verantwortliche des Fußballvereins endete mit zahlreichen Verurteilungen und empfindlichen Strafen.
Schwarzgeldzahlungen beim TSV Aubstadt erfolgreich abgeschlossen

Schweinfurt / Würzburg / Aubstadt (ost)
Gemeinsame Bekanntmachung von der Staatsanwaltschaft Würzburg und dem Hauptzollamt Schweinfurt
Das umfangreiche Verfahren der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Schweinfurt und der Staatsanwaltschaft Würzburg gegen Verantwortliche des bayerischen Fußball-Regionalligisten TSV Aubstadt e.V. wurde abgeschlossen. Das Resultat: Zahlreiche Verurteilungen, harte Strafen und eine umfassende Schadenswiedergutmachung.
Die Ermittler des Zolls konnten in enger Kooperation mit der Justiz nachweisen, dass der Verein von 2018 bis 2023 ein verstecktes, illegales Entlohnungssystem für die 1. Herrenmannschaft betrieben hatte. Offiziell waren Spieler und Trainer oft nur als Minijobber gemeldet, erhielten jedoch tatsächlich beträchtliche Summen in bar. Neben sogenannten Handgeldern wurden auch Prämien für Punkte, Aufstiege und Einsätze als nicht gemeldete Barzahlungen systematisch an den Sozialkassen vorbeigeschleust.
Um die Anschuldigungen vollständig aufzuklären, wurden mehr als 200 Beweisstücke vom Hauptzollamt Schweinfurt ausgewertet, darunter etwa 20 Mobiltelefone und andere digitale Geräte. Diese wurden im Mai 2023 bei der Durchsuchung von über 60 Wohn- und Geschäftsräumen beschlagnahmt. Dadurch war es möglich, die individuellen Daten und Zahlungsströme der Spieler, Trainer und Vereinsmitarbeiter zu rekonstruieren und mit den tatsächlichen Leistungen sowie den offiziell geleisteten Zahlungen abzugleichen.
Der entstandene Schaden durch dieses System der Schwarzlohnzahlungen für die Sozialkassen belief sich insgesamt auf etwa 1,13 Millionen Euro. Dazu kommt ein Steuerschaden, hauptsächlich durch hinterzogene Lohnsteuern, in sechsstelliger Höhe. Die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge wurden bereits im Laufe des Verfahrens vollständig an die entsprechenden Sozialversicherungsträger gezahlt. Nach der Durchsuchung im Mai 2023 kooperierten die Verurteilten. Sie gestanden den Sachverhalt ein und halfen bei der Aufklärung mit. Auch bei der steuerlichen Aufarbeitung arbeiteten die Verurteilten umfassend mit. Alle bisher aufgrund dieses Sachverhalts festgesetzten Steuern wurden von den Verurteilten oder dem Verein beglichen.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht Würzburg nun Strafbefehle gegen die Verantwortlichen für das Verhalten des Vereins. Nach umfassenden Geständnissen der Verurteilten verhängte das Gericht neben jeweils einjährigen Freiheitsstrafen, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden, auch die Zahlung von zusätzlichen Geldstrafen zwischen 90 und 300 Tagessätzen. Das Gesamtvolumen dieser zusätzlich zu den Freiheitsstrafen verhängten Geldstrafen liegt im niedrigen siebenstelligen Bereich. Die Verurteilungen aufgrund der Strafbefehle sind mittlerweile rechtskräftig.
Quelle: Presseportal








