Mehrere Personen einer Tierschutzorganisation protestierten im Nürnberger Tiergarten, indem sie sich an ein Geländer vor einem Gehege festketteten. Die Polizei forderte sie auf, den Ort zu verlassen, doch erst nach Drohung mit Feuerwehreinsatz lösten sie die Ketten.
Tiergarten-Protest in Nürnberg
Nürnberg (ost)
Am Sonntagmittag (20.07.2025) fand im Nürnberger Tiergarten eine Demonstration mehrerer Mitglieder einer Tierschutzorganisation statt. Vor einem Gehege banden sich fünf Personen an ein Geländer.
Um 12:00 Uhr informierten Angestellte des Nürnberger Tiergartens die Polizei darüber, dass sich mehrere Personen vor einem Gehege aufhielten, dort Platz nahmen und Transparente bei sich hatten. Als die alarmierte Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Nürnberg-Ost eintraf, waren sechs Personen, einige davon mit Transparenten, vor Ort. Fünf der Demonstranten hatten sich jeweils mit einer Kette an das Geländer des Geheges gebunden.
Da die Personen sich dem stillen Protest verschrieben hatten, verweigerten sie jegliche Kommunikation mit den Einsatzkräften. Sie folgten weder der Aufforderung des Tiergartendirektors, den Ort zu verlassen, noch nahmen sie schweigend einen zugewiesenen Versammlungsort außerhalb des Tiergartengeländes an.
Weil der allgemeine Publikumsverkehr durch die Aktion kaum beeinträchtigt wurde, entschied der Einsatzleiter nach Absprache mit dem Hausrechtsinhaber vorerst darauf zu verzichten, Zwang anzuwenden (die gewaltsame Durchtrennung der Eisenketten). Gegen 15:00 Uhr beendete die nicht angekettete Teilnehmerin ihren Protest und wurde in polizeilichen Gewahrsam genommen. Anschließend wurde sie vorläufig festgenommen und nach Abschluss der Bearbeitung wieder freigelassen.
Kurz vor Schließung des Tiergartens forderte die Polizei die Demonstranten erneut auf, die Ketten zu lösen und den Tiergarten zu verlassen. Falls sie dieser Aufforderung nicht nachkommen sollten, würde die Feuerwehr die Ketten entfernen, was mit entsprechenden Kosten verbunden wäre. Daraufhin lösten die fünf Personen gegen 18:45 Uhr selbst die Schlösser. Nach Feststellung ihrer Identität und polizeilicher Bearbeitung wurden sie des Geländes verwiesen.
Die sechs Personen müssen sich nun wegen des Verdachts auf Hausfriedensbruch strafrechtlich verantworten. Zudem werden mögliche Verstöße gegen das Versammlungsrecht geprüft.
Erstellt von: Michael Petzold
Quelle: Presseportal