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Visaerschleichung: Bundespolizei verweigert Einreise

Die Bundespolizei hat einem 36-jährigen ägyptischen Staatsangehörigen die Einreise verweigert, da er ein gefälschtes schwedisches Schengenvisum vorlegte.

Das angehängte Symbolbild "Passkontrolle durch die Bundespolizei" kann zur Berichterstattung verwendet werden.
Foto: Presseportal.de

Flughafen München (ost)

Am Dienstag (1. September) wurde einem 36-jährigen ägyptischen Staatsbürger die Einreise nach Deutschland verweigert von der Bundespolizei. Er versuchte mit dem Flug LH787 von Kairo nach München einzureisen.

Während der Einreisekontrolle an der Grenze ergaben sich während der Befragung Unstimmigkeiten in Bezug auf das vorgelegte schwedische Schengenvisum. Der Mann gab an, an einer medizinischen Konferenz in München teilnehmen zu wollen. Um seine Angaben zu untermauern, legte er eine Hotelbuchung für München, ein Rückflugticket sowie eine Einladung zur Veranstaltung vor.

Auf Nachfrage der Bundespolizisten bezüglich des schwedischen Visums reichte der Reisende Dokumente für eine angeblich geplante Reise nach Schweden ein. Er behauptete, er wolle diese Reise mit einem Freund zusammen unternehmen. Bei der Überprüfung der vorgelegten Buchungsunterlagen stellte die Bundespolizei jedoch fest, dass diese gefälscht waren. Die gefälschten Reiseunterlagen sollten offenbar die Voraussetzungen für die Erteilung des schwedischen Visums vortäuschen.

Gegen den Mann wird nun wegen des Verdachts der Fälschung von beweiserheblichen Daten gemäß § 269 StGB ermittelt. Außerdem besteht der Verdacht der Visaerschleichung gemäß § 95 Absatz 2 Nummer 2 des Aufenthaltsgesetzes. Zur Sicherung des Strafverfahrens wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000 Euro erhoben.

Die Bundespolizei verweigerte dem Mann die Einreise nach Deutschland und verhängte ein Einreise- und Aufenthaltsverbot.

Die Abschiebung nach Ägypten soll noch am heutigen Tag erfolgen.

Quelle: Presseportal

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