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Zoll prüft Kfz-Werkstätten und Autowaschanlagen in Augsburg

Mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet. Über 100 Beamte kontrollierten Mindestlohn, Sozialleistungen und Aufenthaltstitel. Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eröffnet.

Hauptzollamt Augsburg - Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Foto: Presseportal.de

Augsburg/Ingolstadt/Kempten/Lindau/Oberbayern/Schwaben (ost)

Neulich überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Augsburg 135 Kfz-Werkstätten und Waschanlagen im gesamten Zuständigkeitsbereich.

An diesem lokalen Prüftag kontrollierten mehr als 100 Beamte verdachtsunabhängig, ob der Mindestlohn eingehalten wird, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder Ausländer über eine möglicherweise erforderliche Genehmigung bzw. Aufenthaltstitel verfügen. Insgesamt wurden 285 Beschäftigte zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt und über 70 Geschäftsprüfungen gestartet. Vor Ort wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eines Ausländers eingeleitet. Außerdem wurden sieben Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, unter anderem wegen des Verdachts, dass Arbeitszeiten nicht ordnungsgemäß aufgezeichnet wurden sowie Ausländer ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel beschäftigt wurden bzw. eine Beschäftigung ausübten.

Diese Zahlen könnten sich noch erhöhen, da umfangreiche Nachprüfungen an die durchgeführten Personenbefragungen anschließen. Bereits bei sieben Sachverhalten ist eine vertiefte Prüfung erforderlich.

Zusatzinfo:

Die FKS führt regelmäßig bundesweite Schwerpunkt- sowie Sonderprüfungen und lokale Prüftage auf Basis eines risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Es wird unter anderem geprüft, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, der Mindestlohn eingehalten wird, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden, Ausländer über die für eine Aufnahme der Beschäftigung erforderliche Genehmigung bzw. Aufenthaltstitel verfügen oder möglicherweise sogar ausbeuterische Arbeitsbedingungen, Zwangsarbeit bzw. Menschenhandel im Zusammenhang mit der Beschäftigung vorliegen. Die FKS trägt damit wesentlich zur Sicherung der Sozialsysteme bei und ermöglicht faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.

HINWEIS: Der Bezirk des Hauptzollamts Augsburg umfasst den gesamten Regierungsbezirk Schwaben und Teile von Oberbayern, wie den Raum Ingolstadt. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Augsburg hat weitere Standorte in Ingolstadt, Kempten und Lindau.

Weitere Informationen zu den Aufgaben des Zolls finden Sie unter www.zoll.de Der Zoll bildet aus: www.zoll-karriere.de

Quelle: Presseportal

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