Das Hauptzollamt München überprüfte Betriebe in verschiedenen Branchen auf Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns. Unregelmäßigkeiten in über 100 Fällen wurden festgestellt, darunter Verdachtsfälle von Mindestlohnverstößen.
Zoll prüft Mindestlöhne in München

München (ost)
Im Rahmen einer Prüfaktion zum Mindestlohn hat das Hauptzollamt München (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) in den vergangenen Tagen verschiedene Betriebe in München geprüft, ob sich Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber hinsichtlich der Bezahlung ihrer Angestellten an die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns halten.
Mit rund 100 Beamten kontrollierte der Münchner Zoll unter anderem Betriebe im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, im Transportgewerbe, im Baugewerbe oder in Friseurbetrieben. Insgesamt wurden 57 Betriebe überprüft und rund 150 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Unterstützt wurden die Zöllnerinnen und Zöllner von insgesamt 18 weiteren Kräften der Zusammenarbeitsbehörden wie der Polizei oder dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).
„Im Rahmen der durchgeführten Prüfungen wurden in über 100 Fällen Unregelmäßigkeiten festgestellt, die eine vertiefte Überprüfung der jeweiligen Sachverhalte nach sich ziehen“, so Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München.
Den Verdacht auf einen Verstoß gegen die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns stellten die Zöllner bei rund 30 Fällen fest. Darüber hinaus ergaben sich weitere Verdachtsmomente, die zusätzliche Ermittlungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erforderlich machen. Die festgestellten Unregelmäßigkeiten umfassen unter anderem rund 50 Fälle der Beitragsvorenthaltung, vier Fälle von Scheinselbstständigkeit sowie 23 Sachverhalte im Zusammenhang mit unerlaubter Ausländerbeschäftigung, insbesondere Arbeiten ohne entsprechende Genehmigung.
Die Auswertung der Unterlagen wird den Zoll nun in den kommenden Wochen beschäftigen.
Quelle: Presseportal








