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Bahnhof Berlin Gesundbrunnen: Verbot gefährlicher Gegenstände an Berliner Bahnhöfen

Die Bundespolizeidirektion Berlin hat ein Mitführverbot für gefährliche Gegenstände an ausgewählten Bahnhöfen erlassen, um Gewaltdelikte zu bekämpfen. Das Verbot gilt vom 1. bis 27. Oktober 2025.

Foto: unsplash

Berlin (ost)

Die Anzahl und die Schwere der Gewalttaten auf Bahnanlagen nehmen weiter zu. Dabei werden oft Messer und andere gefährliche Gegenstände benutzt. Um Gewalttaten auf Bahnanlagen konsequent zu bekämpfen, hat die Bundespolizeidirektion Berlin erneut eine zeitlich begrenzte Ordnungsverfügung erlassen und weist in diesem Zusammenhang auf das Verbot des Mitführens der in dieser Verfügung genannten gefährlichen Gegenstände (z. B. verschiedene Messer, Reizgas, Schlaggegenstände usw.) hin.

Das Verbot gilt vom 1. bis 27. Oktober 2025. Es betrifft die Berliner Bahnhöfe Hauptbahnhof, Zoologischer Garten, Friedrichstraße, Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Jungfernheide, Wedding, Spandau, Ostbahnhof, Warschauer Straße, Ostkreuz, Lichtenberg, Neukölln, Hermannstraße, Südkreuz und Potsdam Hauptbahnhof.

Das Mitführen gefährlicher Gegenstände auf den betroffenen Bahnhöfen ist im festgelegten Zeitraum von 14 bis 4 Uhr des nächsten Tages verboten. Das Mitführverbot endet am 27. Oktober 2025 um 4 Uhr morgens.

Dies dient dem Schutz von Reisenden, Bahnhofsnutzern und Einsatzkräften. Die Einhaltung des Verbots an den genannten Bahnhöfen wird von Einsatzkräften der Bundespolizei überwacht und kontrolliert. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung können die gefährlichen Gegenstände beschlagnahmt und ein Zwangsgeld angedroht oder festgesetzt werden.

Die Allgemeinverfügung sowie weitere Informationen sind unter folgendem Link www.bundespolizei.de/agv-berlin einsehbar.

Quelle: Presseportal

nf24