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Bahnhof Berlin Gesundbrunnen: Verbote von gefährlichen Gegenständen

Die Bundespolizei Berlin kontrollierte 2.211 Personen, stellte 139 Gegenstände sicher und deckte 142 Straftaten auf, darunter Verstöße gegen das Waffengesetz.

Foto: unsplash

Berlin (ost)

Jenseits der Verbote des Waffengesetzes hat die Bundespolizei das Tragen von gefährlichen Gegenständen (z. B. erlaubnisfreie Messer ab 6 cm Klingenlänge und Schlaggegenstände) untersagt, die als Schlag- oder Stichwaffen genutzt werden können oder geeignet sind, schwere Verletzungen zu verursachen. Das Trageverbot galt vom 7. Oktober 2024 bis zum 3. November 2024, jeweils täglich von 14:00 Uhr bis 04:00 Uhr des Folgetages an den vier Berliner Bahnhöfen Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Warschauer Straße und Ostkreuz. Die Bereiche der örtlichen U-Bahnhöfe waren von dieser Allgemeinverfügung ausgenommen.

Polizeibeamte kontrollierten während der vierwöchigen Geltungsdauer 2.211 Personen und stellten insgesamt 139 Gegenstände bei 113 Personen sicher. In 75 Fällen wurde gegen die Verbotsverfügung verstoßen, in 34 Fällen wurden Verstöße gegen das Waffengesetz festgestellt.

Insgesamt wurden 57 verschiedene Messer, 35 Reizstoffe, sieben Schlagringe, 38 potenzielle Schlag- und Stichwaffen sowie zweimal Pyrotechnik sichergestellt oder beschlagnahmt. Bei den Kontrollen deckten die Einsatzkräfte zudem weitere Straftaten (142) auf. Dabei handelte es sich in den meisten Fällen um Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz (32). Außerdem wurden Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (26) festgestellt und 142 Fahndungstreffer erzielt. In 15 Fällen konnten offene Haftbefehle vollstreckt werden.

Gewalttaten im Bahnbereich stellen ein bedeutendes Kriminalitätsphänomen dar. Durch den Einsatz von Waffen und gefährlichen Gegenständen verzeichnete die Bundespolizei in der Vergangenheit eine zunehmend höhere Gewaltintensität und damit verbundene schwerere Verletzungen der Opfer. Dabei werden oft Messer, Tierabwehrsprays oder Schlag- und Stichwaffen von Tatverdächtigen eingesetzt, obwohl der Besitz und das Tragen dieser Gegenstände nicht nach dem Waffengesetz verboten sind.

Aus Sicht der Bundespolizei war der Einsatz erfolgreich und hat zu einem Sicherheitsgewinn im Berliner Bahnverkehr geführt.

Quelle: Presseportal

Statistiken zur Drogenkriminalität in Brandenburg für 2022/2023

Die Drogenraten in Brandenburg zwischen 2022 und 2023 sind rückläufig. Im Jahr 2022 wurden 7842 Fälle erfasst, während es im Jahr 2023 nur noch 7666 waren. Die Anzahl der gelösten Fälle ging ebenfalls von 7379 auf 7053 zurück. Die Anzahl der Verdächtigen sank von 6799 auf 6493. Unter den Verdächtigen waren 5741 Männer und 1058 Frauen im Jahr 2022, während es im Jahr 2023 5535 Männer und 958 Frauen waren. Die Anzahl der nicht-deutschen Verdächtigen stieg von 986 auf 1076. Im Vergleich dazu verzeichnete Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 die höchste Anzahl von Drogenfällen in Deutschland mit 73917 Fällen.

2022 2023
Anzahl erfasste Fälle 7.842 7.666
Anzahl der aufgeklärten Fälle 7.379 7.053
Anzahl der Verdächtigen 6.799 6.493
Anzahl der männlichen Verdächtigen 5.741 5.535
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 1.058 958
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 986 1.076

Quelle: Bundeskriminalamt

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