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Bahnhof Berlin-Lichtenberg: Bilanz Mitführverbot gefährlicher Gegenstände an Bahnhöfen

Über 9.500 Personen kontrolliert, 704 Gegenstände sichergestellt, 343 Verstöße festgestellt, erfolgreicher Sicherheitsgewinn im Bahnverkehr.

Foto: unsplash

Berlin (ost)

Jenseits der Verbote des Waffengesetzes untersagte die Bundespolizeidirektion Berlin das Mitführen von gefährlichen Gegenständen (z. B. verschiedene Arten von Messern, Tierabwehrsprays und Schlaggegenstände), die potenziell schwere Verletzungen verursachen können.

Das Mitführverbot galt vom 26. Mai 2025 bis zum 31. Juli 2025, täglich von 14 bis 4 Uhr des Folgetages an den zwölf Berliner Bahnhöfen Hauptbahnhof, Zoologischer Garten, Friedrichstraße, Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Spandau, Ostbahnhof, Warschauer Straße, Ostkreuz, Lichtenberg, Neukölln und Südkreuz. Die Bereiche der örtlichen U-Bahnhöfe waren von dieser Regelung ausgenommen.

Polizeibeamte der Bundespolizeidirektion Berlin kontrollierten während der neuneinhalb Wochen der Gültigkeitsdauer 9.542 Personen und stellten insgesamt 704 Gegenstände bei 618 Personen sicher. In 343 Fällen wurde gegen das Verbot verstoßen, bei 231 Fällen wurden Verstöße gegen das Waffengesetz festgestellt.

Insgesamt wurden 369 verschiedene Messer, 173 Reizstoffe, 61 Werkzeuge, 44 Hiebwaffen, 28 weitere gefährliche Gegenstände, 17 sonstige Waffen sowie 12-mal Pyrotechnik sichergestellt oder beschlagnahmt. Bei den Kontrollen wurden auch 341 Straftaten aufgedeckt, darunter hauptsächlich Gewalttaten (202), Drogendelikte (185) und Aufenthaltsdelikte (154). Zudem wurden 318 Ordnungswidrigkeiten festgestellt und 1.061 Fahndungstreffer erzielt. In 104 Fällen konnten offene Haftbefehle vollstreckt werden.

Gewalttaten im Bereich der Bahnhöfe sind ein bedeutendes Kriminalitätsphänomen. Die Bundespolizeidirektion Berlin verzeichnete in der Vergangenheit eine zunehmende Gewaltintensität und schwerere Verletzungen der Opfer durch den Einsatz von Waffen und gefährlichen Gegenständen. Mitunter wurden Messer, Tierabwehrsprays oder Schlag- und Stichwaffen von Tatverdächtigen eingesetzt, obwohl der Besitz und das Mitführen dieser Gegenstände bis Mitte Juli 2025 nur teilweise nach dem Waffengesetz verboten war. Seit der Einführung der Berliner Waffen- und Messerverbotszone im öffentlichen Nahverkehr am 17. Juli 2025 sind nun neben dem Messerverbot im Fernverkehr auch Messer aller Art dauerhaft an allen Berliner Bahnhöfen und in Zügen des öffentlichen Nahverkehrs verboten.

Aus Sicht der Bundespolizeidirektion Berlin war der Einsatz erfolgreich und trug zu einem Sicherheitsgewinn im Berliner Bahnverkehr bei.

Quelle: Presseportal

nf24