Die Bundespolizei Berlin verbietet das Mitführen von Messern und anderen gefährlichen Gegenständen auf ausgewählten Bahnhöfen bis zum 30. Juni 2025.
Bahnhof Berlin-Lichtenberg: Verbot gefährlicher Gegenstände an Berliner Bahnhöfen
Berlin (ost)
Die Anzahl und die Schwere der Gewalttaten auf Bahnanlagen nehmen kontinuierlich zu. Dabei werden oft Messer und andere gefährliche Gegenstände benutzt. Um Gewalttaten auf Bahnanlagen konsequent zu bekämpfen, hat die Bundespolizeidirektion Berlin erneut eine temporäre Ordnungsverfügung erlassen und weist in diesem Zusammenhang auf das Verbot des Mitführens der in dieser Verfügung genannten gefährlichen Gegenstände (z. B. verschiedene Messer, Reizgas, Schlaggegenstände usw.) hin.
Das Verbot gilt vom 26. Mai bis zum 30. Juni 2025. Es betrifft die Berliner Bahnhöfe Hauptbahnhof, Zoologischer Garten, Friedrichstraße, Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Spandau, Ostbahnhof, Warschauer Straße, Ostkreuz, Lichtenberg, Neukölln und Südkreuz. Die Bereiche der örtlichen U-Bahnhöfe sind von dieser Allgemeinverfügung ausgenommen.
Das Mitführen gefährlicher Gegenstände auf den betroffenen Bahnhöfen ist im festgelegten Zeitraum von 14 – 4 Uhr des Folgetages verboten. Das Mitführverbot endet am 30. Juni 2025 um 4 Uhr morgens. Dadurch sollen Reisende, Nutzerinnen und Nutzer der Bahnhöfe sowie Einsatzkräfte geschützt werden. Die Einhaltung des Verbotes an den genannten Bahnhöfen wird von Einsatzkräften der Bundespolizei überwacht und kontrolliert. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung können die gefährlichen Gegenstände beschlagnahmt und ein Zwangsgeld angedroht bzw. festgesetzt werden.
Die Allgemeinverfügung sowie weitere Informationen sind unter dem folgenden Link www.bundespolizei.de/agv-berlin abrufbar.
Quelle: Presseportal