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Berlin: Auslaufen der EU-Interimsverordnung zum 03.04.2026

BDK fordert rechtssichere Anschlussregelung zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder. Europa braucht effektive Strafverfolgung und Vertraulichkeit der Kommunikation.

Foto: unsplash

Berlin (ost)

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) fordert die europäischen Institutionen auf, unverzüglich eine rechtssichere Anschlussregelung zu schaffen, um zentrale Ermittlungsansätze bei der Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu erhalten.

Kernpunkte aus Sicht des BDK

Aus Sicht des BDK sind für eine wirksame und rechtssichere Fortführung der Ermittlungen insbesondere folgende Punkte entscheidend: Es muss der Hash-Abgleich als Mindeststandard gesichert werden, damit bekannte Darstellungen sexualisierter Gewalt zuverlässig erkannt werden können. Außerdem braucht es eine klare gesetzliche Grundlage für die Zusammenarbeit mit Internetanbietern, einen Aufbau einer europäischen Infrastruktur zur Verarbeitung entsprechender Hinweise sowie eine Stärkung der internationalen Zusammenarbeit, insbesondere über Europol.

„Wir dürfen nicht zulassen, dass ein funktionierender Ermittlungszugang ersatzlos wegfällt“, erklärt Dirk Peglow, Bundesvorsitzender des BDK. „Europa braucht jetzt schnell eine Lösung, die effektive Strafverfolgung ermöglicht und gleichzeitig die Vertraulichkeit der Kommunikation wahrt.“

Auslaufen der Interimsverordnung schafft konkrete Lücke

Mit dem Auslaufen der EU-Interimsverordnung zum 3. April 2026 entfällt eine zentrale Grundlage für die Aufdeckung sexualisierter Gewalt gegen Kinder im Internet.

Bei der sogenannten Interimsverordnung handelt es sich um eine befristete europäische Übergangsregelung, die es Internetanbietern bislang erlaubt hat, freiwillig nach Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder zu suchen und entsprechende Hinweise an Strafverfolgungsbehörden zu melden – obwohl das europäische Daten-schutzrecht solche Eingriffe grundsätzlich untersagt.

Wichtig dabei ist: Die Interimsverordnung ist nicht dasselbe wie die verpflichtende „Chatkontrolle“, die deutlich weiterreichend wäre und von Seiten des BDK klar abgelehnt wird, da sie die Grundrechte auf vertrauliche Kommunikation erheblich beeinträchtigen würde.

Spürbare Auswirkungen auf die Strafverfolgung

Ein erheblicher Teil der Ermittlungsverfahren im Bereich der Kinderpornografie beginnt mit Hinweisen, die durch technische Aufdeckungsverfahren von Internetanbietern generiert werden. Diese betreffen vor allem Inhalte, die in nicht-öffentlichen Kommunikationsräumen ausgetauscht werden – etwa in Messengerdiensten, E-Mail-Postfächern oder Cloud-Speichern.

Allein im Jahr 2024 erhielt das Bundeskriminalamt über 200.000 entsprechende Hinweise, von denen ca. 100.000 strafrechtlich relevant waren. Ohne eine neue rechtliche Grundlage ist es Internetanbietern künftig nicht mehr gestattet, nach entsprechenden Inhalten innerhalb privater Kommunikationsdienste von Nutzerinnen und Nutzern in der EU zu suchen. Künftig werden sich Meldungen im Wesentlichen auf Nutzermeldungen und öffentlich zugängliche Inhalte beschränken.

„Gerade in diesen nicht-öffentlichen Kommunikationsräumen entstehen die entscheidenden Hinweise. Wenn Anbieter dort nicht mehr prüfen dürfen, entfällt ein wesentlicher Teil der bisherigen Ermittlungsansätze. Zudem bedeuten weniger Hinweise in der Praxis auch weniger erkannte Missbrauchsfälle“, so Peglow.

Grundrechte und effektive Ermittlungen zusammen denken

Der BDK betont, dass die Vertraulichkeit digitaler Kommunikation ein hohes Gut ist. Eine Lösung darf daher nicht in einer pauschalen Überwachung bestehen.

„Die Herausforderung besteht darin, gezielte und bewährte Instrumente zu erhalten, ohne die private Kommunikation flächendeckend zu kontrollieren. Wir brauchen ein einheitliches und praktikables System nach dem Vorbild der USA. Dort sind Anbieter verpflichtet, tatsächliche Verdachtsfälle an eine zentrale Stelle – das National Center for Missing and Exploited Children – zu melden, ohne die Kommunikation aller Nutzerinnen und Nutzer zu überwachen. Ein solches Meldepflichtsystem wäre auch für Europa der richtige Weg: effektiv, grundrechtskonform und technisch umsetzbar,“ so Peglow.

Quelle: Presseportal

Cybercrime-Statistiken in Berlin für 2022/2023

Die Cyberkriminalitätsraten in der Region Berlin in Deutschland zwischen 2022 und 2023 zeigen einen leichten Rückgang. Im Jahr 2022 wurden 22.500 Fälle von Cyberkriminalität registriert, während es im Jahr 2023 22.125 Fälle waren. Die Anzahl der gelösten Fälle sank von 4.215 im Jahr 2022 auf 4.040 im Jahr 2023. Die Anzahl der Verdächtigen stieg von 2.290 im Jahr 2022 auf 2.259 im Jahr 2023. Davon waren 1.615 männlich und 675 weiblich im Jahr 2022, während es 1.605 männliche und 654 weibliche Verdächtige im Jahr 2023 gab. Die Anzahl der nicht-deutschen Verdächtigen sank von 906 im Jahr 2022 auf 861 im Jahr 2023. Im Vergleich zu der Region mit den meisten registrierten Fällen von Cyberkriminalität in Deutschland im Jahr 2023, die 22.125 Fälle aufwies, bleibt die Region Berlin trotz des Rückgangs der Fallzahlen weiterhin stark von Cyberkriminalität betroffen.

2022 2023
Anzahl erfasste Fälle 22.500 22.125
Anzahl der aufgeklärten Fälle 4.215 4.040
Anzahl der Verdächtigen 2.290 2.259
Anzahl der männlichen Verdächtigen 1.615 1.605
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 675 654
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 906 861

Quelle: Bundeskriminalamt

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