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Berlin: BDK begrüßt Gesetzentwurf zur IP-Adressenspeicherung

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter unterstützt den Gesetzentwurf zur dreimonatigen Speicherung von IP-Adressen und Portnummern als wichtige Grundlage für Ermittlungen im digitalen Raum.

Foto: unsplash

Berlin (ost)

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) unterstützt ausdrücklich den Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig zur dreimonatigen Speicherung von IP-Adressen und Portnummern. Aus Sicht der kriminalpolizeilichen Praxis ist die geplante Regelung überfällig und ein notwendiger Schritt zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden im digitalen Raum.

„Nach acht Jahren faktischer Aussetzung der deutschen Regelungen zu Mindestspeicherfristen können Ermittlungsbehörden nun erstmals wieder berechtigte Hoffnung haben, wesentlich mehr Straftaten aufklären zu können, bei denen die IP-Adresse der einzige Ermittlungsansatz ist“, erklärt Dirk Peglow, Bundesvorsitzender des BDK. „In Tausenden Verfahren mussten wir in den letzten Jahren erleben, dass Ermittlungen ins Leere laufen, weil die entscheidenden Zuordnungsdaten längst gelöscht waren.“

Die Kriminalität verlagert sich seit Jahren zunehmend in den digitalen Raum. Gerade bei Delikten im Zusammenhang mit Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder, Cyberbetrug oder Hasskriminalität sind IP-Adresse und Portnummer häufig der einzige Weg, um Tatverdächtige überhaupt identifizieren zu können. Die bisherige Speicherpraxis der Telekommunikationsanbieter, die oft nur wenige Tage umfasst, ist hierfür nachweislich unzureichend.

„Ohne gespeicherte IP-Adressen bleibt der Rechtsstaat blind“, so Peglow weiter. „Wenn der einzige Ermittlungsansatz fehlt, profitieren ausschließlich die Täter – nicht der Datenschutz, nicht die Gesellschaft und erst recht nicht die Opfer.“

Der BDK betont ausdrücklich, dass es bei dem Gesetzentwurf nicht um die Überwachung von Kommunikation geht. Gespeichert werden keine Inhalte, keine Bewegungsdaten und keine Kommunikationsprofile, sondern ausschließlich IP-Adresse, Portnummer und Zeitstempel zur technischen Zuordnung eines Internetanschlusses. Die geplante Regelung unterscheidet sich damit grundlegend von der früheren, sogenannten Vorratsdatenspeicherung.

Auch europarechtlich bewegt sich der Entwurf aus Sicht des BDK im zulässigen Rahmen. Der Europäische Gerichtshof hat klar differenziert: Eine anlasslose Massenüberwachung ist unzulässig, die zeitlich begrenzte Speicherung von IP-Adressen zur Identifizierung von Straftätern hingegen ausdrücklich möglich, sofern sie zweckgebunden, verhältnismäßig und kontrolliert ausgestaltet wird.

„Wer heute weiterhin pauschal vor einem Überwachungsstaat warnt, ignoriert bewusst die Rechtsprechung und die Realität der Ermittlungsarbeit“, betont der Bundesvorsitzende. „Datenschutz ist wichtig – aber er darf nicht zum strukturellen Täterschutz werden.“

Im europäischen Vergleich ist der Gesetzentwurf zudem maßvoll. In zahlreichen EU-Mitgliedstaaten werden IP-Daten deutlich länger gespeichert als die nun vorgesehenen drei Monate. Der Entwurf stellt daher einen sachgerechten und verhältnismäßigen Kompromiss zwischen Grundrechtsschutz und effektiver Strafverfolgung dar.

Der BDK fordert den Gesetzgeber nun auf, das parlamentarische Verfahren zügig voranzubringen. „Nach Jahren des Stillstands brauchen wir endlich wieder verlässliche rechtliche Grundlagen, damit Straftaten im digitalen Raum nicht länger folgenlos bleiben“, so Peglow abschließend.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) ist der gewerkschaftliche Berufsverband der Angehörigen der deutschen Kriminalpolizei und aller in der Kriminalitätsbekämpfung Beschäftigten im Öffentlichen Dienst. Er ist ein selbstständiger Berufsverband und parteipolitisch unabhängig. Seine Untergliederungen sind die derzeit 18 Landesverbände/Verbände. Weitere Informationen unter www.bdk.de.

Quelle: Presseportal

Cybercrime-Statistiken in Berlin für 2022/2023

Die Cyberkriminalitätsraten in der Berliner Region in Deutschland zwischen 2022 und 2023 zeigen einen leichten Rückgang. Im Jahr 2022 wurden 22.500 Fälle registriert, während es im Jahr 2023 22.125 Fälle waren. Die Anzahl der gelösten Fälle sank ebenfalls von 4.215 im Jahr 2022 auf 4.040 im Jahr 2023. Die Anzahl der Verdächtigen stieg von 2.290 im Jahr 2022 auf 2.259 im Jahr 2023. Davon waren 1.615 männliche Verdächtige und 675 weibliche Verdächtige im Jahr 2022, während es im Jahr 2023 1.605 männliche und 654 weibliche Verdächtige gab. Die Anzahl der nicht-deutschen Verdächtigen sank von 906 im Jahr 2022 auf 861 im Jahr 2023. Im Vergleich dazu verzeichnete die Region mit den meisten gemeldeten Fällen von Cyberkriminalität in Deutschland im Jahr 2023 insgesamt 22.125 Fälle.

2022 2023
Anzahl erfasste Fälle 22.500 22.125
Anzahl der aufgeklärten Fälle 4.215 4.040
Anzahl der Verdächtigen 2.290 2.259
Anzahl der männlichen Verdächtigen 1.615 1.605
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 675 654
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 906 861

Quelle: Bundeskriminalamt

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