Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Berlin/Brandenburg: Aktuelle Blaulichtmeldungen am 28.12.2023

Lesen Sie in unserem Live-Ticker die aktuellen Polizei- und Feuerwehrmeldungen aus Berlin/Brandenburg vom 28.12.2023

Foto: unsplash

Der Liveticker wird ständig aktualisiert.

28.12.2023 – 08:32

HZA-P: Drogenspürhündin Fluse geht nach 10 Jahren in Rente/ Hauptzollamt Potsdam sagt "danke" für treue Dienste: ihre Bilanz - 264 erfolgreiche Einsätze und 268 Kilogramm aufgefundene Drogen

Potsdam (ots)

Das Jahr 2023 neigt sich dem Ende zu und damit geht auch die Karriere von Fluse, dem Drogenspürhund des Hauptzollamts Potsdam, nach 10 Jahren zu Ende. Die zwölfjährige Schäferhündin hat sich nach 264 erfolgreichen Einsätzen und der Aufspürung von insgesamt über 268 Kilogramm Drogen aller Art ihre wohlverdiente Pension verdient.

"Fluse, die eigentlich Fabienne von den Wannaer Höhen heißt, hat ihren Spitznamen aufgrund ihres besonderen Fellkleids erhalten", berichtet ihre Zollhundeführerin, Katja Heinemeier. "Schon als Welpe fiel sie durch ihr außergewöhnlich wuscheliges Fell auf, was sie bis heute von anderen Hunden unterscheidet", fügt Heinemeier hinzu.

Als Schutz- und Drogenspürhund war Fluse hauptsächlich bei Kontrollen am Flughafen - früher Tegel und heute Berlin Brandenburg - im Einsatz. Außerdem wurde sie gerne als Unterstützung bei Einsätzen oder Durchsuchungen des Zolls angefordert. Besonders viel Spaß hatte sie jedoch bei Blaulichtveranstaltungen, in Schulen oder Kindergärten. Dort zeigte sie ihr Können, indem sie versteckte Drogen aufspürte oder einen vermeintlichen Angreifer in ihrer Rolle als Schutzhund in Schach hielt.

"Das Besondere an diesem Hund ist sein einzigartiger Charakter", erklärt Zollamtsinspektorin Heinemeier. "Obwohl sie ein ausgebildeter Schutzhund ist, kann sie deutlich unterscheiden, ob es sich um einen Angreifer handelt oder ob eine Gruppe von Kindern auf sie zustürmt, um mit ihr zu spielen", fügt ihr Frauchen mit einem wehmütigen Blick hinzu.

In Zukunft wird Fluse ihre freie Zeit weiterhin im Kreis der Familie Heinemeier verbringen. Dort wartet bereits ihr Nachfolger, Iñaki, darauf, in ihre Fußstapfen zu treten. Derzeit wird er spielerisch in die Grundlagen des Zolldienstes eingeführt, bevor er am 15. Juni 2024 zur Ausbildung in die Zollhundeschule Bleckede geht.

Hier geht es zur Originalquelle

Hauptzollamt Potsdam
Yvonne Gratzke
Telefon: 0331 50591 1011
E-Mail: Yvonne.Gratzke@zoll.bund.de
www.zoll.de

28.12.2023 – 08:16

BPOLD-B: Finger weg von illegalem Feuerwerk

Zum Ende des Jahres gelangen vermehrt nicht zugelassene Feuerwerks- und Knallkörper nach Deutschland, vor allem aus dem angrenzenden Ausland. Eine häufig mangelhafte Verarbeitung und der teilweise verwendete Industriesprengstoff können bei Verwendung zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen.

Um sicherzustellen, dass Sie in Deutschland zugelassene und somit geprüfte und sichere Feuerwerkskörper (sogenannte Böller) erhalten, sollten Sie diese ausschließlich in zugelassenen Verkaufsstellen wie Supermärkten kaufen. Achten Sie beim Kauf auf das CE-Zeichen und die Registriernummer.

Bei Feuerwerkskörpern aus dem Ausland ist besondere Vorsicht geboten, da diese möglicherweise ungeprüft und somit in Deutschland verboten sind. Ungeprüfte Böller sind immer als potenziell lebensgefährlich einzustufen! Der Umgang mit illegalen Feuerwerkskörpern führt zu schweren Verletzungen wie Knalltraumata, Verbrennungen, dem Verlust von Gliedmaßen, Verätzungen, Atemnot oder Lungenschäden.

Böller und Raketen: Was ist erlaubt?

Der Einsatz und Verkauf von Feuerwerkskörpern ist streng geregelt: Silvesterfeuerwerk darf nur an den letzten drei Tagen des Jahres und nur an Erwachsene in Geschäften verkauft werden. Nur volljährige Personen dürfen zu Silvester Feuerwerk zünden, und zwar nur in Deutschland zugelassene Böller und Raketen der Kategorie F2.

Nur Kleinstfeuerwerke (Feuerwerk der Kategorie F1), wie zum Beispiel Tischfeuerwerk, Wunderkerzen und andere Artikel, die für den Gebrauch im Haus bestimmt sind, dürfen von Personen ab 12 Jahren das ganze Jahr über verwendet werden.

Wer die gesetzlichen Vorgaben missachtet, macht sich strafbar: Der Besitz, die Weitergabe und das Abbrennen von nicht geprüften und zugelassenen Böllern fallen unter die Strafvorschriften des Sprengstoffgesetzes. Bei Verstößen drohen Geld- oder sogar Haftstrafen. Wenn durch das Herbeiführen einer Explosion eine Gefährdung von Leib oder Leben einer anderen Person oder fremder Sachen von erheblichem Wert entsteht, kommt zu dem Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz eine Straftat nach § 308 des Strafgesetzbuches hinzu. Dies bedeutet eine wesentlich höhere Strafandrohung (Freiheitsstrafe von einem bis 15 Jahren, keine Geldstrafe). Eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldstrafe oder ähnliches ist ausgeschlossen. Die Einfuhr ungeprüfter Feuerwerkskörper aus dem Ausland ist ebenfalls verboten. Verstöße werden angezeigt und strafrechtlich verfolgt. Kosten für eingeleitete Sicherungsmaßnahmen wie den Einsatz der Feuerwehr und mögliche Folgeschäden werden in Rechnung gestellt.

Lebensgefährlich: selbstgebastelte Böller

Es ist äußerst gefährlich und auch strafbar, Silvesterknaller selbst herzustellen. Selbst hergestellte Feuerwerkskörper können bereits bei geringster thermischer oder mechanischer Einwirkung explodieren. Sachschäden sowie schwerwiegende Körperverletzungen können die Folge sein.

Tipps zum sicheren Umgang mit Feuerwerk

Wenn Sie die folgenden Hinweise beachten, können Sie vermeiden, dass Sie und unbeteiligte Personen zu Schaden kommen:

- Zugelassene Böller sind bei ordnungsgemäßem Gebrauch sicher in der Handhabung. Voraussetzung: Lesen Sie die Gebrauchsanleitung aufmerksam und befolgen Sie diese konsequent. - Achten Sie beim Kauf auf das CE-Zeichen und die Registriernummer. - Verwenden Sie nur Feuerwerkskörper, die nach einer Sichtprüfung keine Mängel aufweisen. Zünden Sie fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger keinesfalls erneut an, sondern entsorgen Sie sie ordnungsgemäß. - Beachten Sie eventuelle örtliche Verbote und Beschränkungen. Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Silvesterfeuerwerk) ist unter anderem auf allen Bahnanlagen, also in Bahnhöfen, auf Bahnsteigen und natürlich auch in Zügen, verboten.

Diese und weitere Informationen finden Sie unter www.bundespolizei.de/pyrotechnik.

Hier geht es zur Originalquelle

Bundespolizeidirektion Berlin
- Pressestelle -
Schnellerstraße 139 A/ 140
12439 Berlin

Telefon: 030 91144 4050
Mobil: 0175 90 23 729
Fax: 030 204 561 - 39 02
E-Mail: presse.berlin@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

Redaktioneller Hinweis: Unser Liveticker basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

nf24