Lesen Sie in unserem Live-Ticker die aktuellen Polizei- und Feuerwehrmeldungen aus Berlin/Brandenburg vom 20.03.2024
Berlin/Brandenburg: Polizei- und Feuerwehrmeldungen am 20.03.2024
Der Liveticker wird ständig aktualisiert.
BPOLD-B: Bundespolizeidirektion Berlin erlässt Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen für ausgewählte Berliner Bahnhöfe
Berlin (ost)
Nachdem die Bundespolizeidirektion Berlin im vergangenen Oktober und November Erfahrungen mit dem Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände im Berliner Bahnverkehr gesammelt hat, wird dies wiederholt. Das neue Verbot wird für das Wochenende vor Ostern 2024 erlassen. Die Einhaltung wird entsprechend überprüft.
Die Anzahl der festgestellten Gewaltdelikte auf Bahnanlagen bleibt seit Jahren auf einem konstant hohen Niveau. Aufgrund der zunehmenden Gewaltintensität hat die Bundespolizeidirektion Berlin eine Ordnungsverfügung erlassen und weist in diesem Zusammenhang auf das Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen (z.B. verschiedene Messer, Reizgas, Schlaggegenstände usw.) hin.
Das Verbot gilt vom 22. März bis 24. März 2024 in den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag, jeweils von 18 bis 3 Uhr des Folgetages und endet somit am Sonntagmorgen, den 24. März.
Der Geltungsbereich umfasst die Berliner Bahnhöfe Alexanderplatz, Gesundbrunnen und Ostkreuz. Die Bereiche der örtlichen U-Bahnhöfe sind von dieser Allgemeinverfügung ausgeschlossen.
Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände auf den betroffenen Bahnhöfen im festgelegten Zeitraum verboten. Dies soll Gewaltverbrechen verhindern und Mitreisende sowie Polizeibeamte schützen. Es kommt wiederholt zu strafrechtlich relevanten Vorfällen durch Gewaltdelikte unter Verwendung gefährlicher Gegenstände. Daher ist diese Einschränkung aus Sicht der Bundespolizei notwendig. Die Einhaltung des Verbots an den genannten Bahnhöfen wird von Einsatzkräften der Bundespolizei überwacht und kontrolliert. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung können die Gegenstände beschlagnahmt und ein Zwangsgeld angedroht oder festgesetzt werden.
Die Allgemeinverfügung sowie weitere Informationen sind unter folgendem Link
www.bundespolizei.de/agv-berlin
abrufbar.
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Bundespolizeidirektion Berlin
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BPOLD-B: Trotz Wiedereinreisesperre erneut eingereist
Frankfurt (Oder) (ost)
Am Dienstagabend wurde ein Mann von der Bundespolizei an der Stadtbrücke in Frankfurt (Oder) vorübergehend festgenommen, weil er trotz eines bestehenden Einreiseverbots versuchte, nach Deutschland einzureisen.
Um 20 Uhr überprüften die Einsatzkräfte der Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen am Grenzübergang Frankfurt (Oder) Stadtbrücke einen Mitreisenden in einem Auto mit polnischer Zulassung. Bei dem 40-jährigen Bulgaren wurde festgestellt, dass er aufgrund eines bis 2029 befristeten Einreiseverbots aufgrund des Verlusts des Freizügigkeitsrechts durch das Berliner Landesamt für Einwanderung zur Festnahme ausgeschrieben war. Seit 2004 wurde der 40-Jährige mehrmals abgeschoben.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der polizeibekannte Mann von den Einsatzkräften nach Polen zurückgeschickt.
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Redaktioneller Hinweis: Unser Liveticker basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.