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Berlin: Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls

Hauptzollamt Berlin prüft Gastronomie im Herzen Berlins. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit führt risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung durch.

Foto: unsplash

Berlin (ost)

Am gestrigen Tag hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten Bundesgebiet eine risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung mit dem Schwerpunkt „Einhaltung des Mindestlohns“ durchgeführt.

Das Hauptzollamt Berlin hat mit insgesamt 112 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Nähe des S-Bahnhofs Warschauer Straße in verschiedenen gastronomischen Einrichtungen gearbeitet. Insgesamt wurden 32 Unternehmen und 128 Personen überprüft. Das vorläufige Ergebnis zeigt, dass die täglichen und bundesweiten Prüfungen in Branchen, die von Schwarzarbeit betroffen sind, unerlässlich sind. Es wurden unter anderem fünf Personen ohne Aufenthaltserlaubnis und ein Verfahren gegen einen Arbeitgeber aufgrund des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen festgestellt.

Nach den Prüfungen folgen in der Regel umfangreiche Nachermittlungen in den Unternehmen. Insbesondere bei der Aufdeckung von Mindestlohnverstößen sind die vor Ort erhaltenen Aussagen der befragten Arbeitnehmer der Ausgangspunkt für tiefgreifende erforderliche Prüfungen der Geschäftsunterlagen, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2025 12,82 Euro brutto pro Stunde. Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch darauf. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Entdeckung bestraft. Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen in verschiedenen Formen festgestellt. Zum Beispiel werden Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet. Oftmals werden Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig oder überhaupt nicht geführt, um Verstöße gegen den Mindestlohn zu verbergen.

Zusatzinformation

Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese koordinierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Verringerung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Bestrafung von Verstößen bei.

Quelle: Presseportal

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