Die GFG Brandenburg feiert 25-jähriges Jubiläum. Beamte arbeiten erfolgreich gegen Geldwäsche, mit über 2.000 Eingängen in 2023.
Berlin: Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe Brandenburg
Eberswalde/Brandenburg (ost)
Am 13. September 1999 haben die ehemalige Oberfinanzdirektion Cottbus und das Landeskriminalamt Brandenburg die „Vereinbarung über die Einrichtung einer gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe“ unterzeichnet. Die Finanzermittlungsgruppe führt Ermittlungen zu Geldwäsche-Straftaten durch, an denen Beamte des Zollfahndungsamtes Berlin-Brandenburg und des Landeskriminalamtes Brandenburg gemeinsam beteiligt sind. Derzeit arbeiten sechs Beamte des LKA Brandenburg und sechs Beamte des Zollfahndungsamts Berlin-Brandenburg zusammen in der GFG. Seit ihrer Gründung hat die GFG ihren Sitz beim Landeskriminalamt Brandenburg.
Seit ihrer Gründung arbeitet die GFG eng mit der Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Geldwäsche im Land Brandenburg zusammen, die ebenfalls seit 1999 besteht. Es besteht auch eine enge Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden für Geldwäsche, mit Partnerdienststellen im Bundesgebiet sowie mit den Finanzbehörden der Länder.
Geschichte:
Die Gründung der Finanzermittlungsgruppe im Jahr 1999 berücksichtigte die sich überschneidenden gesetzlichen Zuständigkeiten und die Notwendigkeit einer zentralen Bekämpfung von Geldwäsche. Vor der Einführung des Straftatbestands der Geldwäsche im Strafgesetzbuch im Jahr 1992 wurden die Ermittlungen unabhängig voneinander in beiden Behörden durchgeführt. Die Bildung der Ermittlungsgruppe bündelte die Kompetenzen bei der Bearbeitung von Geldwäscheverdachtsfällen.
Aktuelle Arbeitsbilanz/Ermittlungserfolge: Im Jahr 2023 wurden mehr als 2.000 Eingänge bearbeitet. In diesem Jahr gingen bei der GFG Brandenburg bereits knapp 1.500 Geldwäscheverdachtsmeldungen von der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) und 200 Barmittelfeststellungen vom Flughafen Berlin – Brandenburg und aus der Grenzregion zur Republik Polen ein. In den vergangenen Jahren konnten in einigen herausragenden Fällen durch die GFG erfolgreiche Ermittlungen geführt und erhebliche inkriminierte Vermögenswerte gesichert werden:
Zusätzliche Informationen:
Bei der Geldwäsche werden illegal erwirtschaftete Gelder bzw. illegal erworbene Vermögenswerte in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf eingeschleust. Geldwäsche ist immer mit einer entsprechenden kriminellen Vortat verbunden und eine Strafbarkeit nur gegeben, wenn sich diese Vortat zumindest mit ausreichender Sicherheit nachvollziehen lässt. Seit der Änderung des Strafgesetzbuches im Jahr 2021 und der damit verbundenen Einführung des sogenannten All-Crime-Ansatzes sind Geldwäscheermittlungen auch bei niedrigschwelligeren Delikten als Verbrechenstatbeständen möglich.
Neben dem Straftatbestand der Geldwäsche im Strafgesetzbuch bilden die Regelungen des Geldwäschegesetzes (GwG) die Grundlage für die Tätigkeit der Finanzermittlungsgruppe. Das Geldwäschegesetz verpflichtet Banken, Versicherungen, Finanzdienstleister, aber auch Spielbanken, Immobilienmakler und Güterhändler dazu, sogenannte Geldwäscheverdachtsmeldungen zu erstatten, wenn sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Transaktionen hegen. Den Strafverfolgungsbehörden wird somit die Möglichkeit zur Prüfung gegeben, ob es sich bei den gemeldeten Finanztransaktionen um Gelder aus Straftaten handelt. Bestätigt sich der Verdacht, können die Gelder und Vermögenswerte eingezogen und die Täter zur Verantwortung gezogen werden. Die Bearbeitung von Verfahren, die auf derartigen Meldungen beruhen, ist ein wichtiges Tätigkeitsfeld der Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe. Zudem werden alle Vorgänge, die auf Barmittelfeststellungen nach dem Zollverwaltungsgesetz am Flughafen BER und im Grenzgebiet zur Republik Polen beruhen, bearbeitet. Auch in diesen Fällen werden regelmäßig sechsstellige Beträge sichergestellt und nach Abschluss der Ermittlungen durch die Justiz eingezogen.
Bei der FIU handelt es sich um die nationale Zentralstelle für die Entgegennahme, Sammlung und Auswertung von Verdachtsmeldungen über auffällige Finanztransaktionen, die im Zusammenhang mit Geldwäsche, damit zusammenhängenden Vortaten oder Terrorismusfinanzierung stehen könnten und ihr ausschließlich von den nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten übermittelt werden. Um die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der FIU und den Strafverfolgungsbehörden kontinuierlich zu fördern und die übergreifenden Fachprozesse weiter zu optimieren, setzt die FIU in den Landeskriminalämtern – so auch in Berlin und Brandenburg – FIU-Verbindungsbeamtinnen und -beamte ein.
Quelle: Presseportal
Statistiken zur Drogenkriminalität in Berlin für 2021/2022
Die Drogenraten in der Region Berlin in Deutschland sind zwischen 2021 und 2022 gesunken. Im Jahr 2021 wurden 18820 Fälle von Drogenkriminalität registriert, wovon 16331 Fälle gelöst wurden. Es gab insgesamt 13407 Verdächtige, darunter 12106 Männer und 1301 Frauen. 5684 der Verdächtigen waren nicht-deutscher Herkunft. Im Jahr 2022 wurden 17062 Fälle von Drogenkriminalität registriert, wovon 14832 Fälle gelöst wurden. Es gab insgesamt 12407 Verdächtige, darunter 11148 Männer und 1259 Frauen. 5460 der Verdächtigen waren nicht-deutscher Herkunft. Im Vergleich dazu hatte die Region Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 die höchste Anzahl an aufgezeichneten Drogenfällen in Deutschland mit 70510 Fällen.
2021 | 2022 | |
---|---|---|
Anzahl erfasste Fälle | 18.820 | 17.062 |
Anzahl der aufgeklärten Fälle | 16.331 | 14.832 |
Anzahl der Verdächtigen | 13.407 | 12.407 |
Anzahl der männlichen Verdächtigen | 12.106 | 11.148 |
Anzahl der weiblichen Verdächtigen | 1.301 | 1.259 |
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen | 5.684 | 5.460 |
Quelle: Bundeskriminalamt