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Berlin: Haftbefehle vollstreckt

Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin hat das Hauptzollamt Berlin heute fünf Haftbefehle vollstreckt. Die Ermittlungen richten sich gegen einen Beschuldigten im Alter von 40 Jahren und vier weitere Beschuldigte im Alter zwischen 24 und 53 Jahren.

Sichergestelltes Fahrzeug
Foto: Presseportal.de

Berlin (ost)

Im Namen der Staatsanwaltschaft Berlin hat das Hauptzollamt Berlin heute fünf Haftbefehle in den Bezirken Reinickendorf, Spandau und Pankow ausgeführt. Die Untersuchungen richten sich gegen eine Person im Alter von 40 Jahren, die als Geschäftsführer eines Reinigungsunternehmens in Berlin tätig ist, sowie vier weitere Personen im Alter von 24 bis 53 Jahren.

Die Ermittlungen der Abteilung „Organisierte Kriminalität im Wirtschaftsbereich“ der Staatsanwaltschaft Berlin und des Regionalen Ermittlungszentrums der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Berlin für Organisierte Kriminalität und Schwere strukturelle Kriminalität ergaben, dass der Hauptbeschuldigte Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 5,5 Mio. EUR nicht entrichtet haben soll. Er soll Arbeitnehmer seines Reinigungsunternehmens nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet und Schwarzarbeit mithilfe von Scheinrechnungen von sogenannten Servicefirmen verschleiert haben. Die anderen Beschuldigten sollen ihn unterstützt haben, indem sie ihm diese Scheinrechnungen ihrer jeweiligen Servicefirmen zur Verfügung stellten.

Im November 2025 wurden bereits Wohn- und Geschäftsräume der Beschuldigten sowie Arbeitsstätten der Arbeitnehmer in der gesamten Stadt erfolgreich durchsucht. Die darauffolgende gründliche Auswertung der Beweismittel bestätigte den Verdacht und führte auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin zur Ausstellung der Haftbefehle durch das Amtsgericht Tiergarten.

Neben den Haftbefehlen wurden auch Vermögensarreste in Höhe von etwa 5,5 Mio. EUR gegen den Beschuldigten beim Amtsgericht Tiergarten erwirkt, die ebenfalls von den Ermittlern des Hauptzollamts Berlin vollstreckt wurden. Dadurch konnten vier Immobilien, Bargeld und ein Kraftfahrzeug sichergestellt werden.

Die Ermittlungen zur weiteren Klärung des Sachverhalts und der Beteiligung an der Tat dauern an. Die Unschuldsvermutung gilt.

Quelle: Presseportal

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