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Berlin: Keine Massenüberwachung im Kinderschutz

Der BDK-Vorsitzende warnt vor automatisierter Chatkontrolle und fordert gezielte Ermittlungsstrategie zur Sicherung der Privatsphäre.

Foto: unsplash

Berlin (ost)

Der Bundesvorsitzende des Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Dirk Peglow, hat sich deutlich gegen die geplante Chatkontrolle der Europäischen Union ausgesprochen. Er warnt davor, dass die vorgeschlagene Regelung zur automatisierten Durchsuchung privater Kommunikation einen „Dammbruch für den Schutz der Privatsphäre“ darstellen würde.

„Der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt ist eine der zentralen Aufgaben des Staates – aber er darf nicht mit Mitteln verfolgt werden, die das Vertrauen in unsere freiheitliche Demokratie untergraben“, erklärt Peglow. „Die geplante Chatkontrolle würde erstmals eine Infrastruktur schaffen, mit der private Kommunikation systematisch durchsucht werden kann.

Sichere und vertrauliche Kommunikation sei, so Peglow weiter, ein Grundpfeiler der digitalen Gesellschaft. Sie schütze nicht nur Journalistinnen und Journalisten, Whistleblowerinnen und Whistleblower, Ärztinnen und Ärzte sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, sondern letztlich alle Bürgerinnen und Bürger vor Missbrauch und Überwachung.

Peglow warnt zugleich vor erheblichen praktischen Problemen bei der Umsetzung: „Es ist zu er-warten, dass die Strafverfolgungsbehörden mit einer erheblichen Zunahme an Meldungen konfrontiert werden, von denen eine große Anzahl keine strafrechtliche Relevanz haben dürfte. Schon heute führen automatisierte Plattformmeldungen zu einer Flut von Hinweisen. Diese müssen von den Strafverfolgungsbehörden gesichtet und geprüft werden – oft ohne tatsächlichen Ermittlungsansatz. Eine Ausweitung dieser Systeme würde die Behörden weiter überlasten, ohne die Erfolgsquote zu verbessern.“

Der BDK-Vorsitzende fordert stattdessen eine gezielte, rechtsstaatlich saubere Ermittlungsstrategie: „Wir brauchen keine automatisierten Scans auf den Handys von Millionen Bürgerinnen und Bürgern, sondern klare rechtliche Grundlagen, ausreichend Personal und moderne Technik, um Täter dort zu finden, wo tatsächlich Straftaten begangen werden. Zunächst wäre eine rechtskonforme und nach den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs ausgestaltete Vorratsdatenspeicherung ein sinnvoller Weg, um Kommunikationsspuren gezielt zu sichern und auszuwerten, ohne die Privatsphäre Unbeteiligter zu verletzen.“ Zugleich betont Peglow, dass eine europäische Lösung erforderlich sei, die sich am amerikanischen Modell orientiert: „Europa braucht ein einheitliches und praktikables System nach dem Vorbild der USA. Dort sind Anbieter verpflichtet, tatsächliche Verdachtsfälle an eine zentrale Stelle – das National Center for Missing and Exploited Children – zu melden, ohne die Kommunikation aller Nutzerinnen und Nutzer zu überwachen. Ein solches Meldepflichtsystem wäre auch für Europa der richtige Weg: effektiv, grundrechtskonform und technisch umsetzbar.“

Abschließend betont Peglow: „Kinderschutz ist zu wichtig, um ihn durch überhastete technische Lösungen zu gefährden. Wer den Schutz von Kindern ernst meint, muss die Ermittlungsarbeit stärken – nicht die Privatsphäre schwächen. Wir müssen Kriminalitätsbekämpfung und Grundrechtsschutz gemeinsam denken – nicht gegeneinander.“

Der BDK spricht sich klar für eine europäische Lösung aus, die auf gezielte Ermittlungen, internationale Zusammenarbeit und eine rechtskonforme Datenspeicherung setzt. Ein System nach amerikanischem Vorbild kann wirksamen Kinderschutz gewährleisten, ohne die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger aufzugeben.

Quelle: Presseportal

Cybercrime-Statistiken in Berlin für 2022/2023

Die Cyberkriminalitätsraten in der Region Berlin in Deutschland zwischen 2022 und 2023 sind rückläufig. Im Jahr 2022 wurden 22.500 Fälle registriert, wobei 4.215 Fälle gelöst wurden. Es gab insgesamt 2.290 Verdächtige, darunter 1.615 Männer, 675 Frauen und 906 nicht-deutsche Verdächtige. Im Jahr 2023 sank die Anzahl der registrierten Fälle auf 22.125, wobei 4.040 Fälle gelöst wurden. Die Anzahl der Verdächtigen belief sich auf 2.259, darunter 1.605 Männer, 654 Frauen und 861 nicht-deutsche Verdächtige. Im Vergleich zu der Region mit den meisten registrierten Fällen von Cyberkriminalität in Deutschland im Jahr 2023 – 22.125 – zeigt sich, dass die Berliner Region trotz eines leichten Rückgangs weiterhin eine hohe Anzahl von Fällen aufweist.

2022 2023
Anzahl erfasste Fälle 22.500 22.125
Anzahl der aufgeklärten Fälle 4.215 4.040
Anzahl der Verdächtigen 2.290 2.259
Anzahl der männlichen Verdächtigen 1.615 1.605
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 675 654
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 906 861

Quelle: Bundeskriminalamt

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