Die Bundespolizei Berlin verbietet das Mitführen von gefährlichen Gegenständen auf ausgewählten Bahnhöfen, um Gewaltdelikte zu bekämpfen. Das Verbot gilt bis zum 31. März 2025, 4 Uhr, und betrifft 12 Bahnhöfe.
Berlin Ostbahnhof: Verbot von gefährlichen Gegenständen an Berliner Bahnhöfen
Berlin (ost)
Die Anzahl und Schwere der Gewaltverbrechen auf Bahnanlagen nehmen weiter zu. Dabei werden oft Messer und andere gefährliche Gegenstände benutzt. Um Gewaltverbrechen auf Bahnanlagen konsequent zu bekämpfen, hat die Bundespolizeidirektion Berlin erneut eine vorübergehende Ordnungsverfügung erlassen und weist in diesem Zusammenhang auf das Verbot des Mitführens der in dieser Verfügung genannten gefährlichen Gegenstände (z. B. verschiedene Messer, Reizgas, Schlaggegenstände usw.) hin.
Das Verbot ist bereits seit dem 7. März 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. März 2025, 4 Uhr. Es betrifft die Berliner Bahnhöfe Hauptbahnhof, Zoologischer Garten, Friedrichstraße, Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Spandau, Ostbahnhof, Warschauer Straße, Ostkreuz, Lichtenberg, Neukölln und Südkreuz.
Das Mitführen gefährlicher Gegenstände auf den betroffenen Bahnhöfen ist im festgelegten Zeitraum von 14 bis 4 Uhr des folgenden Tages verboten. Dies dient dem Schutz von Reisenden, Benutzern der Bahnhöfe und Einsatzkräften. Die Einhaltung des Verbots an den genannten Bahnhöfen wird von Einsatzkräften der Bundespolizei überwacht und kontrolliert. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung können die gefährlichen Gegenstände beschlagnahmt und ein Zwangsgeld angedroht oder festgesetzt werden.
Die Allgemeinverfügung sowie weitere Informationen sind unter folgendem Link www.bundespolizei.de/agv-berlin abrufbar.
Quelle: Presseportal