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Berlin: Über 10.000 Euro Geldstrafe am BER vollstreckt

Die Bundespolizei vollstreckte am Dienstag Haftbefehle gegen gesuchte Personen, die insgesamt 10.190 Euro an offenen Geldstrafen zahlten.

Foto: unsplash

Schönefeld – Landkreis Dahme-Spreewald (ost)

Am Dienstag hat die Bundespolizei am Flughafen Berlin Brandenburg mehrere Haftbefehle gegen gesuchte Personen vollstreckt. In allen Fällen zahlten die vier Männer und eine Frau die ausstehenden Geldstrafen in Höhe von insgesamt 10.190 Euro.

Im ersten Fall wurde ein 44-jähriger Deutscher vom Amtsgericht Gelsenkirchen im November 2019 wegen Trunkenheit im Verkehr und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe von 2.800 Euro verurteilt. Der Mann zahlte den noch offenen Restbetrag von 1.240 Euro und konnte somit einer 62-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe entgehen.

Ein weiterer Mann reiste am Dienstag über den BER, nachdem ihn die Staatsanwaltschaft Berlin gesucht hatte. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte den 29-jährigen Rumänen im Juni 2022 wegen Leistungserschleichung zu einer Geldstrafe von 300 Euro, die er nicht bezahlt hatte. Auch hier konnte der Mann die ausstehende Geldforderung begleichen und seine Reise fortsetzen.

Im dritten Fall suchte die Staatsanwaltschaft Berlin mit zwei Haftbefehlen nach einem 48-jährigen russischen Staatsangehörigen wegen Steuerhinterziehung sowie Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt. Er wurde 2019 und 2022 zu Geldstrafen von 1.250 Euro bzw. 4.000 Euro verurteilt. Die offene Forderung wurde von Familienangehörigen beglichen.

Auch ein 30-jähriger Deutscher konnte seine ausstehende Geldstrafe von 1.000 Euro wegen Betrugs begleichen, zu der er im Dezember 2022 vom Amtsgericht Tiergarten verurteilt worden war.

In einem weiteren Fall verurteilte das Amtsgericht München im Juni 2022 eine 42-jährige bulgarische Staatsangehörige wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 4.800 Euro, von der sie bisher nur die Hälfte bezahlt hatte. Die noch offene Forderung von 2.400 Euro wurde von einem Familienmitglied beglichen und somit konnte die 60-tägige Ersatzfreiheitsstrafe für die Frau abgewendet werden.

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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

nf24