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Berlin: Verstecktes Bargeld – Der ZOLL stellt 350.000 Euro Bargeld im Fernreisebus sicher

Zöllnerinnen und Zöllner haben 350.000 Euro in bar in einem estnischen Reisebus gefunden und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Bei der Kontrolle des Gepäcks fanden die Beamten 350.000 EUR Bargeld eingeschweißt und mit Folie umwickelt
Foto: Presseportal.de

Berlin (ost)

Die Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) des Berliner Zolls haben in der vergangenen Woche bei der Inspektion eines Reisenden in einem Fernbus 350.000 Euro in Bargeld sichergestellt.

Am Abend des 07. Juli führten die Beamten der KEV verdachtsunabhängige Kontrollen von Fernreisebussen durch. Dabei wurde auch der grenzüberschreitende estnische Reisebus überprüft, der von Stuttgart über Berlin nach Warschau fuhr. Während der Stichprobenkontrollen der Passagiere wurde ein ukrainischer Staatsbürger überprüft. Er behauptete gegenüber den Beamten, kein Bargeld bei sich zu haben. Bei der anschließenden Durchsuchung seines Reisegepäcks entdeckten die Zöllner sieben eingeschweißte und mit Folie umwickelte Päckchen, in denen insgesamt 350.000 Euro in bar versteckt waren.

Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Zollverwaltungsgesetz wurde gegen den Passagier eingeleitet und das gesamte Bargeld als Beweismittel beschlagnahmt. Da die Herkunft und der Verwendungszweck des Geldes unbekannt waren, wurde ein Clearingverfahren eingeleitet und der Fall an die gemeinsame Finanzermittlungsgruppe des Zollfahndungsamtes Berlin-Brandenburg übergeben. Das Clearingverfahren soll klären, ob das Bargeld aus illegalen Aktivitäten stammen könnte.

Reisende, die in oder aus Deutschland ein- oder ausreisen, müssen Bargeld im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr beim Grenzübertritt unaufgefordert anmelden. Bei Reisen innerhalb der EU müssen solche Beträge auf Anfrage des Zolls mündlich gemeldet werden. Bei Verstößen droht ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, das mit einer Geldstrafe von bis zu einer Million Euro geahndet werden kann. Zu Bargeld zählen unter anderem Bargeld, Schecks, Aktien oder Sparbücher.

Quelle: Presseportal

nf24