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Berlin: Verurteilung wegen Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit

Eine Unternehmerin wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt, nachdem sie polnische Subunternehmer abhängig beschäftigt hatte.

Foto: unsplash

Frankfurt (Oder) (ost)

Nach einem Tipp wegen des Verdachts auf illegale Selbstständigkeit bzw. Schwarzarbeit überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) die Geschäftsunterlagen der beschuldigten Unternehmerin im Berliner Umland (Landkreis Märkisch-Oderland).

Die Überprüfungen ergaben, dass die Unternehmerin in den Jahren 2015 bis 2017 Aufträge für Renovierungen von Wohnungen in Berlin an polnische Handwerker vergeben hatte. Die Handwerker hatten offiziell ein Gewerbe in Deutschland angemeldet. Tatsächlich waren die 12 Subunternehmer jedoch in die Arbeitsabläufe des Unternehmens der Beschuldigten integriert und unterlagen deren Anweisungen. Im Rahmen der weiteren Untersuchungen wurde festgestellt, dass bei der Beschäftigung polnischer Subunternehmer abhängige Beschäftigungsverhältnisse vorlagen.

Die Beschuldigte hätte daher für die 12 Subunternehmer Sozialversicherungsbeiträge und Beiträge zur Berufsgenossenschaft entrichten müssen.

Die angeklagte Unternehmerin wurde wegen des Hinterziehens und Veruntreuens von Sozialversicherungsbeiträgen in einem besonders schweren Fall zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt. Die Verbüßung der Haftstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem wurde die Einziehung von über 300.000 EUR durch das Amtsgericht Frankfurt (Oder) angeordnet. Die Kosten des Verfahrens muss die Beschuldigte ebenfalls tragen.

Kontakt:

Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Pressesprecherin
Astrid Pinz
Telefon: 0335/ 563 1030
Mobil: 0175/ 9296 076
E-Mail: presse.hza-ff@zoll.bund.de
www.zoll.de

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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

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