Neue Regelung für mehr Sicherheit im Personennahverkehr, Kontrollen ohne Verdacht und hohe Geldbußen für Verstöße
Berlin: Waffen- und Messerverbot im öffentlichen Personenverkehr tritt in Kraft

Berlin (ost)
Am Donnerstag, den 17. Juli 2025, tritt die Rechtsverordnung des Berliner Senats in Kraft, die das Tragen von Waffen und Messern in den öffentlichen Verkehrsmitteln und Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs in Berlin verbietet.
Das Verbot von Waffen und Messern in ganz Berlin gilt für alle Personen in den öffentlichen Verkehrsmitteln und Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs (Bahnhöfe, Bahnsteige und begrenzte Zugänge). Das Ziel ist es, die Angriffe mit Waffen und Messern zu reduzieren, die Sicherheit im öffentlichen Nahverkehr zu erhöhen und die Kriminalitätsbelastung zu verringern.
Das Verbot von Messern und Waffen betrifft nicht nur alle Arten von Messern, sondern auch Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen). Auch Personen mit einem kleinen Waffenschein dürfen ihre SRS-Waffen nicht tragen. Es gibt Ausnahmen für Polizei-, Rettungs- und andere Einsatzkräfte sowie Mitarbeiter von gastronomischen Betrieben.
Die Polizei kann auch ohne konkreten Verdacht Kontrollen durchführen. Regelmäßige Kontrollen ohne konkreten Anlass werden durchgeführt. Waffen und Messer, die illegal mitgeführt werden, können beschlagnahmt werden. Ein Verstoß gegen das Verbot kann mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Alle Informationen zum neuen Verbot von Waffen und Messern finden Sie auf der Website der Berliner Polizei unter folgendem Link: https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/fakten-hintergruende/artikel.1570919.php
Die Verordnung ist online unter folgendem Link abrufbar: https://www.berlin.de/sen/justiz/service/gesetze-und-verordnungen/2025/ausgabe-nr-18-vom-1672025-s-257-264.pdf?ts=1752484486
Quelle: Presseportal
Cybercrime-Statistiken in Berlin für 2022/2023
Die Cyberkriminalitätsraten in der Region Berlin in Deutschland zwischen 2022 und 2023 sind rückläufig. Im Jahr 2022 wurden 22500 Fälle gemeldet, während es im Jahr 2023 nur noch 22125 waren. Die Anzahl der gelösten Fälle ging ebenfalls von 4215 auf 4040 zurück. Die Anzahl der Verdächtigen sank von 2290 auf 2259, wobei die Anzahl der männlichen Verdächtigen mit 1605 konstant blieb und die Anzahl der weiblichen Verdächtigen von 675 auf 654 sank. Die Anzahl der nicht-deutschen Verdächtigen verringerte sich von 906 auf 861. Im Vergleich dazu verzeichnete die Region mit den meisten registrierten Cyberkriminalitätsfällen in Deutschland im Jahr 2023 insgesamt 22125 Fälle.
| 2022 | 2023 | |
|---|---|---|
| Anzahl erfasste Fälle | 22.500 | 22.125 |
| Anzahl der aufgeklärten Fälle | 4.215 | 4.040 |
| Anzahl der Verdächtigen | 2.290 | 2.259 |
| Anzahl der männlichen Verdächtigen | 1.615 | 1.605 |
| Anzahl der weiblichen Verdächtigen | 675 | 654 |
| Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen | 906 | 861 |
Quelle: Bundeskriminalamt








