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Berlin: ZOLL stoppt Einfuhr von 36 gefälschten Aluminiumfelgen

Zöllnerinnen und Zöllner entdeckten gefälschte Felgen am Flughafen Berlin Brandenburg. Fälschungen entsprechen nicht deutschen Sicherheitsstandards und sind im Straßenverkehr gefährlich.

Rechteinhaber: Zollverwaltung
Foto: Presseportal.de

Potsdam (ost)

Zöllnerinnen und Zöllner entdeckten vor Kurzem 36 gefälschte Aluminiumfelgen bei der Einfuhr am Flughafen Berlin Brandenburg. Diese waren nicht nur einfache Markenfälschungen. Der Zoll hat gleichzeitig eine große Gefahr für die Bevölkerung verhindert. Denn oft entsprechen solche Fälschungen nicht den deutschen Produktsicherheitsstandards. Wenn diese Produkte dann in Fahrzeugen verbaut werden, ist dies im Straßenverkehr besonders gefährlich.

Aus den Vereinigten Arabischen Emiraten wurden zwei Frachtsendungen mit 60 Aluminiumfelgen für Sportwagen und einem Gesamtwert von 41.300 Euro deklariert. Eine spätere Untersuchung ergab, dass über die Hälfte der Aluminiumfelgen eines renommierten Markeninhabers gefälscht waren.

Der Markeninhaber hat nun die Vernichtung der gefälschten Felgen beantragt. Dies wird unter zollamtlicher Aufsicht durchgeführt. Die Kosten trägt der Einführer. Der Leiter des Zollamts Flughafen Berlin Brandenburg, Herr Böhm, fügte hinzu: „Nach Prüfung des Sachverhalts hatten die Alufelgen einen Wiederverkaufswert in der Europäischen Union von etwa 4.500 Euro je Stück.“

Eines der wichtigsten Verbraucherrechte ist das Recht auf Sicherheit. Die Überwachung des internationalen Warenverkehrs nach oder aus Deutschland trägt hierzu erheblich bei und findet nicht nur an der Grenze, sondern auch an den Zollämtern im Binnenland statt.

Inmitten der kaum noch überschaubaren Angebote auf Online-Shops, Marktplätzen oder in sozialen Medien mischen sich auch illegale Anbieter mit gefälschten Produkten. Für solche Produkte übernehmen die anonymen Hersteller natürlich weder Haftung noch Verantwortung. Auch die Produktsicherheit ist bei vermeintlichen Schnäppchen fragwürdig. Unsichere elektronische Geräte oder fälschlicherweise als unbedenklich gekennzeichnetes Kinderspielzeug sind nur einige Beispiele, die für Privatpersonen gefährlich werden können.

Es ist ratsam, Originalprodukte zu kaufen, bei denen die Hersteller eine Garantie bieten und die Produkte vor allem keine versteckte Gefahr für Gesundheit und Leben darstellen.

Der Zoll prüft bei der Warenkontrolle genau, um Fälschungen zu erkennen und aus dem Verkehr zu ziehen, zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger.

Kontakt:

Hauptzollamt Potsdam
Christiane Ullrich
E-Mail: presse.hza-potsdam@zoll.bund.de
www.zoll.de

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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

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