Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage einer Aktivistin gegen einen Gebührenbescheid abgewiesen. Die Kosten der polizeilichen Maßnahmen belaufen sich auf insgesamt 1.017,74 Euro.
Brandenburg: Verwaltungsgericht bestätigt Gebührenerhebung
Berlin (ost)
Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Antrag einer Aktivistin der Letzten Generation gegen einen Gebührenbescheid der Bundespolizeidirektion Berlin gemäß der Besonderen Gebührenverordnung des Bundesministeriums des Innern (BMIBGebV) zurückgewiesen.
Im Jahr 2022 drang die Klägerin durch ein Loch im Zaun auf das Gelände des Flughafens BER ein und klebte sich dort gemeinsam mit anderen Personen auf dem Rollfeld fest. Daraufhin leitete die Bundespolizeiinspektion Flughafen Berlin Brandenburg verschiedene polizeiliche Maßnahmen ein, darunter eine verstärkte Überwachung des Zauns und den Einsatz eines Polizeihubschraubers.
Aufgrund dieser Vorfälle stellte die Bundespolizeidirektion Berlin der Klägerin einen Gebührenbescheid gemäß der BMIBGebV aus, um die Kosten der polizeilichen Maßnahmen geltend zu machen. Die Aktivistin legte gegen den Gebührenbescheid beim Verwaltungsgericht Berlin Klage ein.
Das Gericht folgte letztendlich der Argumentation der Bundespolizeidirektion Berlin und hielt die polizeilichen Maßnahmen, insbesondere den Einsatz des Polizeihubschraubers, für angemessen. Auch die daraus resultierende Gebührenerhebung in Höhe von insgesamt 1.017,74 Euro wurde vom Gericht als gerechtfertigt angesehen.
Das Vorgehen der Bundespolizei wurde somit in erster Instanz vollständig bestätigt. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Die Festsetzungsverfahren für die beiden weiteren Schuldner sind bereits abgeschlossen und die Forderungen sind daher vollstreckbar.
Quelle: Presseportal