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EU-Sanktionen: Durchsuchungen und Festnahme

Eine Frau aus Weißrussland wurde wegen Verstößen gegen EU-Sanktionen festgenommen. Autos im Wert von 21.413.161,31 Euro könnten exportiert worden sein.

Foto: Depositphotos

Berlin, Landshut (ost)

Etwa 85 Zollfahnder aus Berlin-Brandenburg vollstreckten heute Morgen in Spandau und im bayerischen Landkreis Landshut einen Haftbefehl, drei Vermögensarreste und fünf Durchsuchungsbeschlüsse gegen eine 46-jährige Frau aus Weißrussland. Dies geschah im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin aufgrund von Verstößen gegen EU-Sanktionen gegenüber der Russischen Föderation. Die Maßnahme wurde von Einsatzkräften des Zollfahndungsamtes München und der Landespolizei Berlin unterstützt.

Seit dem 5. April 2022 soll die Frau zusammen mit zwei weiteren Beschuldigten mehrere Fahrzeuge nach Russland exportiert haben. Dies verstößt gegen eine EU-Verordnung, die seit dem 15. März 2022 den Export von Luxusgütern wie Autos im Wert von über 50.000 Euro nach Russland verbietet, unabhängig vom Wert der Fahrzeuge seit dem 24. Juni 2023.

Um diese Regelung zu umgehen, soll die Frau bei der Anmeldung zur Ausfuhr den Eindruck erweckt haben, dass die Fahrzeuge nicht nach Russland, sondern nach Weißrussland, Kirgisistan, Tadschikistan und Usbekistan exportiert werden. Es stellte sich jedoch heraus, dass 186 dieser Fahrzeuge tatsächlich direkt in Russland zugelassen wurden und somit von Anfang an dorthin exportiert werden sollten, während die angeblichen Empfängerländer nur als Durchgangsstationen dienten.

Es besteht der Verdacht, dass die Beschuldigte mehrfach gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen hat. Aufgrund der Fluchtgefahr wurde am Mittwoch nicht nur ein Haftbefehl gegen sie vollstreckt und durchgesetzt, sondern es wurden auch mehrere Durchsuchungsbeschlüsse ausgeführt. Bei den Durchsuchungen wurden vier hochwertige Fahrzeuge und zwei Kühlauflieger zur Sicherung der Vermögensarreste sowie ein Fahrzeug als Beweismittel beschlagnahmt. Darüber hinaus wurden Geschäftsunterlagen und Datenträger sichergestellt, die nun im Rahmen der weiteren Ermittlungen ausgewertet werden.

Da die Beschuldigte gemeinsam mit den beiden mutmaßlichen Mittätern nach bisherigen Ermittlungen 192 Fahrzeuge im Gesamtwert von 21.413.161,31 Euro exportiert haben könnte, wurde ein Vermögensarrest in dieser Höhe erwirkt.

§ 18 des Außenwirtschaftsgesetzes: Strafvorschriften

(1) Wer einem Ausfuhr-, Einfuhr-, Durchfuhr-, Verbringungs-, Verkaufs-, Erwerbs-, Liefer-, Bereitstellungs-, Weitergabe- oder Investitionsverbot oder einem Sende-, Übertragungs-, Verbreitungs- oder sonstigen Dienstleistungsverbot oder einem Verfügungsverbot über eingefrorene Gelder und wirtschaftliche Ressourcen zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(1a) – (6) (…)

(7) Wer in den Fällen der Absätze 1 oder 1a für den Geheimdienst einer fremden Macht handelt oder gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(8) – (13) (…)

Zusatzinfo:

Was ist ein Vermögensarrest?

Wenn jemand durch eine Straftat einen Vermögensvorteil erlangt, darf er diesen in der Regel nicht behalten, da dieser dem Opfer der Straftat zusteht. Deshalb wird Vermögen, das aus einer Straftat stammt, in der Regel beim Täter oder Teilnehmer abgeschöpft oder eingezogen.

Quelle: Presseportal

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