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Frankfurt am Main: Arbeitgeber verurteilt wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt

Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) verhängte eine Geldstrafe gegen den Gastronomiebetrieb-Inhaber in Eisenhüttenstadt. Zwei vietnamesische Staatsangehörige wurden ohne Aufenthaltstitel erwischt.

Foto: unsplash

Frankfurt (Oder) (ost)

Nach Untersuchungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) wurde der Besitzer eines Gastronomiebetriebs in Eisenhüttenstadt im Februar 2026 vom Amtsgericht Frankfurt (Oder) wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt ohne gültigen Aufenthaltstitel zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 50,00 EUR verurteilt.

Während einer unangekündigten Überprüfung des Restaurants im Juli 2025 flüchteten zwei vietnamesische Staatsbürger beim Eintreffen der Beamten aus der Küche und dem Servicebereich. Beide wurden am Hintereingang von den Zollbeamten gestoppt. Nach weiteren Ermittlungen stellte sich heraus, dass beide Angestellte keinen gültigen Aufenthaltstitel für Deutschland hatten und sich somit illegal im Land aufhielten.

Der Arbeitgeber unterstützte durch die illegale Beschäftigung den illegalen Aufenthalt ohne gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland.

Quelle: Presseportal

nf24