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Frankfurt am Main: Unternehmer zu zwei Jahren Haft verurteilt

Das Amtsgericht Berlin Tiergarten verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren gegen einen Berliner Unternehmer wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 46 Fällen, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Foto: unsplash

Frankfurt (Oder) (ost)

Ein Geschäftsmann aus Berlin wurde vom Amtsgericht Berlin Tiergarten wegen Hinterziehung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt in 46 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die auf Bewährung ausgesetzt wurde.

Zusätzlich zu der Strafe muss der Unternehmer auch den entstandenen Schaden von 1,2 Mio EUR erstatten. Das Gericht ordnete auch die Einziehung dieses Betrages an.

Die Untersuchungen wurden von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) durchgeführt. Der Unternehmer, der mehrere Unternehmen in den Bereichen Reinigung und Bau betrieb, zahlte nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge für die beschäftigten Arbeitnehmer. Um die Schwarzarbeit zu verschleiern, verwendete er Scheinrechnungen, die von sogenannten Servicefirmen erstellt wurden. Die entsprechenden Leistungen wurden jedoch nicht erbracht. Insgesamt wurden zwischen September 2016 und Februar 2021 Beiträge in Höhe von 1,2 Mio EUR nicht bezahlt.

Quelle: Presseportal

nf24