Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte die Inhaberin einer Gebäudedienstleistungsfirma wegen Vorenthaltens und Veruntreuung von Arbeitsentgelt zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung und ordnete die Einziehung von über 1 Mio. Euro an.
Frankfurt (Oder): Inhaberin einer Gebäudedienstleistungsfirma verurteilt

Frankfurt (Oder) (ost)
Nach den Untersuchungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) wurde die Besitzerin eines Gebäudedienstleistungsunternehmens im September 2025 vom Amtsgericht Tiergarten wegen Vorenthaltens und Veruntreuung von Arbeitsentgelt zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 10 Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem wurde die Einziehung der Taterträge in Höhe von über 1 Mio. Euro angeordnet.
Im Zuge eines Ermittlungsverfahrens identifizierten die Ermittler einen Aussteller von Scheinrechnungen. Die Inhaberin des Unternehmens wurde als Nutzerin solcher Scheinrechnungen festgenommen. Bei weiteren Untersuchungen stellten die Zollbeamten fest, dass die Verurteilte zwischen Januar 2015 und Mai 2019 mehrere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sozialversicherungspflichtig beschäftigte, ohne die fälligen Versicherungsbeiträge zu entrichten. Dadurch entstand ein Beitragsschaden von über 1 Mio. Euro. Dieser Betrag wurde durch das Urteil eingezogen.
Quelle: Presseportal








