Der Zoll klärt über wichtige Reisebestimmungen auf, um unangenehme Überraschungen bei der Rückkehr aus dem Urlaub zu vermeiden.
Helgoland: Zoll informiert über Reisebestimmungen
Frankfurt (Oder) (ost)
Die großen Sommerferien beginnen am 24.07.2025 in Brandenburg. Um sicherzustellen, dass Reisende gut vorbereitet in den Urlaub starten und unangenehme Überraschungen bei der Rückkehr vermeiden können, informiert der Zoll über die wichtigsten Reisebestimmungen und zeigt auf, wo Bürgerinnen und Bürger einfach und gezielt Informationen erhalten können.
Im Internet: www.zoll.de
Auf der Webseite des Zolls sowie in der Online-Broschüre „Reisezeit – Ihr Weg durch den Zoll“ erfährt man beispielsweise, welche Souvenirs bedenkenlos aus dem Ausland mitgebracht werden können, welche Reisemengen für die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern bestimmter Waren gelten und von welchen Waren man besser die Finger lassen sollte.
Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern (z.B. Großbritannien, Ägypten) und Sondergebieten (z.B. die Insel Helgoland, Grönland, die französischen Übersee-Departements oder die Kanarischen Inseln) dürfen mitgebrachte Waren zu nichtgewerblichen Zwecken nur innerhalb bestimmter Mengen- und Wertgrenzen pro Person abgabenfrei nach Deutschland eingeführt werden: Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist: – 200 Zigaretten oder – 100 Zigarillos oder – 50 Zigarren oder – 250 Gramm Rauchtabak (Feinschnitt, Wasserpfeifentabak, erhitzter Tabak und Pfeifentabak) oder – eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist: – 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr oder – 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder – eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und – 4 Liter nicht schäumende Weine und – 16 Liter Bier
Arzneimittel
Kraftstoffe
Substitute für Tabakwaren (z.B. Liquids für E-Zigaretten – nur für Personen ab 17 Jahren) und andere Waren – bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro – bei Flug- bzw. Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro – bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro Die Waren, für die eine besondere Mengengrenze gilt, werden beim Warenwert nicht mit eingerechnet.
Reisen innerhalb der EU unterliegen grundsätzlich keinen Beschränkungen. Ausnahmen gelten jedoch für Genussmittel (z.B. Alkohol und alkoholhaltige Getränke, Tabakwaren und Substitute für Tabakwaren sowie Kaffee), für die in der gesamten EU nationale Verbrauchsteuern erhoben werden. Daher sind auch bei Reisen innerhalb der EU bestimmte Vorschriften und Richtmengen zu beachten, bei denen ein Verbringen für den Eigenbedarf angenommen wird.
Die jeweiligen Freimengen für aus Drittländern, Sondergebieten oder anderen Mitgliedstaaten mitgebrachten Waren gelten nur, wenn die Reisenden diese tatsächlich mitführen. Die Waren gelten als mitgeführt, wenn sie mit dem gleichen Transportmittel (z.B. Bus, Bahn oder Flugzeug), mit dem auch die Reisenden reisen, nach Deutschland gebracht werden. Werden die Waren hingegen voraus- oder nachgesandt, als Frachtsendung verschickt, im Postverkehr oder von einem Express- oder Kurierdienst befördert, gelten andere Regeln.
Online: Artenschutz-Online
Um die bedrohte Tier- und Pflanzenwelt zu schützen, empfiehlt der Zoll, auf Reisesouvenirs aus Tieren oder Pflanzen zu verzichten. Durch den Kauf solcher Waren tragen Touristen – oft unwissentlich – dazu bei, dass viele Arten weltweit gefährdet sind. Der Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen, Teilen davon oder daraus hergestellten Waren ist streng reglementiert. Verstöße werden konsequent verfolgt. Im Falle eines Verstoßes werden die Waren eingezogen und es drohen hohe Bußgelder oder Strafen. Um auch hier auf der sicheren Seite zu sein, bietet die Website www.artenschutz-online.de wichtige Informationen zu geschützten Tieren und Pflanzen, deren Kauf unbedingt vermieden werden sollte.
Quelle: Presseportal