Der Zoll klärt über Reisebestimmungen auf und gibt wichtige Tipps für stressfreies Reisen. Informieren Sie sich vorab auf www.zoll.de.
Helgoland: Zoll informiert über Reisebestimmungen
Potsdam (ost)
Heute starten die Sommerferien in Brandenburg. Um sicher und gut vorbereitet in den Urlaub zu starten und unangenehme Überraschungen bei der Rückkehr zu vermeiden, informiert der Zoll über die wichtigsten Reisebestimmungen und zeigt auf, wo Bürgerinnen und Bürger sich einfach und gezielt informieren können.
Online: www.zoll.de
Auf der Webseite des Zolls und in der Online-Broschüre „Reisezeit – Ihr Weg durch den Zoll“ erfährt man beispielsweise, welche Souvenirs bedenkenlos aus dem Ausland mitgebracht werden können, welche Reisefreimengen für die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern gelten und von welchen Waren man besser die Finger lassen sollte.
Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern (z.B. Großbritannien, Ägypten) und Sondergebieten (z.B. die Insel Helgoland, Grönland, die französischen Übersee-Departements oder die Kanarischen Inseln) dürfen nur bestimmte Mengen und Werte pro Person abgabenfrei nach Deutschland eingeführt werden:
Tabakwaren, ab 17 Jahren:
Alkohol und alkoholhaltige Getränke, ab 17 Jahren:
Alkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr oder
Arzneimittel
Kraftstoffe
Substitute für Tabakwaren (z.B. Liquids für E-Zigaretten – ab 17 Jahren) und andere Waren
Waren mit besonderen Mengengrenzen werden nicht beim Warenwert berücksichtigt.
Reisen innerhalb der EU unterliegen im Allgemeinen keinen Beschränkungen. Ausnahmen gelten für Genussmittel (z.B. Alkohol, Tabakwaren und Substitute sowie Kaffee), für die nationale Verbrauchsteuern erhoben werden. Auch bei Reisen innerhalb der EU gelten spezifische Vorschriften und Richtmengen für diese Waren.
Die Freimengen für Waren aus Drittländern, Sondergebieten oder anderen Mitgliedstaaten gelten nur, wenn sie von den Reisenden selbst mitgeführt werden. Waren gelten als mitgeführt, wenn sie mit dem gleichen Transportmittel (z.B. Bus, Bahn, Flugzeug) wie die Reisenden nach Deutschland gebracht werden. Für voraus- oder nachgesandte Waren, Frachtsendungen, Postsendungen oder Sendungen von Express- oder Kurierdiensten gelten andere Regeln.
Online: Artenschutz-Online
Um gefährdete Tier- und Pflanzenarten zu schützen, empfiehlt der Zoll, auf Souvenirs aus Tieren oder Pflanzen zu verzichten. Der Handel mit geschützten Arten und Produkten daraus ist streng reguliert. Verstöße werden konsequent verfolgt und können zu hohen Bußgeldern oder Strafen führen. Auf der Website www.artenschutz-online.de finden Sie wichtige Informationen zu geschützten Tieren und Pflanzen, deren Kauf vermieden werden sollte.
Quelle: Presseportal