Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Heutige (27.10.2025) Blaulichtmeldungen aus Berlin/Brandenburg

Lesen Sie in unserem Live-Ticker die aktuellen Polizei- und Feuerwehrmeldungen aus Berlin/Brandenburg vom 27.10.2025

Foto: unsplash

Der Liveticker wird ständig aktualisiert.

Karte für diesen Artikel

27.10.2025 – 13:57

BPOLD-B: Bundespolizei deckt Schleusung in Guben auf

Guben (ost)

Während der vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen entdeckte die Bundespolizei am Sonntagnachmittag mutmaßlich drei Personen, darunter ein Kleinkind, das in Guben eingeschleust wurde.

Um 17:45 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte an der Stadtbrücke in Guben die Insassen eines in Polen zugelassenen Fahrzeugs. Neben dem Fahrer befanden sich ein Mann, eine Frau und ein Kleinkind im Fahrzeug. Die beiden Männer identifizierten sich mit ukrainischen Reisepässen. Die Frau zeigte einen ukrainischen Personalausweis sowie die Geburtsurkunde des zweijährigen Kindes vor. Keiner der Insassen hatte gültige Aufenthaltspapiere für Deutschland.

Die Bundespolizei nahm den Fahrer vorläufig fest und die mutmaßlich Geschleusten in Gewahrsam.

Die Polizeibeamten leiteten Ermittlungen wegen des Verdachts der illegalen Einreise und des illegalen Aufenthalts gegen den 28- und 23-Jährigen sowie die 17-Jährige ein. Zudem wird gegen den 28-jährigen ukrainischen Fahrer ermittelt, der polizeibekannt ist, wegen des Verdachts der Einschleusung von Ausländern.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden alle Personen von den Beamten nach Polen zurückgeschickt.

Hier geht es zur Originalquelle

Bundespolizeiinspektion Forst
Bahnhofstraße 53
03149 Forst
Tel. +49 (0) 3562 6936 - 120
E-Mail: bpoli.forst.controlling@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

27.10.2025 – 13:57

BPOLD-B: Bundespolizei deckt Schleusung in Guben auf

Guben (ost)

Während der vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen entdeckte die Bundespolizei am Sonntagnachmittag mutmaßlich die Einschleusung von drei Personen, darunter einem Kleinkind, in Guben.

Um 17:45 Uhr überprüften Einsatzkräfte an der Stadtbrücke in Guben die Insassen eines in Polen zugelassenen Fahrzeugs. Neben dem Fahrer befanden sich ein Mann, eine Frau und ein Kleinkind im Fahrzeug. Die beiden Männer zeigten ukrainische Reisepässe vor. Die Frau präsentierte eine ukrainische ID-Karte sowie die Geburtsurkunde des zweijährigen Kindes. Keiner der Insassen hatte gültige Aufenthaltsdokumente für Deutschland.

Die Bundespolizei nahm den Fahrer vorübergehend fest und die mutmaßlich Geschleusten in Gewahrsam.

Die Polizeibeamten leiteten Ermittlungen wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts gegen den 28- und 23-Jährigen sowie die 17-Jährige ein. Zudem wird gegen den 28-jährigen ukrainischen Fahrer ermittelt, der polizeibekannt ist und des Einschleusens von Ausländern verdächtigt wird.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden alle Personen von den Polizeibeamten nach Polen zurückgeschickt.

Hier geht es zur Originalquelle

Bundespolizeiinspektion Forst
Bahnhofstraße 53
03149 Forst
Tel. +49 (0) 3562 6936 - 120
E-Mail: bpoli.forst.controlling@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

27.10.2025 – 11:00

BDK: BDK fordert klare verfassungsrechtliche Grundlage für Cyberabwehr auf Bundesebene.

Berlin (ost)

Der BDK unterstützt Dobrindt-Vorstoß: "Das BKA muss handlungsfähig werden - aber: ohne Grundgesetzänderung bleibt die Cyberabwehr des Bundes Stückwerk"

Der Bundesvorsitzende des Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Dirk Peglow, unterstützt den Vorschlag von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, die Befugnisse der Sicherheitsbehörden bei der Abwehr schwerer Cyberangriffe zu erweitern. "Ich unterstütze den Vorschlag des Innenministers ausdrücklich. Die Abwehrfähigkeit Deutschlands gegen schwere Cyberangriffe muss gestärkt werden - und zwar so, dass Sicherheitsbehörden in der Lage sind, laufende oder unmittelbar bevorstehende Angriffe effektiv zu stoppen, auch wenn die dahinterliegende Infrastruktur im Ausland steht", erklärte Peglow am Montag in Berlin.

Cyberkriminalität sei inzwischen zu einer der größten sicherheitspolitischen Herausforderungen geworden. "Cyberkriminelle agieren international, wechseln in Sekundenschnelle ihre Serverstandorte und verursachen wirtschaftliche Schäden in Milliardenhöhe. Eine rein landesbezogene Reaktionsstruktur wird dieser Dynamik längst nicht mehr gerecht und bringt die Polizeidienststellen der Länder in vielen Fällen an die Grenzen ihrer Fähigkeiten", so Peglow weiter.

Nach Auffassung des BDK sollten entsprechende Cyberabwehrbefugnisse beim Bundeskrimi- nalamt (BKA) verankert werden. "Das BKA ist die im Grundgesetz vorgesehene Zentralstelle der deutschen Polizei und verfügt als einzige Sicherheitsbehörde über die rechtliche, organisatorische und technische Infrastruktur, um solche Maßnahmen rechtsstaatlich kontrolliert umzusetzen", sagte Peglow. Anders als die Nachrichtendienste oder das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sei das BKA eine exekutive Behörde mit polizeilichen Eingriffsbefugnissen, internationaler Vernetzung z.B. über Europol und Interpol sowie unmittelbarer Erfahrung in komplexen, grenzüberschreitenden Cybercrime-Verfahren.

Zugleich betonte Peglow, dass jede Ausweitung von Befugnissen auf einer klaren rechtsstaatlichen Grundlage erfolgen müsse. "Die Gefahrenabwehr ist nach dem Grundgesetz grundsätzlich Aufgabe der Länder. Das Bundeskriminalamt darf aktuell nur dann im Rahmen der Gefahrenabwehr tätig werden, wenn ein Bezug zu internationalem Terrorismus oder politisch motivierter Kriminalität besteht. Bei Cyberangriffen, bei denen eine politische Motivation nicht vorliegt, sind bislang ausschließlich die Länder zuständig - und das führt in der Praxis häufig zu Zuständigkeits- und Reaktionsproblemen, wenn Angriffe länderübergreifend oder aus dem Ausland erfolgen."

Aus Sicht des BDK ist deshalb eine Grundgesetzänderung unverzichtbar. "Wenn die bisherige Kooperationskompetenz des Bundes nach Art. 73 Abs. 1 Nr. 10 GG ausreichen würde, hätte es die Grundgesetzänderung von 2006 zur Terrorismusabwehr nicht gebraucht. Der Verfassungsgeber hat damals bewusst Art. 73 Abs. 1 Nr. 9a GG eingefügt, um dem Bund eine präventive Zuständigkeit zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus zu geben - also genau für Fälle, in denen eine Bundesbehörde in die klassische Gefahrenabwehr der Länder eingreifen soll. Diese Systematik zeigt deutlich: Ohne eine entsprechende Kompetenznorm im Grundgesetz kann das BKA keine eigenen Abwehrbefugnisse im Cyberraum erhalten, selbst wenn der Handlungsdruck groß ist", so Peglow.

Kooperations- und Unterstützungsmodelle zwischen Bund und Ländern seien zwar möglich, blieben jedoch unterhalb der Schwelle echter Eingriffsrechte. "Eine wirksame, operative Cyberabwehr des Bundes - insbesondere gegen grenzüberschreitende oder staatlich unterstützte Angriffe - erfordert eine klare verfassungsrechtliche Grundlage", unterstrich Peglow.

Abschließend machte der BDK-Vorsitzende deutlich: "Jede neue Befugnis muss eng umrissen, verhältnismäßig und kontrollierbar bleiben. Wir brauchen eine handlungsfähige, rechtsstaatlich verankerte und föderal abgestimmte Cyberabwehr, die moderne technische Möglichkeiten nutzt, ohne rechtliche oder völkerrechtliche Grenzen zu überschreiten. Nur so kann der Staat seiner Schutzverantwortung im digitalen Raum gerecht werden."

Hier geht es zur Originalquelle

Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)
Telefon: +49 30 246304510
E-Mail: presse@bdk.de
https://www.bdk.de

27.10.2025 – 08:00

BPOLD-B: Nach 3-Wochen-Bilanz verlängert die Bundespolizeidirektion Berlin das Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen auf ausgewählten Bahnhöfen

Berlin (ost)

Zur konsequenten Bekämpfung von Gewaltdelikten auf Bahnanlagen verlängert die Bundespolizeidirektion Berlin die derzeit bestehende temporäre Ordnungsverfügung bis zum 17. November 2025 und untersagt in diesem Zusammenhang, über die Verbote des Waffengesetzes und der Berliner Waffen- und Messerverbotes im öffentlichen Personennahverkehr hinaus, das Mitführen von gefährlichen Gegenständen, welche als Schlag- oder Stichwaffen eingesetzt werden können bzw. geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen.

Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei kontrollierten in den bisherigen drei Wochen der Geltungsdauer 4.881 Personen und stellten bei 229 Personen insgesamt 249 Gegenstände sicher. In insgesamt 228 Fällen verstießen Reisende durch den Besitz bzw. das Mitführen gegen die Ordnungsverfügung als auch gegen waffenrechtliche Bestimmungen.

Bisher wurden 124 verschiedene Messer, 73 Reizstoffe, 9 Werkzeuge, 13 Hiebwaffen, 9 Waffen sowie 21 weitere gefährliche Gegenstände sichergestellt bzw. beschlagnahmt. Bei den Kontrollmaßnahmen deckten die Einsatzkräfte zudem weitere 329 Straftaten auf. Hierbei handelte es sich in den meisten Fällen um Gewaltdelikte (81) und Aufenthaltsdelikte (58) sowie um Betäubungsmitteldelikte (54). Des Weiteren ergaben die Kontrollen auch 171 Ordnungswidrigkeiten und führten zu 367 Fahndungstreffern. In 25 Fällen konnten offene Haftbefehle vollstreckt werden.

Dr. Steffen Richter

Vizepräsident der Bundespolizeidirektion Berlin

"Die bisherigen Kontrollen der letzten drei Wochen haben gezeigt, dass die getroffenen Maßnahmen notwendig und wirkungsvoll sind. Trotz bestehender Verbote werden weiterhin Messer und andere gefährliche Gegenstände in Bahnhöfen und Zügen mitgeführt. Dank der konsequenten Kontrollen konnten zahlreiche dieser Gegenstände sichergestellt und potenzielle Gefahren abgewendet werden. Um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger weiterhin zu gewährleisten und die öffentliche Ordnung zu schützen, ist eine Verlängerung der Allgemeinverfügung bis zum 17. November 2025 erforderlich."

Die Allgemeinverfügung gilt noch bis zum 17. November 2025, 4 Uhr und umfasst die Berliner Bahnhöfe Hauptbahnhof, Zoologischer Garten, Friedrichstraße, Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Spandau, Jungfernheide, Wedding, Ostbahnhof, Warschauer Straße, Ostkreuz, Lichtenberg, Neukölln, Hermannstraße, Südkreuz und den Potsdamer Hauptbahnhof.

Gewalttaten im Bahnbereich sind ein bedeutsames Kriminalitätsphänomen. Durch den Einsatz von Waffen und gefährlichen Gegenständen verzeichnete die Bundespolizei in der Vergangenheit eine zunehmend höhere Gewaltintensität und damit verbunden schwerere Verletzungen der Geschädigten. Aus Sicht der Bundespolizei verläuft der Einsatz erfolgreich und trägt zu einem Sicherheitsgewinn im Berliner Bahnverkehr bei.

Hier geht es zur Originalquelle

Bundespolizeidirektion Berlin
- Pressestelle -
Schnellerstraße 139 A/ 140
12439 Berlin

Telefon: 030 91144 4050
Mobil: 0175 90 23 729
Fax: 030 204 561 - 39 02
E-Mail: presse.berlin@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

Redaktioneller Hinweis: Unser Liveticker basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.

nf24