Einsatzkräfte der Bundespolizei stellten am Wochenende zahlreiche verbotene Feuerwerkskörper bei Reisenden fest. Personen zwischen 16 und 45 Jahren wurden ohne erforderliche Einfuhrerlaubnis erwischt.
Hohenwutzen: Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz in Nordbrandenburg
Angermünde (Uckermark) (ost)
Am Wochenende vom 27. bis 29. Dezember 2024 stellten Einsatzkräfte der Bundespolizei bei der Einreisekontrolle in Hohenwutzen und Küstrin-Kietz zahlreiche verbotene Feuerwerkskörper bei Reisenden fest.
Von Freitagmittag bis Sonntagabend überprüfte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen den ankommenden Reiseverkehr aus Polen in Hohenwutzen und Küstrin-Kietz. Dabei wurden viele Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz festgestellt. In 23 Fällen konnten Personen im Alter von 16 bis 45 Jahren keine erforderliche Einfuhrerlaubnis für das mitgeführte Feuerwerk vorweisen. Das Nettogewicht der entdeckten Sprengmasse betrug über 20 Kilogramm.
Die Einsatzkräfte konfiszierten die zahlreichen Feuerwerkskörper und leiteten Ermittlungsverfahren gegen alle verdächtigen Personen wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz ein. Die beschlagnahmte Pyrotechnik wird ordnungsgemäß entsorgt und vernichtet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnten die Personen ihre Reise fortsetzen.
Warnhinweis:
Feuerwerkskörper (insbesondere Böller) aus dem Ausland, die nicht geprüft wurden, sind immer als potenziell lebensgefährlich anzusehen! Der Umgang mit illegalen Feuerwerkskörpern kann schwerwiegende Verletzungen wie Knalltraumata, Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen, Verätzungen, Atemnot oder Lungenschäden verursachen.
Quelle: Presseportal