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KI in der Kriminalitätsbekämpfung – Berliner Sicherheitsgespräche mit Brandenburgs Innenminister

Die 18. Berliner Sicherheitsgespräche am 4. September 2024 befassen sich mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Polizeiarbeit und den Herausforderungen der Digitalisierung.

Foto: unsplash

Berlin (ost)

Unter der Schirmherrschaft des Ministers des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg Michael Stübgen lädt der Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) am 4. September 2024 zu den 18. Berliner Sicherheitsgesprächen ein.

Unter dem Titel „Künstliche Intelligenz in der Kriminalitätsbekämpfung – Chance oder Risiko für die Polizeiarbeit der Zukunft?“ findet die Veranstaltung mit freundlicher Unterstützung von Materna Information & Communications SE in der Vertretung des Landes Brandenburg beim Bund statt.

„Die massive Verlagerung des Kriminalitätsgeschehens aus dem analogen in den digitalen Raum, der immense Anstieg polizeilich relevanter, vielfach unstrukturierter Daten und zunehmend komplexere Ermittlungsverfahren stellen aktuell die größten Herausforderungen für die Strafverfolgungsbehörden dar. Diese Entwicklungen haben zur Folge, dass die kriminalpolizeiliche Arbeit in operativer und strategischer Hinsicht immer kürzer werdenden Veränderungszyklen unterliegt, die über Jahre etablierte Arbeitsprozesse der analogen Kriminalitätswelt zunehmend in den Hintergrund geraten lassen. Die Zukunftsfähigkeit und Effizienz polizeilicher Ermittlungsarbeit ist daher von Schlüsseltechnologien abhängig, die unsere Kolleginnen und Kollegen in der Kriminalitätsbekämpfung in automatisierten Verfahren unterstützen und damit dringend notwendige Freiräume für die eigentliche Sachbearbeitung schaffen“, so der Bundesvorsitzende des BDK Dirk Peglow.

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Erhebung und Speicherung, insbesondere aber bei der Analyse heterogener Daten, dürfte eine dieser Schlüsseltechnologien sein, mit denen die Strafverfolgungsbehörden ihre Effizienz erheblich steigern werden. Für Ermittlerinnen und Ermittler bietet die digitale Transformation zahlreiche Chancen, stellt jedoch gleichzeitig sowohl die Gesellschaft als auch die Sicherheitsbehörden selbst vor große Herausforderungen. Die Auswirkungen der Digitalisierung verändert nicht nur die Polizeiarbeit an sich, sie verändern das Kriminalitätsgeschehen so grundlegend, dass es nicht eine Frage des „Ob“ sondern nur des „Wie“ sein darf, wenn es um die Entscheidung des Einsatzes von KI bei den Strafverfolgungsbehörden geht.

Dies bestätigt auch Dr. Markus Hellenthal, Senior Vice President Public Sector Development von Materna und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des BDK: „Teil des notwendigen Werkzeugkastens der Strafverfolgungsbehörden ist heute eine sinnvolle und professionelle Nutzung Künstlicher Intelligenz. Dies ist nichts anderes als eine Art von Analytics, die bei Ermittlungen schon lange genutzt wird. Auch für KI sind heute alle Bedingungen für einen souveränen Einsatz in der täglichen Ermittlungsarbeit gewährleistet. Mit ihrer Hilfe können Ermittlerinnen und Ermittler rechtmäßig erhobene und gespeicherte Daten, aber auch offene Alltagserkenntnisse z. B. aus den sozialen Medien, aus Dokumenten oder über verdächtige Gegenstände, wesentlich besser und effizienter nutzen und auswerten, als es manuell jemals möglich wäre.“

Interessierte Teilnehmende sind eingeladen, an der Diskussion über die Zukunft der Kriminalitätsbekämpfung teilzunehmen.

Anmeldung und das ausführliche Programm unter: www.berliner-sicherheitsgespraeche.de

Quelle: Presseportal

Cybercrime-Statistiken in Brandenburg für 2021/2022

Die Cyberkriminalitätsraten in Brandenburg zwischen 2021 und 2022 zeigen einen leichten Rückgang. Im Jahr 2021 wurden 2678 Fälle registriert, während es im Jahr 2022 2640 Fälle waren. Die Anzahl der gelösten Fälle ging von 1656 auf 1536 zurück. Die Anzahl der Verdächtigen sank von 1151 auf 1097. Von den Verdächtigen waren 740 männlich, 411 weiblich und 138 nicht-deutsch. Im Vergleich dazu verzeichnete Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 die höchste Anzahl an Cyberkriminalitätsfällen in Deutschland mit 29667 Fällen.

2021 2022
Anzahl erfasste Fälle 2.678 2.640
Anzahl der aufgeklärten Fälle 1.656 1.536
Anzahl der Verdächtigen 1.151 1.097
Anzahl der männlichen Verdächtigen 740 714
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 411 383
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 138 147

Quelle: Bundeskriminalamt

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