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Polizei- und Feuerwehrmeldungen am 16.09.2026 aus Berlin/Brandenburg

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BDK: BDK begrüßt 10-Punkte-Plan gegen islamistischen Terrorismus - jetzt kommt es auf die Umsetzung an
Berlin (ost)
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter begrüßt den von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig vorgestellten 10-Punkte-Plan für einen besseren Schutz vor islamistischem Terrorismus. Mehrere der angekündigten Maßnahmen greifen Punkte auf, die aus kriminalpolizeilicher Sicht seit Langem diskutiert werden.
"Es ist richtig, dass die Bundesregierung hier nachsteuern will. Gerade beim Umgang mit Gefährdern brauchen die Sicherheitsbehörden wirksame Instrumente", erklärt der BDK-Bundesvorsitzende Dirk Peglow. "Wer als Gefährder eingestuft ist und bei dem konkrete Anhaltspunkte für eine erhebliche Gefahr bestehen, muss auch tatsächlich engmaschig überwacht werden können. Die elektronische Fußfessel kann dabei ein wichtiges Instrument sein."
Der BDK begrüßt deshalb auch das Ziel, die Möglichkeiten der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und des Präventivgewahrsams stärker zu vereinheitlichen.
"Eine Fußfessel sollte nicht nur im Nachhinein zeigen, wo sich jemand aufgehalten hat. Wir müssen auch darüber reden, ob Geofencing oder automatische Warnmeldungen bei der Annäherung an bestimmte Orte oder Personen stärker genutzt werden können."
Besonders wichtig ist aus Sicht des BDK auch die angekündigte Ausweitung der Sicherungsanordnung für Verkehrsdaten auf die Polizeien der Länder im Bereich der Gefahrenabwehr. Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine völlig neue Forderung. Im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur IP-Adressenspeicherung hatte der Bundesrat bereits darauf hingewiesen, dass die vorgesehene Regelung für den präventiv-polizeilichen Bereich im Wesentlichen Bundeskriminalamt und Bundespolizei berücksichtigt und die Länderpolizeien außen vorlässt. Gerade die Länder tragen aber einen wesentlichen Teil der Verantwortung für die Gefahrenabwehr. Die Bundesregierung hatte daraufhin bereits angekündigt, den Vorschlag des Bundesrates zu prüfen.
"Es ist folgerichtig, dass die Bundesregierung diesen Hinweis jetzt aufgreift. Wenn ein solches Instrument zur Abwehr schwerer Gefahren sinnvoll ist, muss es auch den Länderpolizeien zur Verfügung stehen."
Richtig ist aus Sicht des BDK auch, den Informationsaustausch zwischen Sicherheitsbehörden, Staatsanwaltschaften, Gerichten und Justizvollzug zu verbessern.
"Erkenntnisse über Radikalisierung, Gefährlichkeit oder Kontakte dürfen nicht an Zuständigkeitsgrenzen hängen bleiben. Entscheidend ist, dass die relevanten Informationen dort ankommen, wo über Haft, Bewährung oder weitere Maßnahmen entschieden wird."
Bei der angekündigten Hochstufung besonders gefährlicher Messerangriffe zu Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr sieht der BDK zunächst weiteren Prüfungsbedarf. "Es ist nachvollziehbar, besonders gefährliche Messerangriffe deutlich zu sanktionieren. Aber eine höhere Mindeststrafe verhindert zunächst einmal keine Tat. Entscheidend bleiben eine frühzeitige Gefährdererkennung, konsequente Ermittlungen und schnelle Verfahren."
Wie genau diese strafrechtliche Neuregelung ausgestaltet werden soll, wird sich erst aus dem konkreten Gesetzentwurf ergeben. Gerade bei besonders gefährlichen Messerangriffen stellt sich bereits heute regelmäßig die Frage, ob ein versuchtes Tötungsdelikt vorliegt. Deshalb wird genau zu prüfen sein, welche zusätzliche Regelungslücke tatsächlich geschlossen werden soll. Aus Sicht des BDK muss darüber hinaus die Fähigkeit verbessert werden, bereits vorhandene Erkenntnisse zusammenzuführen und Zusammenhänge schneller zu erkennen.
"Wir haben in Deutschland häufig nicht zu wenige Informationen. Das Problem ist vielmehr, dass sie in unterschiedlichen Systemen und bei unterschiedlichen Behörden liegen. Gerade bei terroristischen Gefahren müssen wir vorhandene Daten besser auswerten und relevante Verbindungen frühzeitig erkennen können."
Der BDK weist zugleich darauf hin, dass es sich bei dem heute vorgestellten Paket zunächst um einen 10-Punkte-Plan mit Eckpunkten handelt. Die eigentliche Bewertung wird deshalb erst möglich sein, wenn die konkreten Gesetzentwürfe vorliegen.
"Mehrere Punkte gehen aus unserer Sicht in die richtige Richtung. Jetzt kommt es darauf an, was daraus konkret wird. Wir werden uns die Gesetzentwürfe sehr genau anschauen und daran messen, ob die angekündigten Maßnahmen den Kolleginnen und Kollegen in der Praxis tatsächlich helfen."
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