Lesen Sie in unserem Live-Ticker die aktuellen Polizei- und Feuerwehrmeldungen aus Berlin/Brandenburg vom 22.12.2023
Polizei- und Feuerwehrmeldungen am 22.12.2023 aus Berlin/Brandenburg
Der Liveticker wird ständig aktualisiert.
BPOLD-B: Exhibitionist festgenommen - die Bundespolizei sucht nach Zeugen
Am Donnerstagabend wurde ein Mann am Bahnhof Königs Wusterhausen vorläufig von Einsatzkräften der Polizei Brandenburg und der Bundespolizei festgenommen. Der Mann soll zuvor in einem Regionalexpress vor einer Reisenden seine Genitalien entblößt haben.
Um 18:30 Uhr soll der Mann im RE 7 (Lübben - Königs Wusterhausen) vor einer unbekannten Reisenden exhibitionistische Handlungen vorgenommen und sich sexuell befriedigt haben. Zusätzlich soll er die unbekannte Frau berührt haben. Ein Zeuge und der Zugbegleiter hielten den 27-jährigen Somalier fest, bis die alarmierten Einsatzkräfte eintrafen. Die Reisende hatte den Zug bereits verlassen und konnte nicht mehr gefunden werden.
Die Bundespolizei ermittelt wegen des Verdachts der exhibitionistischen Handlungen gegen den bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getretenen Mann, auch wegen ähnlicher Straftaten. Im Zusammenhang mit dieser Tat sucht die Polizei die Geschädigte sowie weitere Zeugen, die sachdienliche Informationen zum Tathergang geben können.
Hinweise nimmt die Bundespolizei rund um die Uhr unter der Rufnummer 030 / 297779 0 sowie der kostenlosen Servicenummer 0800 / 6 888 000 entgegen. Alternativ kann auch jede andere Polizeidienststelle kontaktiert werden.
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Bundespolizeidirektion Berlin
- Pressestelle -
Schnellerstraße 139 A/ 140
12439 Berlin
Telefon: 030 91144 4050
Mobil: 0175 90 23 729
Fax: 030 204 561 - 39 02
E-Mail: presse.berlin@polizei.bund.de
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BPOLD-B: Trotz Wiedereinreisesperre mit Bus eingereist
Am Donnerstag wurde ein Mann auf der Autobahn 12 von der Bundespolizei vorläufig festgenommen, weil er trotz einer Wiedereinreisesperre nach Deutschland eingereist war.
Um 12 Uhr kontrollierten die Einsatzkräfte der Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen einen lettischen Staatsbürger in einem grenzüberschreitenden Linienbus, der aus Polen kam. Bei der Überprüfung seiner persönlichen Daten stellte sich heraus, dass gegen den 37-jährigen Mann im September 2021 eine Abschiebungsanordnung der Staatsanwaltschaft Berlin erlassen wurde, da er sein Recht auf Freizügigkeit verloren hatte, und dass eine sechsjährige Wiedereinreisesperre verhängt wurde. Trotz dieser Wiedereinreisesperre ist der Mann nach seiner letzten Abschiebung am 18. Dezember 2023 erneut nach Deutschland eingereist.
Die Bundespolizei hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Verstoß gegen die bestehende Wiedereinreisesperre und das Aufenthaltsverbot eingeleitet.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der lettische Staatsbürger, der bereits wegen Diebstahlsdelikten bei der Polizei bekannt war, von den Einsatzkräften nach Polen zurückgeschickt.
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BDK: Der BDK-Verband Bundespolizei zur Reform des BundespolizeigesetzesDa wäre mehr drin gewesen.
Der Verband Bundespolizei des Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) begrüßt die Tatsache, dass der Gesetzesentwurf nun endlich im Kabinett behandelt wurde. Das derzeitige Bundespolizeigesetz stammt größtenteils noch aus dem Jahr 1994. In den fast dreißig Jahren hat sich das Aufgabenfeld und insbesondere die Kriminalität im digitalen Raum stark verändert, so dass eine Aktualisierung längst überfällig war. Zudem mussten weitere Änderungen vorgenommen werden, da das Bundesverfassungsgericht bereits 2016 wesentliche Teile des BKA-Gesetzes im Bereich der Datenerhebung und -übermittlung als verfassungswidrig erklärt hat und diese Vorgaben auch das Bundespolizeigesetz betreffen.
Ein deutlicher Auftrag und ein Profil sind erneut nicht erkennbar
"Im Grunde ist es positiv, dass diese Reform nun kommen soll. Vor allem, da wir bereits nach der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag in der letzten Legislaturperiode mit der Umsetzung und der Entwicklung der Bundespolizei hin zu einer modernen Polizeibehörde gerechnet hatten. Im Hinblick auf die Anpassung der nationalen Sicherheitsstrategie hätte die Bundespolizei mit einem eindeutigen Auftrag und Profil ausgestattet werden können. Diese Chance wurde jedoch verpasst. Mit diesem Entwurf werden verschiedene Zuständigkeitsüberschneidungen, die eine effektive Polizeiarbeit verhindern, manifestiert. Stattdessen wurden viele, wenn auch wichtige, Detailanpassungen vorgenommen.
Als BDK haben wir uns für eine moderate und vor allem für die Bürger:innen nachvollziehbare Erweiterung der Zuständigkeiten ausgesprochen, um die Bekämpfung von Kriminalität effektiver gestalten zu können. Die Aufteilung der präventiven und repressiven Zuständigkeiten auf mehrere Behörden führt zu unverständlichen Schnittmengenproblemen. Diese klar zu regeln, wäre auch im Interesse der Länder gewesen. Trotzdem möchten wir Bundesinnenministerin Faeser (SPD) ermutigen, sich dafür einzusetzen. Sowohl das Gesetz als auch die Behörde selbst sind in die Jahre gekommen. Wir brauchen frischen Wind auf allen Ebenen. Aus unserer Sicht hätte es mit dem Gesetz auch eine Organisationsreform geben müssen. Eine Stärkung der Kriminalitätsbekämpfung innerhalb der Bundespolizei ist entscheidend, um die Sicherheit in Deutschland zu gewährleisten," so Tibor Rumpf, der Vorsitzende des Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) - Verband Bundespolizei.
Positive Signale für eine moderne Polizei
Michael Labetzke, der stellv. Vorsitzende des Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) - Verband Bundespolizei, bewertet den Gesetzesentwurf aus einer anderen Perspektive: "Wir ermöglichen der Bundespolizei die Erfüllung ihrer Aufgaben. Es ist gut, dass dabei ein Gleichgewicht zwischen neuen Befugnissen und effektivem Schutz der Grundrechte gewahrt wird. Wir begrüßen, dass die sogenannte "Quellen-TKÜ" und die "Online-Durchsuchung" nicht eingeführt werden. Denn diese Maßnahmen haben in einem auf Prävention ausgerichteten Polizeigesetz ohnehin keinen Platz und würden kaum genutzt werden. Hier handelt es sich um eine Scheindebatte von Extremisten und es ist gut, dass dem nicht nachgegeben wurde. Dennoch hätte ich mir mehr Zuständigkeit gewünscht, um das Profil der Bundespolizei zu schärfen und so Kriminalität effektiver und effizienter bekämpfen zu können. Besonders positiv - und das möchte ich an dieser Stelle betonen - sind die Regelungen zum verbesserten Datenschutz sowie die Pflicht zur Legitimation und Kennzeichnung. Diese schaffen Transparenz gegenüber den Bürger:innen und sind gleichzeitig ein Ausdruck einer modernen Polizei."
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Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) - Verband Bundespolizei
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HZA-P: Vorweihnachtszeit bedeutet Hochsaison bei PaketversendernHauptzollamt Potsdam meldet verbotene Waffen und stellt gefälschte Markenkleidung sicher
Bei zwei Paketsendungen aus China wurden im Zollamt Velten verbotene Waffen entdeckt. Die erfahrenen Zollbeamten erkannten, dass die Gürtelschnallen mit Büffel- und Drachenmotiv gefährliche Messer waren. "Da die Messer als alltägliche Gegenstände getarnt sind, ist ihre Einfuhr verboten", erklärte Torsten Stegemann, der Leiter des Zollamts Velten. Den beiden Empfängern aus dem Havelland droht nun ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Die verbotenen Gegenstände wurden konfisziert.
Im Zollamt Ludwigsfelde wurde gefälschte Markenkleidung aus China vernichtet. Der Empfänger der Warensendung bleibt auf einem Warenwert von 600 Euro sitzen. Ein Mann Anfang 40 aus Kleinmachnow hatte fünf Paar Markenschuhe und eine Markenjacke bestellt. Bei der Paketabfertigung kam den Zollbeamten schnell der Verdacht, dass es sich um gefälschte Kleidungsstücke handeln könnte.
Der Empfänger gab zu, dass er wusste, dass es sich nicht um "echte" Markenware handelte, und er hatte sie deshalb auf den Namen seines 13-jährigen Sohnes bestellt. Er war außerdem der Meinung, dass gefälschte Waren erst ab einer bestimmten Menge aus dem Verkehr gezogen werden. Doch das hatte er nicht bedacht: Der Schutzrechtsinhaber bestätigte die Fälschungen und beantragte die zollamtliche Vernichtung.
Die Fehleinschätzung wurde für den Anmelder teuer: Laut Bestellunterlagen hatten die Waren einen Wert von 600 Euro. Der Anmelder hat nun diesen Betrag verloren.
Um solche bösen Überraschungen, insbesondere zur Weihnachtszeit, zu vermeiden, gibt der Zoll folgende Hinweise:
Bei Sendungen aus einem Drittland mit einem Warenwert bis 150 Euro werden Einfuhrumsatzsteuer in Höhe des regulären Steuersatzes von 19 % bzw. des ermäßigten Steuersatzes von 7 % (bei Büchern oder Lebensmitteln) und gegebenenfalls Verbrauchsteuern erhoben.
Bei einem Warenwert über 150 Euro fallen neben der Einfuhrumsatzsteuer auch der warenabhängige Zoll und gegebenenfalls die Verbrauchsteuern an.
Ausnahmen gelten für private Geschenksendungen. Diese sind bis zu einem Wert von 45 Euro zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei. Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren gibt es Mengenbeschränkungen.
Normalerweise erledigt der Beförderer (Post-, Kurier- oder Expressdienstleister) die Zollformalitäten bereits bei Ankunft der Sendung in den Paketzentren und übernimmt auch die fälligen Einfuhrabgaben. Online-Besteller sollten jedoch beachten, dass die Beförderungsunternehmen grundsätzlich eine gesonderte Servicepauschale für die Zollanmeldung und Vorauszahlung der Einfuhrabgaben erheben. Informationen hierzu sollten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beförderers oder Verkäufers enthalten sein. Die Servicepauschale ist keine Einfuhrabgabe des Zolls.
Wenn bei Sendungen, die die Deutsche Post AG im Rahmen des Weltpostvertrages befördert, notwendige Angaben für die Zollabwicklung fehlen oder unvollständig sind, wird sich die Deutsche Post AG grundsätzlich an den Besteller wenden, um Fragen zur Zollanmeldung (z. B. Wert der Sendung, genaue Warenbeschreibung) zu klären. Andernfalls wird die Postsendung an das für den Empfänger zuständige Zollamt weitergeleitet. In diesen Fällen wird der Besteller per Benachrichtigungsschreiben der Deutschen Post AG informiert und muss sich persönlich um die Zollabwicklung kümmern.
Post- und Kuriersendungen aus anderen Mitgliedstaaten der EU können in der Regel ohne Zollformalitäten empfangen werden. Wenn jedoch Alkohol oder Tabak aus einem anderen EU-Staat bestellt werden, müssen unter Umständen Steuern entrichtet werden. Es sind auch hier bestimmte Einfuhrverbote zu beachten.
In diesem Bereich hat der Zoll kürzlich sein digitales Angebot erweitert. Mit der neuen IT-Anwendung "Internetanmeldung für Post- und Kurierdienstsendungen" (IPK) können Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, die nicht Teilnehmer am ATLAS-System sind, Kleinsendungen bis 150 Euro und private Geschenksendungen bis 45 Euro, die in einem Nicht-EU-Land bestellt wurden, einfach und effizient über das Zollportal online anmelden und sich damit in vielen Fällen den Weg zum Zollamt sparen.
Weitere Informationen sind auf www.zoll.de abrufbar.
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Hauptzollamt Potsdam
Christiane Ullrich
E-Mail: presse.hza-potsdam@zoll.bund.de
www.zoll.de
Redaktioneller Hinweis: Unser Liveticker basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.