Lesen Sie in unserem Live-Ticker die aktuellen Polizei- und Feuerwehrmeldungen aus Berlin/Brandenburg vom 24.07.2025
Polizei- und Feuerwehrmeldungen am 24.07.2025 aus Berlin/Brandenburg

Der Liveticker wird ständig aktualisiert.
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BPOLD-B: Zivilcourage: Festnahme nach gefährlicher Körperverletzung
Berlin - Mitte (ost)
Am Mittwochnachmittag wurden zwei Männer vorläufig von der Bundespolizei festgenommen, nachdem sie gemeinsam einen anderen Mann geschlagen, getreten und bedroht haben sollen.
Um 13:20 Uhr sollen zwei Männer am Berliner Hauptbahnhof den anderen Mann mit Faustschlägen und Tritten angegriffen haben. Sie bedrohten ihn auch mit Gewalt gegen seinen Körper. Ein mutiger Zeuge griff ein und trennte die Angreifer von dem am Boden liegenden Mann.
Die alarmierten Bundespolizeikräfte konnten die beiden betrunkenen Männer vorläufig festnehmen. Ihre Atemalkoholwerte betrugen 2,58 und 2,81 Promille.
Der 23-jährige polnische Staatsbürger erlitt bei dem Angriff eine Nasenverletzung. Er lehnte eine medizinische Versorgung durch Rettungskräfte ab.
Die Bundespolizei ermittelt gegen die beiden polnischen Staatsbürger im Alter von 33 und 35 Jahren wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung und Bedrohung.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die beiden polizeibekannten Männer von der Dienststelle entlassen.
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Europaplatz 1
10557 Berlin
Tel. +49 (0) 30 2062293 - 17
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BPOLD-B: U-Haftprüfung für Kabeldieb-Trio
Berlin - Schöneweide (ost)
Am Mittwochmorgen wurden drei Männer von der Bundespolizei in Berlin-Schöneweide festgenommen, nachdem sie Kabel gestohlen hatten.
Um 3:15 Uhr entdeckten verdeckte Beamte der Bundespolizei auf der Bahnstrecke zwischen den S-Bahnhöfen Baumschulenweg und Schöneweide drei Personen im Gleisbereich. Bei einer Kontrolle fanden die Einsatzkräfte eine Schnittstelle sowie etwa 80 Meter durchtrenntes Kupferkabel und nahmen das Trio vorläufig fest. Ebenso wurden Schneidwerkzeuge und das nahegelegene Tatfahrzeug sichergestellt.
Die Bundespolizei ermittelt wegen des Verdachts auf besonders schweren Diebstahl und unerlaubten Aufenthalt gegen die drei albanischen Staatsbürger im Alter von 22, 24 und 51 Jahren. Der 24-Jährige wurde bereits im Juni 2024 vom Amtsgericht Pirna zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 1.800 Euro verurteilt, die er beglichen hat.
Am Dienstag ist die Vorführung des Trios vor einem Haftrichter zwecks Erlass von Untersuchungshaftbefehlen geplant.
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Bundespolizeiinspektion Berlin-Ostbahnhof
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HZA-FF: Unternehmer zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt; Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt
Frankfurt (Oder) (ost)
Ein Geschäftsmann aus Berlin wurde vom Amtsgericht Berlin Tiergarten wegen Hinterziehung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt in 46 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die auf Bewährung ausgesetzt wurde.
Zusätzlich zu der Strafe muss der Unternehmer auch den entstandenen Schaden von 1,2 Mio EUR erstatten. Das Gericht ordnete auch die Einziehung dieses Betrages an.
Die Untersuchungen wurden von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) durchgeführt. Der Unternehmer, der mehrere Unternehmen in den Bereichen Reinigung und Bau betrieb, zahlte nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge für die beschäftigten Arbeitnehmer. Um die Schwarzarbeit zu verschleiern, verwendete er Scheinrechnungen, die von sogenannten Servicefirmen erstellt wurden. Die entsprechenden Leistungen wurden jedoch nicht erbracht. Insgesamt wurden zwischen September 2016 und Februar 2021 Beiträge in Höhe von 1,2 Mio EUR nicht bezahlt.
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Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Pressesprecherin
Astrid Pinz
Telefon: 0335/ 563 1030
Mobil: 0175/ 9296 076
E-Mail: presse.hza-ff@zoll.bund.de
www.zoll.de
HZA-P: Reisetipps vom ZollSo bleibt die Rückkehr aus dem Urlaub stressfrei
Potsdam (ost)
Heute starten die Sommerferien in Brandenburg. Um sicher und gut vorbereitet in den Urlaub zu starten und unangenehme Überraschungen bei der Rückkehr zu vermeiden, informiert der Zoll über die wichtigsten Reisebestimmungen und zeigt auf, wo Bürgerinnen und Bürger sich einfach und gezielt informieren können.
Online: www.zoll.de
Auf der Webseite des Zolls und in der Online-Broschüre "Reisezeit - Ihr Weg durch den Zoll" erfährt man beispielsweise, welche Souvenirs bedenkenlos aus dem Ausland mitgebracht werden können, welche Reisefreimengen für die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern gelten und von welchen Waren man besser die Finger lassen sollte.
Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern (z.B. Großbritannien, Ägypten) und Sondergebieten (z.B. die Insel Helgoland, Grönland, die französischen Übersee-Departements oder die Kanarischen Inseln) dürfen nur bestimmte Mengen und Werte pro Person abgabenfrei nach Deutschland eingeführt werden:
Tabakwaren, ab 17 Jahren:
Alkohol und alkoholhaltige Getränke, ab 17 Jahren:
Alkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr oder
Arzneimittel
Kraftstoffe
Substitute für Tabakwaren (z.B. Liquids für E-Zigaretten - ab 17 Jahren) und andere Waren
Waren mit besonderen Mengengrenzen werden nicht beim Warenwert berücksichtigt.
Reisen innerhalb der EU unterliegen im Allgemeinen keinen Beschränkungen. Ausnahmen gelten für Genussmittel (z.B. Alkohol, Tabakwaren und Substitute sowie Kaffee), für die nationale Verbrauchsteuern erhoben werden. Auch bei Reisen innerhalb der EU gelten spezifische Vorschriften und Richtmengen für diese Waren.
Die Freimengen für Waren aus Drittländern, Sondergebieten oder anderen Mitgliedstaaten gelten nur, wenn sie von den Reisenden selbst mitgeführt werden. Waren gelten als mitgeführt, wenn sie mit dem gleichen Transportmittel (z.B. Bus, Bahn, Flugzeug) wie die Reisenden nach Deutschland gebracht werden. Für voraus- oder nachgesandte Waren, Frachtsendungen, Postsendungen oder Sendungen von Express- oder Kurierdiensten gelten andere Regeln.
Online: Artenschutz-Online
Um gefährdete Tier- und Pflanzenarten zu schützen, empfiehlt der Zoll, auf Souvenirs aus Tieren oder Pflanzen zu verzichten. Der Handel mit geschützten Arten und Produkten daraus ist streng reguliert. Verstöße werden konsequent verfolgt und können zu hohen Bußgeldern oder Strafen führen. Auf der Website www.artenschutz-online.de finden Sie wichtige Informationen zu geschützten Tieren und Pflanzen, deren Kauf vermieden werden sollte.
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Hauptzollamt Potsdam
Christiane Ullrich
E-Mail: presse.hza-potsdam@zoll.bund.de
www.zoll.de
Redaktioneller Hinweis: Unser Liveticker basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.