Schmuggelversuch am Flughafen BER wird teuer: Zollkontrolle deckt Steuerhinterziehung und Bannbruch auf.
Potsdam: Geldstrafe von 3.450 Euro festgesetzt

Potsdam (ost)
Im Januar 2025 hat das Amtsgericht Cottbus im Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung bei der Einfuhr von gefälschter Markenkleidung und Schmuggelzigaretten sowie des Verdachts des Bannbruchs bei der Einfuhr von Dopingmitteln einen Strafbefehl in Höhe von 230 Tagessätzen zu je 15,00 Euro erlassen, also insgesamt 3.450 Euro.
Zuvor fand im Jahr 2023 am Flughafen BER eine Zollkontrolle statt, bei der die Beamten durch den Einsatz von Röntgentechnik im Gepäck eines 33-jährigen Reisenden aus Istanbul Unregelmäßigkeiten entdeckten. Als der Mann versuchte, den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren zu passieren, hielten ihn die Zöllner auf und fanden nicht nur gefälschte Markenkleidung verschiedener Größen im Gepäck, sondern auch insgesamt 1.080 Zigaretten, was die Freimenge von 200 Stück deutlich überstieg, sowie verbotene Dopingmittel.
Zusätzlich zu den 880 Zigaretten über der Freimenge wurde ein Steuerbescheid in Höhe von knapp 235 Euro ausgestellt.
Quelle: Presseportal