Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Bluttat im Altersheim: 90-Jährige erschlägt Freundin mit Kochtopf

Über 40 Jahre lang waren sie beste Freundinnen – doch dann eskaliert ein Streit in tödlicher Gewalt. Nun wurde die 90-jährige Täterin vom Landgericht München I verurteilt.

Artikel hören

Foto: Depositphotos

Streit unter Freundinnen endet tödlich

Eine 90-jährige Rentnerin aus München hat im Sommer des vergangenen Jahres ihre 77-jährige Freundin mit einem Kochtopf erschlagen – nun ist das Urteil gefallen: Acht Jahre und drei Monate Haft wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Seniorinnen in einen heftigen Streit gerieten – es ging offenbar nur um das Aufräumen von Einkäufen. Doch plötzlich rastete die ältere der beiden aus, griff zum Kochtopf und schlug zu.

Richterin spricht von „ungewöhnlichem Verfahren“

Die Vorsitzende Richterin bezeichnete den Fall als „ungewöhnlich“ – nicht nur wegen des hohen Alters der Täterin, sondern auch wegen der besonderen Beziehung der beiden Frauen. Über vier Jahrzehnte verband sie eine enge Freundschaft. Doch laut Gericht war das Verhältnis zuletzt stark angespannt – geprägt von Dominanz, Abhängigkeit und Überforderung.

Die Täterin fühlte sich ihrer Freundin geistig überlegen, gleichzeitig war sie aber auch auf deren Unterstützung angewiesen. Immer wieder kam es zu Streitereien – auch körperlichen Auseinandersetzungen.

Notruf erst Tage später – Polizei findet Leiche

Besonders schockierend: Erst Tage nach dem tödlichen Angriff rief die 90-Jährige den Notruf. Sie meldete lediglich eine „leblose Person“ in ihrer Wohnung. Bei der Vernehmung durch die Polizei gab sie schließlich zu, es sei zu einem Streit gekommen – dabei habe sie „im Affekt“ zum Kochtopf gegriffen.

Mord oder Totschlag? Urteil sorgt für Diskussionen

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess auf Mord plädiert – mit der Begründung, die Tat sei aus niedrigen Beweggründen geschehen. Eine lebenslange Freiheitsstrafe wurde gefordert.

Die Verteidigung hingegen sprach von Körperverletzung mit Todesfolge und plädierte für eine Bewährungsstrafe. Außerdem sei ihre Mandantin in der ersten Vernehmung nicht ordnungsgemäß belehrt worden.

Das Gericht entschied sich letztlich gegen Mord – und verurteilte die Frau wegen Totschlags.

Ein tragisches Ende einer jahrzehntelangen Beziehung

Zurück bleibt die Frage: Wie konnte eine so lange Freundschaft in einem derart brutalen Ende münden? Der Fall zeigt, dass auch im Alter zwischenmenschliche Spannungen eskalieren können – und dass selbst engste Bindungen nicht vor Gewalt schützen. Die 90-Jährige bleibt vorerst in Haft.

TS
Quellen: focus.de