Lesen Sie in unserem Live-Ticker die aktuellen Polizei- und Feuerwehrmeldungen aus Bremen vom 05.12.2023
Aktuelle Blaulichtmeldungen am 05.12.2023 in Bremen
Der Liveticker wird ständig aktualisiert.
POL-HB: Nr: 0709--Fahrscheinautomat in Blumenthal gesprengt--
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Standort: Bremen-Blumenthal, Bezirk Blumenthal, Landrat-Christian-Straße Zeit: 04.12.23, 23.30 Uhr bis 05.12.23, 1 Uhr
In der Nacht von Montag auf Dienstag sprengten bis dato unbekannte Kriminelle einen Fahrkartenautomaten an einem Bahnsteig im Blumenthaler Bahnhof. Es entstand erheblicher Sachschaden. Die Polizei sucht nach Zeugen.
Die Täter befestigten einen Sprengkörper am Fahrkartenautomaten an den Bahngleisen des Blumenthaler Bahnhofs in der Landrat-Christian-Straße, der zur Detonation gebracht wurde. Dabei wurde der vordere Teil des Automaten abgesprengt, wodurch Metallteile bis zu zehn Meter durch die Luft geschleudert wurden. Durch die Wucht der Explosion wurde die Rückwand des Automaten durchbrochen und alle umliegenden Scheiben des Wartehäuschens gingen zu Bruch.
Im Anschluss entnahmen die Täter Bargeld aus dem Automaten und flohen. Es entstand Sachschaden in Höhe von mehreren tausend Euro. Experten für Sprengstoffentschärfung untersuchten den Tatort, sicherten Spuren und befragten erste Zeugen.
Die Kriminalpolizei ermittelt wegen des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion. Hinweise von Zeugen nimmt der Kriminaldauerdienst unter 0421 362-3888 entgegen. Die Polizei prüft mögliche Verbindungen zu ähnlichen Vorfällen in der Region.
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Pressestelle Polizei Bremen
Franka Haedke
Telefon: 0421/362-12114
Fax: 0421/362-3749
http://www.polizei.bremen.de
http://www.polizei-beratung.de
POL-Bremerhaven: Erst gebettelt, dann gestohlen: Dreiste Diebin zieht Geldschein aus Portmonee
Weihnachtsmärkte sind für Diebe leider oft ein attraktives Ziel: Es ist häufig überfüllt, es wird früh dunkel, die Passanten tragen gut gefüllte Geldbörsen bei sich, viele konsumieren Alkohol und die Spendenbereitschaft der Menschen steigt in der vorweihnachtlichen Stimmung ebenfalls.
Um etwa 13 Uhr bettelte die Täterin den älteren Mann auf dem Weihnachtsmarkt an. Als der offensichtlich gehbehinderte Senior seine Geldbörse herausholte, um ihr einen kleinen Betrag zu geben, griff die Frau plötzlich in seine Brieftasche, nahm einen 50-Euro-Schein heraus und rannte davon.
Da der Fall erst einen Tag später der Polizei gemeldet wurde, war es nicht mehr möglich, nach der Täterin zu suchen. Die Frau soll etwa 25 Jahre alt sein und eine Größe von 1,70 bis 1,75 Metern haben. Sie ist schlank, hat lange, dunkle Haare, die zu einem Zopf gebunden sind, und trug einen hellen Mantel. Hinweise nimmt die Polizei unter der Nummer (0471/953-3321) entgegen.
Die Polizei bittet darum, aktuelle Straftaten möglichst immer direkt zu melden (Notruf: 110 oder beim nächstgelegenen Revier), um Täter schnell ergreifen zu können.
Außerdem warnen wir vor Dieben auf Weihnachtsmärkten oder anderen Veranstaltungen. Damit Sie in der Vorweihnachtszeit nicht zum Opfer von Taschendieben werden, hier einige Tipps:
- Achten Sie besonders auf Ihre Wertsachen, besonders wenn es voll ist.
- Tragen Sie Geld, Zahlungskarten, Ausweispapiere und andere Wertgegenstände immer in verschiedenen verschlossenen Innentaschen Ihrer Kleidung, möglichst nah am Körper.
- Tragen Sie Hand- und Umhängetaschen immer mit der Verschlussseite zum Körper. Kleinere Taschen können auch idealerweise verdeckt unter der Jacke getragen werden.
- Seien Sie misstrauisch, wenn Sie plötzlich angerempelt werden. Es kommt häufig vor, dass auch Getränke verschüttet werden, um dann bei der Reinigung behilflich zu sein - lehnen Sie dies ab!
- Nehmen Sie nur so viel Bargeld und Zahlungskarten mit, wie Sie tatsächlich benötigen.
Sollte es trotz aller Vorsicht zu einem Diebstahl Ihrer Zahlungskarte gekommen sein, lassen Sie diese sofort über den Sperrnotruf 116 116 sperren oder informieren Sie direkt Ihre Bank. Melden Sie den Diebstahl bei der Polizei.
Im Notfall wählen Sie die 110!
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch unter www.polizei-beratung.de.
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Polizei Bremerhaven
Telefon: 0471 953-1404
E-Mail: presse@polizei.bremerhaven.de
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BPOL-HB: Im ICE ohne Fahrschein: Kokain und Messer sichergestellt
ICE Hannover - Uelzen, Bahnhof Uelzen, 05.12.2023 / 07:00 Uhr
Beamte der Bundespolizei haben einen 37-jährigen Mann ohne gültigen Fahrschein im Bahnhof Uelzen kontrolliert, als er aus einem ICE ausstieg. Er hatte weder einen Ausweis vorgezeigt noch war er bereit, den Zug freiwillig zu verlassen.
Bei der Überprüfung seiner Papiere wurde festgestellt, dass er gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen hatte, woraufhin die Staatsanwaltschaft Hannover eine Fahndung eingeleitet hatte. Darüber hinaus haben die Bundespolizisten einen Beutel mit sieben Gramm Kokain in seiner Zigarettenschachtel sowie zwei dolchähnliche Messer sicherstellt.
Der afghanische Staatsangehörige wurde wegen des Erschleichens von Leistungen und des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz mit weiteren Strafanzeigen entlassen. Er gab an, die beiden Messer mit sich zu führen, da es angeblich in Hannover "so unsicher sei ...".
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Bundespolizeiinspektion Bremen
Pressesprecher
Holger Jureczko
Telefon: 0421 16299-6101 o. Mobil: 0172-8938080
E-Mail: bpoli.bremen.oea@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_nord
POL-Bremerhaven: Sachbeschädigung, Trunkenheit im Verkehr, Beleidigung und Widerstand: Das Ergebnis eines Polizeieinsatzes am vergangenen Sonntag
Korrektur (veränderter Einsatzort):
Ein Polizeieinsatz im Stadtteil Mitte von Bremerhaven am vergangenen Sonntagmittag, dem 3. Dezember, führte zu insgesamt vier Strafanzeigen.
Eine aufmerksame Person informierte kurz nach 12 Uhr die Polizei darüber, dass ein Radfahrer anscheinend absichtlich den Außenspiegel eines geparkten Autos in der Bürgermeister-Smidt-Straße beschädigt hatte. Anschließend sei der Täter in Richtung Wiener Straße davongefahren.
Im Rahmen einer sofortigen Nahbereichsfahndung entdeckten die herbeigerufenen Polizeikräfte in der Hafenstraße/Ecke Felsstraße einen Radfahrer, der der Beschreibung des Täters entsprach. Sie sprachen den Mann an und forderten ihn auf, anzuhalten. Zunächst hielt er auch an, stieg dann jedoch wieder auf sein Fahrrad und flüchtete. Nach einer kurzen Verfolgung stellten die Beamten den mutmaßlichen Täter einer Sachbeschädigung in einem nahegelegenen Hinterhof. Da er sich weigerte, seine Personalien anzugeben und einer Durchsuchung nach Ausweisdokumenten zu unterziehen, musste der Beschuldigte schließlich von den Polizisten zur Dienststelle begleitet werden. Doch damit nicht genug: Während der Fahrt beleidigte er die Einsatzkräfte fortlaufend und spuckte einem der Beamten ins Gesicht.
Nach der Ankunft in der örtlichen Polizeigewahrsamseinrichtung stellte sich heraus, dass es sich bei dem Täter um einen 30-jährigen Bremerhavener handelt. Aufgrund seiner starken Alkoholisierung durfte er eigentlich kein Fahrrad mehr fahren. Nun muss sich der 30-Jährige neben den Anklagen wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung an einem Kraftfahrzeug und Beleidigung auch noch wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten.
Nachdem ein herbeigerufener Arzt die notwendige Blutentnahme zur Beweissicherung durchgeführt hatte, verbrachte der Bremerhavener aufgrund seines weiterhin aggressiven Verhaltens den Rest des Nachmittags im Polizeigewahrsam, um weitere Straftaten zu verhindern.
_____________________________________________________________________ Jeden Tag tragen wir dazu bei, unsere Stadt lebenswerter zu gestalten. Wir sind da, wenn Sie uns benötigen. Dennoch werden wir immer wieder beleidigt, beschimpft, bedroht, bespuckt, angegriffen und verletzt. Deshalb gibt es die Kampagne der Seestadt Bremerhaven: "Keine Gewalt gegen uns" https://kggu.de/
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Polizei Bremerhaven
Kathrin Heimann
Telefon: 0471/953-1403
E-Mail: presse@polizei.bremerhaven.de
https://www.polizei.bremerhaven.de/
HZA-HB: Besonders zur Weihnachtszeit: Wie das Paket schnell und sicher durch den Zoll kommt Neue IT-Anwendung erleichtert die Zollabfertigung von Paketsendungen
Auch in diesem Jahr wird jetzt die heiße Phase des vorweihnachtlichen Online-Shoppings eingeläutet und bedeutet Hochsaison bei Paketversendern und - diensten. Was viele Online-Shopper dabei aber nicht bedenken: Wird das bestellte Paket aus einem Nicht-EU-Land verschickt, ist der Zoll mit im Spiel, und zwar gleich in mehrfacher Hinsicht.
Denn werden die heiß ersehnten Sneaker oder das neueste Smartphone bei einem Onlinehändler in einem Drittland bestellt, fallen möglicherweise bei der Einfuhr Zölle und Einfuhrumsatzsteuer an. Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie z.B. Tabak, Kaffee und Alkohol müssen zusätzlich Verbrauchsteuern bezahlt werden. Waren, die sich in Post- und Kuriersendungen befinden, können aber auch Verboten und Beschränkungen unterliegen, die eine Abfertigung erst gar nicht erlauben.
Für Sendungen aus einem Drittland gelten folgende Bestimmungen:
Warenwert bis 150 Euro: Die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe des regulären Steuersatzes von 19 % bzw. des ermäßigten Steuersatzes von 7 % beispielsweise bei Büchern oder Lebensmitteln und gegebenenfalls Verbrauchsteuern werden erhoben.
Warenwert über 150 Euro: Neben der Einfuhrumsatzsteuer fallen auch der warenabhängige Zoll und gegebenenfalls die Verbrauchsteuern an.
Ausnahmen gelten für private Geschenksendungen. Diese sind bis zu einem Wert von 45 Euro zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei. Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren gelten Mengenbeschränkungen.
In der Regel erledigt der Beförderer (Post-, Kurier- oder Expressdienstleister) die Zollformalitäten bereits bei Ankunft der Sendung in den Paketzentren und tritt dabei auch für die fälligen Einfuhrabgaben in Vorleistung. Online-Besteller sollten hier beachten, dass die Beförderungsunternehmen grundsätzlich eine gesonderte Servicepauschale für die Anmeldung beim Zoll und Vorauszahlung der Einfuhrabgaben erheben. Informationen hierzu sollten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beförderers oder Verkäufers enthalten sein. Die Servicepauschale ist keine Einfuhrabgabe des Zolls.
Wenn bei Sendungen, die die Deutsche Post AG im Rahmen des Weltpostvertrages befördert, notwendige Angaben für die Zollabwicklung fehlen oder unvollständig sind, wird sich die Deutsche Post AG grundsätzlich an den Besteller wenden, um Fragen zur Zollanmeldung (z. B. Wert der Sendung, genaue Warenbeschreibung) zu klären. Andernfalls wird die Postsendung an das für den Empfänger zuständige Zollamt weitergeleitet. In diesen Fällen wird der Besteller per Benachrichtigungsschreiben der Deutschen Post AG informiert und muss sich persönlich um die Zollabwicklung kümmern.
In diesem Bereich hat der Zoll kürzlich sein digitales Angebot erweitert. Mit der neuen IT-Anwendung "Internetanmeldung für Post- und Kurierdienstsendungen" (IPK) können Bürger*innen und auch Unternehmen, die nicht Teilnehmer am ATLAS-System sind, in einem Nicht-EU-Land bestellte Kleinsendungen bis 150 Euro und private Geschenksendungen bis 45 Euro einfach und effizient selber über das Zollportal online anmelden und sich damit in vielen Fällen den Weg zum Zollamt sparen. Weitere Informationen zur neuen Online-Anwendung hat der Zoll auf seiner Website www.zoll.de zur Verfügung gestellt.
Häufig beinhalten die Sendungen auch Produkte, die Verbraucherinnen und Verbraucher schaden können. Bekleidung unter falschem Firmenlogo aber auch technische Geräte, die nicht den Sicherheitsstandards entsprechen, müssen vom Zoll gerade zur Weihnachtszeit aus dem Verkehr gezogen werden.
"Vermeintlich günstige Markenprodukte können sich da schnell als Fehlinvestition entpuppen, wenn diese gefälscht sind", so Sybille Gradistanac, Pressesprecherin des Hauptzollamts Bremen. "Die Waren werden sichergestellt und vernichtet, das Geld ist in der Regel weg. Außerdem erwarten den Paketempfänger ggf. Schadensersatzforderungen der Markenunternehmen oder sogar strafrechtliche Folgen. "
Die Einfuhr von Lebensmitteln, die zum eigenen Ge- oder Verbrauch des Empfängers bestimmt sind, ist - auch im Fall von privaten Geschenksendungen - grundsätzlich zulässig. Jedoch kann die Einfuhr bestimmter Lebensmittel nach Deutschland aus Gründen des Gesundheitsschutzes beschränkt oder sogar generell verboten sein.
Post- und Kuriersendungen aus anderen Mitgliedstaaten der EU können im Regelfall ohne Zollformalitäten empfangen werden. Wer allerdings Alkohol oder Tabak aus einem anderen EU-Staat bestellt, muss unter Umständen Steuern entrichten. Darüber hinaus sind auch hier bestimmte Einfuhrverbote zu beachten.
So müssen z.B. im Internet bestellte Tabakwaren, pflanzliche Raucherzeugnisse sowie Liquids für E-Zigaretten oder E-Einwegzigaretten unabhängig vom Warenwert mit einem gültigen deutschen Steuerzeichen versehen sein. Zusätzlich müssen die Bestimmungen zur Angabe von Inhaltsstoffen, zur Verpackung und Kennzeichnung (z.B. Warnhinweis in deutscher Sprache, Schockbild, Beipackzettel in deutscher Sprache) erfüllt sein, damit eine Einfuhr möglich ist. Die Einfuhr von Snus (Tabak zum oralen Gebrauch) ist generell verboten.
Wer also zu Weihnachten ganz entspannt schenken möchte, macht sich rechtzeitig schlau unter www.zoll.de bzw. nutzt den dort zur Verfügung gestellten Chatbot "TinA".
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Hauptzollamt Bremen
Pressestelle
Sybille Gradistanac
Telefon: 0421 5154 - 1027
E-Mail: presse.hza-bremen@zoll.bund.de
www.zoll.de
Redaktioneller Hinweis: Unser Liveticker basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.