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Bremerhaven: Brüderpaar greift Polizisten an

Ein Brüderpaar sorgt für Polizeieinsätze in Bremerhaven-Lehe. Einer greift die Beamten an und landet in der Gewahrsamszelle.

Foto: Depositphotos

Bremerhaven (ost)

Am Samstagabend, den 1. November, haben zwei aggressive Brüder in Bremerhaven-Lehe für Einsätze der Polizei gesorgt. Einer der Brüder griff auch die eingreifenden Kräfte an und wurde daher in Gewahrsam genommen. Die Beamten haben mehrere Strafanzeigen erstellt.

Gegen 21 Uhr kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen den Brüdern und einer anderen Person vor einem Supermarkt in der nördlichen Hafenstraße. Eine Polizeistreife bemerkte die Situation, trennte die Beteiligten und nahm ihre Personalien auf. Da es anscheinend keine Verletzten gab und keiner der Beteiligten eine Straftat anzeigen wollte, erteilten die Polizisten Platzverweise.

Circa eine halbe Stunde später erhielt die Polizei Informationen darüber, dass die beiden Brüder im Alter von 19 und 20 Jahren erneut für Unruhe im Umfeld des Supermarktes sorgten. Passanten beschwerten sich über Provokationen und Beleidigungen durch die beiden.

Als die Polizeibeamten erneut am Supermarkt ankamen, reagierte der ältere Bruder sofort aggressiv, bedrohte sie und ging dann mit erhobenen Fäusten auf die Einsatzkräfte zu. Die Beamten brachten ihn zu Boden und legten ihm Handschellen an. Der jüngere Bruder war damit nicht einverstanden und rannte ebenfalls bedrohlich auf die Beamten zu. Da ein Angriff befürchtet wurde, versuchten die Polizisten auch den jüngeren Bruder zu Boden zu bringen. Er leistete erheblichen Widerstand, bevor auch er schließlich in Handschellen gelegt wurde. Beide Brüder wurden in Gewahrsam genommen, wo sie weiterhin aggressiv waren und die Polizisten beleidigten. Sie erhielten jeweils Strafanzeigen wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte. Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass der jüngere Bruder zuvor den älteren geschlagen hatte, weshalb der 19-Jährige eine zusätzliche Anzeige wegen Körperverletzung erhielt. Beide blieben zur Verhinderung weiterer Straftaten in Polizeigewahrsam.

Quelle: Presseportal

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