Ein 51-jähriger Autofahrer wurde gestern Abend wegen fehlender Fahrerlaubnis und vereister Scheibe gestoppt. Die Polizei warnt vor den Gefahren bei schlechter Sicht im Straßenverkehr.
Bremerhaven: Guckloch-Fahrer gestoppt
Bremerhaven (ost)
Als ein Polizeiauto gestern Abend gegen 18.30 Uhr durch Bremerhaven-Wulsdorf fuhr, sahen die Beamten etwas Überraschendes: Ein Nissan kam auf sie zu, an dem alle Scheiben noch vollständig mit Eis bedeckt waren. Nur an der Windschutzscheibe gab es ein Loch im Eis, das etwa 30 mal 30 Zentimeter groß war und die Sicht nach draußen ermöglichte.
Die Polizisten kontrollierten den Fahrer dann auf der Weserstraße. Er gab an, nur kurz zur Tankstelle fahren zu wollen. Die Beamten wiesen den 51-jährigen Fahrer natürlich darauf hin, dass es nicht erlaubt ist, mit so eingeschränkter Sicht zu fahren, und stellten eine entsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeige aus.
Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass dem Fahrer bereits vor einigen Jahren die Fahrerlaubnis entzogen worden war. Daher wurde eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erstattet.
Die Polizei gibt den Hinweis:
Schnee, Eis und Frost stellen eine Herausforderung für Autofahrer dar und erfordern besonders vorsichtiges Verhalten im Straßenverkehr. Schlechte Sicht und glatte Straßen bedeuten schwierige Fahrbedingungen. Rücksichtsvolles Fahren und das Einhalten der Verkehrsregeln sind daher besonders in der kalten Jahreszeit wichtig. Es ist nicht ausreichend, nur ein kleines Loch auf der Fahrerseite freizukratzen und dann mit voller Heizung und Lüftung die ersten Kilometer im Blindflug zu fahren, bis alles abgetaut ist.
Wer diesen einfachen Weg wählt, erhöht das Unfallrisiko und kann mit einem Bußgeld bestraft werden.
Unser Tipp:
Vor der Fahrt sollten Sie mit einem Handbesen die Schneedecke von den Scheinwerfern, dem Kennzeichen, dem Autodach, der Motorhaube und dem Kofferraum entfernen. Andernfalls können sich während der Fahrt Schneehauben lösen und andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Auch Ihre Sicht kann beeinträchtigt werden, zum Beispiel wenn Schnee von Ihrem Dach auf die Windschutzscheibe rutscht.
Winterliche Fahrer mit Guckloch drohen Bußgelder
Vor der Fahrt müssen Sie Eis und Schnee von den Scheiben, Lichtern und dem Kennzeichen entfernen. Wenn Sie noch keinen Eiskratzer und Handbesen besitzen, sollten Sie sich diese zulegen, um die Autoscheiben zu enteisen. Eine klare Sicht auf den Verkehr ist wichtig.
Gefahr durch Eis und Schnee auf Lastwagen
Durch Niederschlag können sich oft unbemerkte Eis- und Schneehaufen auf Lastwagen und Anhängerdächern bilden. Das kann schnell gefährlich werden. Eisplatten können sich unkontrolliert lösen und sowohl den nachfolgenden als auch den entgegenkommenden Verkehr gefährden. Herunterfallendes Eis ist oft die Ursache von Verkehrsunfällen. Wenn ein Eisblock eine Windschutzscheibe durchschlägt, können schwerste Verletzungen die Folge sein.
Winterreifen montieren
Bei winterlichen Wetterbedingungen wie Eis und Schnee sind Winterreifen in Deutschland Pflicht. Wenn Sie dies nicht beachten und bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen fahren, müssen Sie mit einem Bußgeld und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen.
Sorgen Sie für gute Sichtbarkeit
Das Einschalten der Beleuchtung erhöht auch tagsüber die Sicherheit von Kraftfahrzeugen. Überprüfen Sie die Scheinwerfer sowie Brems- und Rücklichter. Sie müssen alle funktionieren und dürfen nicht beeinträchtigt sein. Die Tagfahrleuchten von Kraftfahrzeugen sind bei schlechten Sichtverhältnissen wie Nebel oder starkem Regen oft nicht ausreichend hell – und viele Fahrzeuge haben keine Tagfahr-Schlussleuchten. Eine Lichtautomatik erkennt Nebel oder diesiges Wetter oft nicht zuverlässig. Weitere Informationen zur Fahrzeugbeleuchtung finden Sie hier:
https://polizei.bremerhaven.de/blog-leser/sichtbarkeit-erhoeht-sicherheit-licht-einschalten-bei-daemmerung-und-dunkelheit.html
Quelle: Presseportal
Statistiken zu Verkehrsunfällen in Bremen für 2023
Im Jahr 2023 gab es insgesamt 20.878 Verkehrsunfälle in Bremen. Davon waren 2.922 Unfälle mit Personenschaden, was 14% aller Unfälle ausmacht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 418 Fälle aus, was 2% entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel wurden in 151 Fällen registriert, was 0,72% aller Unfälle entspricht. Die restlichen Sachschadensunfälle beliefen sich auf 17.387 Fälle, was 83,28% aller Unfälle ausmachte. In der Ortslage innerorts gab es 3.220 Unfälle (15,42%), außerorts (ohne Autobahnen) 73 Unfälle (0,35%) und auf Autobahnen 237 Unfälle (1,14%). Es gab insgesamt 12 Getötete, 329 Schwerverletzte und 3.189 Leichtverletzte.
2023 | |
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Verkehrsunfälle insgesamt | 20.878 |
Unfälle mit Personenschaden | 2.922 |
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden | 418 |
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel | 151 |
Übrige Sachschadensunfälle | 17.387 |
Ortslage – innerorts | 3.220 |
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) | 73 |
Ortslage – auf Autobahnen | 237 |
Getötete | 12 |
Schwerverletzte | 329 |
Leichtverletzte | 3.189 |
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)