Ein Zwölfjähriger wurde in Bremerhaven-Geestemünde von einem Auto erfasst, als er unvermittelt die Straße überquerte. Der Junge wurde verletzt und ins Krankenhaus gebracht, während die Polizei Ermittlungen aufnahm.
Bremerhaven: Radfahrer kollidiert mit Auto

Bremerhaven (ost)
Ein Kind wurde bei einem Verkehrsunfall in Bremerhaven-Geestemünde am Montag, dem 31. August, verletzt. Nach den bisherigen Informationen überquerte der Zwölfjährige mit seinem Fahrrad die Voßstraße, ohne auf den Verkehr zu achten.
Der Vorfall ereignete sich gegen 16.30 Uhr. Der Schüler fuhr auf dem Fahrradstreifen entlang der Voßstraße in südlicher Richtung. In der Nähe eines Fußgängerüberwegs wechselte er plötzlich auf die Fahrbahn, ohne dies vorher anzukündigen oder auf den Verkehr zu achten. Eine Autofahrerin, die in die gleiche Richtung fuhr, kollidierte trotz Vollbremsung mit dem Radfahrer. Der Zwölfjährige prallte gegen die Windschutzscheibe und stand kurz darauf wieder auf. Die Insassen des am Unfall beteiligten Autos sowie andere Verkehrsteilnehmer kümmerten sich um das Kind und betreuten es bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes und seiner Familienmitglieder. Äußerlich waren keine Verletzungen sichtbar, aber der Zwölfjährige klagte über Schmerzen. Nach der Erstversorgung durch die Rettungskräfte wurde er ins Krankenhaus gebracht.
Es entstanden Sachschäden am Auto der beteiligten Fahrerin und am Fahrrad des Jungen. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.
Die Polizei gibt folgenden Hinweis:
Gerade zu Beginn des Schuljahres ist es ratsam, sich die Regeln am Zebrastreifen noch einmal ins Gedächtnis zu rufen und insbesondere mit Kindern zu üben. Persönliche Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme sind im Straßenverkehr unerlässlich. Sowohl Fußgänger, die den Zebrastreifen überqueren möchten, als auch alle Verkehrsteilnehmer im fließenden Verkehr müssen hier besonders aufmerksam sein.
Häufig glauben Radfahrer, dass sie am Zebrastreifen das gleiche Vorfahrtsrecht haben wie Fußgänger oder Rollstuhlfahrer. Dies ist jedoch ein Irrtum, der zu gefährlichen Situationen führen kann. Denn für andere Verkehrsteilnehmer ist es schwierig und erst spät erkennbar, ob ein Radfahrer den Zebrastreifen überqueren möchte oder nicht. Kommt es in einer solchen Situation zu einem Unfall, droht dem Radfahrer eine Teilschuld.
Wenn ein Radfahrer sein Fahrrad schiebt, gilt er als Fußgänger und darf den Zebrastreifen mit allen Rechten nutzen. Auch wenn der Radfahrer sein Rad rollt, also sich wie ein Rollerfahrer mit einem Fuß abstößt, um über den Zebrastreifen zu fahren, wird er rechtlich als Fußgänger betrachtet. Er hat alle Vorteile des Fußgängerüberwegs. Radfahrende Kinder haben eigentlich kein Vorfahrtsrecht auf dem Zebrastreifen. Das bedeutet, dass sie nur dann als Fußgänger gelten und Vorrang haben, wenn sie absteigen und ihr Fahrrad schieben. Dennoch fordert die Straßenverkehrsordnung in Paragraph 3 Absatz 2a eine besondere Rücksichtnahme auf Kinder. Das heißt, Autofahrer sind angehalten, besonders vorsichtig zu sein und gegebenenfalls zu warten, wenn ein Kind auf einem Fahrrad den Zebrastreifen überqueren möchte. Im Falle eines Unfalls können Kinder jedoch trotzdem eine Teilschuld tragen.
Radfahrer riskieren ein Bußgeld, wenn herannahende Fahrzeugführer wegen eines kreuzenden Radfahrers ihre Fahrt verlangsamen oder unterbrechen müssen. Radfahrer verursachen dadurch eine vermeidbare Behinderung. Gleiches gilt für Radfahrer, die ohne anzuhalten und mit erhöhter Geschwindigkeit den Zebrastreifen überqueren, während dieser gleichzeitig von Fußgängern, Kranken oder Rollstuhlfahrern genutzt wird. Auch sie müssen mit einem Bußgeld rechnen. Denn von Radfahrern wird erwartet, dass sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer nehmen und beispielsweise absteigen oder zumindest mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
Quelle: Presseportal
Statistiken zu Verkehrsunfällen in Bremen für 2023
Im Jahr 2023 gab es in Bremen insgesamt 20.878 Verkehrsunfälle. Davon waren 2.922 Unfälle mit Personenschaden, was 14% entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 418 Fälle aus, was 2% entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel waren mit 151 Fällen (0,72%) vergleichsweise gering. Die meisten Unfälle, nämlich 17.387 (83,28%), waren übrige Sachschadensunfälle. Innerorts ereigneten sich 3.220 Unfälle (15,42%), außerorts (ohne Autobahnen) 73 Unfälle (0,35%) und auf Autobahnen 237 Unfälle (1,14%). Bei den Verkehrsunfällen gab es insgesamt 12 Getötete, 329 Schwerverletzte und 3.189 Leichtverletzte.
| 2023 | |
|---|---|
| Verkehrsunfälle insgesamt | 20.878 |
| Unfälle mit Personenschaden | 2.922 |
| Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden | 418 |
| Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel | 151 |
| Übrige Sachschadensunfälle | 17.387 |
| Ortslage – innerorts | 3.220 |
| Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) | 73 |
| Ortslage – auf Autobahnen | 237 |
| Getötete | 12 |
| Schwerverletzte | 329 |
| Leichtverletzte | 3.189 |
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)








