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Flugbeschränkungen zum Tag der Deutschen Einheit

Für die Sicherheit in Bremen während der Einheitsfeier wurden Flugbeschränkungen festgelegt, die auch Drohnenflüge verbieten.

Foto: Presseportal.de

Bremen (ost)

Standort: Bremen, Stadtbereich

Datum: 2. bis 4.10.26

Während der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit in Bremen sind umfangreiche polizeiliche Maßnahmen erforderlich. Zu den erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen gehört auch die Abwehr möglicher Gefahren aus dem Luftraum. Daher wurde vorübergehend ein Gebiet mit Flugbeschränkungen eingerichtet, um den Luftraum zu schützen.

Die Flugbeschränkungen gelten am 2. Oktober 2026 von 15 Uhr bis 3. Oktober 2026, 2 Uhr, am 3. Oktober 2026 von 8 Uhr bis 4. Oktober 2026, 1 Uhr und am 4. Oktober 2026 von 9 bis 23 Uhr.

Innerhalb des Flugbeschränkungsgebiets sind alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftsystemen (Drohnen) verboten. Ausnahmen bilden behördliche Einsatzflüge, Polizeidrohnen sowie ausdrücklich genehmigte Flüge. Verstöße werden strafrechtlich verfolgt.

Die Polizei setzt während der Einheitsfeier eigene Drohnen gemäß Paragraf 41a BremPolG zur Gefahrenabwehr und Technik zur Erkennung und Abwehr von Drohnen ein.

Weitere Informationen: https://www.dipul.de/homepage/de/temporaere-betriebseinschraenkungen/rmz-tmz-und-ed-r-bremen/. Auch auf die Website der Deutschen Flugsicherung unter www.dfs.de wird hingewiesen.

Der Schutz der Veranstaltung, der Besucher, der geladenen Gäste sowie aller Einsatzkräfte hat höchste Priorität. Die Polizei dankt für das Verständnis und die Unterstützung bei der Umsetzung dieser Sicherheitsmaßnahmen.

Informationsseite der Polizei Bremen:

Auf unserer Website haben wir eine spezielle Seite für die Einheitsfeier eingerichtet. Dort informieren wir kontinuierlich über die wichtigsten polizeilichen Themen: https://www.polizei.bremen.de/einheitsfeier-68197.

Quelle: Presseportal

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