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Geestemünde: Fehlverhalten auf E-Bike

Ein 45-jähriger Bremerhavener wurde nach Rotlichtfahrt ohne Versicherungsschutz gestoppt. Das E-Bike wurde sichergestellt und Bußgelder sowie Fahrverbot drohen.

Foto: Depositphotos

Bremerhaven (ost)

Ein Bremerhavener im Alter von 45 Jahren wird diese Fahrt bei Rotlicht auf verschiedene Weise bereuen: Er muss eine Weile auf sein Fahrzeug verzichten und mit Geldbußen rechnen.

Heute Morgen, am 19. August, gegen 6.20 Uhr, bemerkte eine Polizeistreife einen Radfahrer auf der Straße An der Mühle im Stadtteil Geestemünde. Sie beobachteten, wie der Radfahrer bei Rot über die Kreuzung mit der Schillerstraße fuhr und beschlossen, eine Verkehrskontrolle durchzuführen. Dabei stellten sie fest, dass der Radfahrer kaum in die Pedale treten musste, um eine konstante Geschwindigkeit zu halten.

Bei der Kontrolle wurde deutlich, warum: Der 45-jährige Mann war mit einem sogenannten E-Bike unterwegs, bei dem der Motor auch Leistung abgibt, wenn nicht in die Pedale getreten wird. Ein solches Fahrrad mit Elektromotor muss mit einem gültigen Versicherungskennzeichen versehen sein. Am Rad des Mannes war jedoch kein Kennzeichen angebracht. Die Polizisten stellten neben dem Verstoß gegen das Rotlicht auch eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz aus. Der Bremerhavener durfte zudem nicht weiter mit dem E-Bike fahren.

Dieselbe Streifenwagenbesatzung sah den 45-Jährigen jedoch nur etwa zehn Minuten nach der Kontrolle erneut auf dem E-Bike fahrend wenige hundert Meter entfernt. Um weitere Straftaten zu verhindern, stellten die Beamten das Zweirad sicher. Der Mann wird es erst zurückbekommen, wenn er ein gültiges Kennzeichen und Versicherungsschutz für das E-Bike nachweisen kann.

Die Polizei weist darauf hin: Verkehrsregeln gelten für alle Verkehrsteilnehmer – auch für Radfahrer. Ein Rotlichtverstoß als Radfahrer kann ein Bußgeld zwischen 60 und 180 Euro sowie einen Punkt im Fahreignungsregister nach sich ziehen.

Wenn Sie ein (Klein-)Kraftrad im Straßenverkehr führen, ist eine gültige Haftpflichtversicherung für dieses Fahrzeug erforderlich. Dazu gehört auch ein entsprechendes Kennzeichen. Gleiches gilt für E-Scooter.

Informieren Sie sich vor dem Kauf, ob Sie ein Pedelec, ein E-Bike oder ein S-Pedelec erwerben und welche rechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung im Straßenverkehr erfüllt sein müssen. Fachhändler und Verkehrs- und Fahrradclubs bieten hierzu Informationen an. Als erste Orientierung gilt:

Quelle: Presseportal

nf24